Weiter Unmut über heimliche Tonaufnahmen

Die Tonaufnahmen, die bei der Bürgerversammlung in Wessobrunn heimlich gemacht wurden, sorgen weiter für Unmut. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Wessobrunn – Die Wessobrunner Bürgerversammlung für das Jahr 2017 ist längst Vergangenheit, doch sie ist immer noch Thema im Wessobrunner Rathaus und im Landratsamt. Wie bereits berichtet, wurden Tonaufzeichnungen in der Bürgerversammlung gemacht, in der der Wessobrunner Bürgermeister Helmut Dinter den Landkreis wegen der Sanierung der Straße zwischen Peißenberg und Paterzell heftig kritisierte. Davon, dass es offensichtlich Tonaufnahmen gibt, hatte das Landratsamt Dinter in Kenntnis gesetzt, als deren Existenz im nicht öffentlichen Teil einer Kreistagssitzung bekannt geworden war. Daraufhin forderte der Wessobrunner Bürgermeister Aufklärung des vollständigen Sachverhalts vom Landratsamt. Dort bekam er mitgeteilt, dass eine Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Für Dinter war der Fall damit aber noch nicht erledigt, er forderte „rückhaltlose, vollständige Klärung des Sachverhaltes“ von Landrätin Andrea Jochner-Weiß.
Die Landrätin verwies daraufhin darauf, dass kein strafrechtlich relevanter Vorgang vorliege. Sie will in der nächsten Kreisausschusssitzung darüber beraten lassen, ob die Geheimhaltungspflicht für diesen Vorgang aufgehoben werden kann. Dann könnte Dinter erfahren, wer die Aufnahmen gemacht hat.
Laut Wilfried Schober, dem Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetages, verstößt derjenige, der heimlich Tonaufnahmen von einer Bürgerversammlung macht, weder gegen Strafrecht noch gegen die Gemeindeordnung. Es gebe aber ein „Recht am eigenen Wort“, das durch nicht genehmigte Tonmitschnitte verletzt sein könnte.
Es gibt zwei Gerichtsurteile zu diesem Problem, die in dieser Frage zu verschiedenen Ergebnissen kommen: Ein Gericht habe geurteilt, dass in der heutigen Zeit jeder jederzeit damit rechnen müsse, dass Tonaufnahmen von ihm gemacht werden. Ein anderes Gericht vertritt dagegen die Auffassung, dass derjenige, dessen Worte aufgenommen werden, vorher gefragt werden muss. Danach wären die nicht genehmigten Aufnahmen in der Bürgerversammlung ein Verstoß gegen das Gesetz.
Wie er in diesem Fall weiter verfahren wird, weiß Dinter noch nicht genau. Ganz unabhängig davon, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt, stößt er sich daran, dass diese Aufnahmen gemacht wurden: „Ich halte das für die Zukunft für fatal, wenn jeder Angst haben muss, dass er aufgenommen wird und keiner weiß, wo die Aufnahmen landen.“
Kathrin Hauser