„Ein absolutes No-Go“
Vier große, beidseitig beleuchtete Werbetafeln wollte die „Deutsche Städte-Medien GmbH“ in Weilheim aufstellen. Das lehnte die Stadt ab.
Weilheim – „Das ist brutal, was da entstehen würde“, sagte Bürgermeister Markus Loth (BfW) in der Februar-Sitzung des Bauausschusses – und war sich darin mit allen Mitgliedern des Gremiums einig: Der Antrag der „Deutsche Städte-Medien GmbH“ (DSM), an drei viel befahrenen Weilheimer Straßen insgesamt vier große, beidseitig beleuchtete Werbeanlagen errichten zu dürfen, wurde einstimmig abgelehnt.
Bisher gebe es in Weilheim (einschließlich der Ortsteile) 19 große Plakatwände, erklärte Manfred Stork, der Leiter der Bauverwaltung im Rathaus. Grundlage dafür ist ein „Vertrag zur Nutzung und Aufstellung von Werbetafeln auf städtischen Flächen“, der 2003 mit der DSM geschlossen wurde. Demnach bestimmt die Stadt im Einvernehmen mit der Firma die Standorte, die „der Verkehrsdichte entsprechend über das ganze Stadtgebiet werbewirksam verteilt werden“ sollen. Dabei sind „straßenbauliche, verkehrstechnische oder sonstige Gründe des öffentlichen Interesses“ zu beachten. „Leider steht in dem Vertrag keine abschließende Zahl drin“, sagte Stork im Bauausschuss. Ob für die nun beantragten neuen Standorte bereits bestehende Werbeträger abgebaut würden, wisse die Stadt nicht. Die DSM habe sich diesbezüglich vor Einreichung der Bauanträge nicht gemeldet.
So oder so will der Bauausschuss die neuen Werbeanlagen keinesfalls zulassen. Sie seien planungsrechtlich wie Gebäude zu behandeln und würden mit einer Gesamthöhe von 5,29 Metern (die Tafeln selbst sind 3,76 Meter breit und 2,79 Meter hoch und sollen auf einem zweieinhalb Meter hohen Stützmast angebracht werden) auch die Werbesatzung der Stadt sprengen. Zudem wäre laut Stork zu befürchten, „dass auch die bisherigen Anlagen später umgestellt werden“ – auf beidseitige Nutzung samt Beleuchtung durch LED-Leisten.
Und auch die beantragten Standorte gehen nach Ansicht der Stadt gar nicht. An der Olympiastraße (wo gleich zwei Anlagen stadteinwärts geplant wären: vor der ehemaligen „Aral“-Tankstelle und auf Höhe der Berufsschule) würden sie den Verkehr stören; am Narbonner Ring (bei der Einfahrt zum Tennisgelände) stünde die Anlage im Außenbereich; und an der Münchener Straße (stadtauswärts vor dem Kreisverkehr Unterhausen) wäre sie laut Stork „verkehrstechnisch ein absolutes No-Go“ und würde obendrein dem geplanten Geh- und Radweg im Weg stehen. „Alle vier Standorte wären schon für herkömmliche Plakatwände nicht vorstellbar“, meinte CSU-Stadtrat Klaus Gast.
Man müsse „sowohl die Standorte als auch die Art ablehnen“, sagte Bürgermeister Loth – wenngleich es dann sein könne, „dass Rechtsmittel eingelegt werden“. Bauverwaltungs-Chef Stork, der viele Gründe gegen eine Genehmigung auffuhr, kündigte für diesen Fall schon mal an: „Dann werde ich alles ins Feld führen, was mir einfällt.“