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Aus Angst vor Schadenersatzforderungen: Badestege in Weilheim und Penzberg gesperrt

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Von: Wolfgang Schörner, Boris Forstner

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„Betreten strengstens verboten“ steht seit Freitag am abgeriegelten Badesteg am Eitzenberger Weiher bei Penzberg. Wer in den See will, steigt neben dem Steg ins Wasser. © Foto: WOS

Seit Freitag sind an den Badeseen in Penzberg und Weilheim die Badestege gesperrt. In Penzberg wurden zugleich, wie angekündigt, die Badeflöße aus dem Wasser gezogen, in Weilheim soll das Floß am Dietlhofer See nächste Woche entfernt werden.

Weilheim/Penzberg –  Die Städte reagieren damit auf Gerichtsurteile, in denen es um die Aufsichtspflicht geht. Sie befürchten, haftbar gemacht zu werden, falls ein Unfall passiert.

Wie berichtet, hatte die Stadt Penzberg diese Woche bereits angekündigt, die Badeinseln aus dem Kirnberger Weiher auf Gut Hub und aus dem Eitzenberger Weiher zu ziehen. Die Frage nach den Badestegen ließ sie zunächst noch offen. Am Freitag sah sich das Rathaus jedoch gezwungen, auch die drei Stege an den beiden Badeseen zu sperren. 

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Die Stadt Penzberg beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In ihrer Mitteilung heißt es, dass dieses Urteil beim „Betrieb von Flößen und Badestegen in öffentlichen Freibädern eine durchgehende Pflicht zur Beaufsichtigung fordert“. 

Wie berichtet, gibt es beim Badesee auf Gut Hub keine Aufsicht, am Eitzenberger Weiher passt am Wochenende die Wasserwacht auf. Bei Unfällen am Badesteg oder beim Badefloß würde also der Betreiber, in dem Fall die Stadt Penzberg, haften. Ausgangspunkt für die Unsicherheit in vielen Kommunen mit Naturbädern ist, wie berichtet, ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2017.

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Die Penzberger Bürgermeisterin Elke Zehetner (SPD) äußerte sich am Freitag verärgert: „Die Verrechtlichung unserer Gesellschaft und die zunehmende Verlagerung der Eigenverantwortung auf die Allgemeinheit führt zu einem spürbaren Verlust an Lebensqualität.“ Sie erklärte, diese Entwicklung nicht hinnehmen zu wollen. Die Stadt Penzberg werde in Abstimmung mit Weilheim und anderen betroffenen Kommunen eine Anfrage bei den kommunalen Spitzenverbänden, dem bayerischen Gemeindetag und dem bayerischen Städtetag, stellen. Zusätzlich werde Penzberg einen zweiten Anwalt und nochmals den Versicherer kontaktieren, um eine Lösung zu finden. Laut Zehetner habe auch der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstagabend „mit wenig Verständnis“ reagiert habe. Er wird sich am 25. Juni nochmals damit befassen.

Auch Weilheim reagiert - Floß und Kreuz am Ditschie verschwinden

In Weilheim hatte sich der Stadtrat am Donnerstagabend mit dem Thema beschäftigt und sah sich „aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen leider gezwungen, als temporäre Sofortmaßnahme das Floß und das Kreuz aus dem Dietlhofer See zu entfernen“, sagte Vize-Bürgermeister Horst Martin. Das soll laut Betriebshof der Stadtwerke vermutlich nächste Woche passieren.

Die Stege allerdings werden ab Samstag gesperrt und dürfen bis auf weiteres weder zum Eingang in den See noch zum Springen genutzt werden. „Derzeit wird der Sachverhalt noch juristisch, wie auch über den kommunalen Haftpflichtversicherer und die kommunalen Spitzenverbände, geprüft, um letztlich eine für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadt Weilheim i.OB tragbare Lösung zu finden“, teilte Martin mit. Manbitte die Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen, „Sie dienen letztlich Ihrer eigenen Sicherheit“.  

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