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Beziehungsstreit eskalierte: 49-Jähriger schlug Sohn seiner Lebensgefährtin ins Gesicht – jetzt urteilt das Gericht

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Prozessakten im Gericht (Symbolbild)
Ein 49-jähriger Weilheimer schlug dem Sohn seiner Lebensgefährtin ins Gesicht. Jetzt wurde er vor dem Amtsgericht verurteilt. © Swen Pförtner / dpa (Symbolbild)

Eigentlich habe er nur einen Streit beilegen wollen, sagte er. Doch dann schlug ein 49-jähriger Weilheimer dem Sohn seiner Lebensgefährtin ins Gesicht. Zuvor soll er seine Partnerin gewürgt haben. Der Fall wurde jetzt vor dem Amtsgericht Weilheim verhandelt.

Weilheim – An einem Abend im Februar dieses Jahres ging die Frau mit ihrem 20-jähriger Sohn aus. Mit ihrem neuen Lebensgefährten hatte sie zuvor eine Auseinandersetzung gehabt. Der 49-Jährige kam ebenfalls in die Bar in Weilheim, um den Streit „aus der Welt zu schaffen“. Schließlich stand ein gemeinsamer Urlaub bevor. Er traf seine Partnerin draußen beim Rauchen an, habe mit ihr reden wollen und dafür seinen Arm um ihre Schultern gelegt. Sie habe ihn daraufhin angeschrien, nicht mit ihm reden zu wollen.

Der Sohn der 44-Jährigen nahm die Situation wohl als bedrohlich wahr und schritt ein. Für ihn habe es so ausgesehen, als hätte seine Mutter nach Luft gerungen: „Ich kann das nicht vergessen“, sagte er. Er sei daraufhin auf den Mann zugegangen und habe ihn von seiner Mutter losreißen wollen. Der 49-jährige – bereits mehrmals auffällige – Mann drehte sich daraufhin um und schlug dem 20-Jährigen von links ins Gesicht. Letzterer ging durch die Wucht des Schlages zu Boden.

Beziehungsstreit eskalierte: Weilheimer schlägt 20-Jährigen und bricht ihm den Unterkiefer

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, Stefanie Rainer, gestand der Angeklagte, dass es möglicherweise ausgesehen haben könne, als hätte er seine Partnerin „im Schwitzkasten“ gehabt. Er behauptete, es sei „keine gezielte Aktion“ gewesen. Er habe sich angegriffen gefühlt und im Umdrehen mit der Faust zugeschlagen.

Er betonte nachdrücklich, er hätte nie zum Schlag ausgeholt, wenn ihm bewusst gewesen wäre, dass es sich bei dem Opfer um den Sohn seiner Partnerin handelte. Gleich am nächsten Tag entschuldigte er sich via Whats-App-Sprachnachricht bei dem 20-Jährigen: „Tut mir richtig leid.“ Eine persönliche Aussprache stand zum Zeitpunkt der Sitzung noch aus.

Sowohl Lebensgefährtin als auch Sohn waren zum Tatzeitpunkt alkoholisiert

Laut eigenen Angaben waren sowohl die Mutter als auch der Sohn alkoholisiert, wohl aber noch in der Lage, geradeaus zu gehen: „angetrunken, nicht betrunken“. Der Angeklagte selbst sei nüchtern gewesen. Im Gegensatz zu ihrem Sohn behauptet die 44-Jährige entschlossen, nicht gewürgt worden zu sein. Sie wisse allerdings auch nicht mehr genau, was sie in ihrer Trunkenheit noch gesagt hat, nachdem die beiden ihren Abend in der Bar fortgesetzt hatten.

Dem Sohn, der seit dem Vorfall Schmerzen hatte, wurde das Ausmaß des Schlages erst bewusst, als er nach mehreren Tagen die Diagnose Unterkieferfraktur erhielt. In der Folge habe er nicht mehr richtig essen können. Außerdem habe ihn die Situation psychisch belastet. Er behauptete, seine Mutter hätte ihm im Vorfeld des Abends erzählt, es habe bereits gewaltsame Übergriffe in der neuen Beziehung gegeben.

Mutter und Täter sind wie geplant in den Urlaub gefahren und wollen heiraten

Der 20-Jährige habe von seiner Mutter, unabhängig von der Gerichtsverhandlung, eine Überweisung in Höhe von 2000 Euro als Schmerzensgeld erhalten – zur Hälfte gezahlt von deren neuem Lebensgefährten. Zu Letzterem habe die Frau noch ein gutes Verhältnis. Die beiden fuhren wie geplant in den Urlaub und beabsichtigen darüber hinaus zu heiraten.

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Entgegen der Ansicht des Verteidigers waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richterin Rainer nicht überzeugt davon, dass es sich bei dem Schlag des 49-jährigen Angeklagten um Notwehr handelte, und gaben dem Sohn seiner Partnerin recht. Den Ausführungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen, Matthias Eppler, zufolge handelt es sich im vorliegenden Fall um eine vorsätzliche, aber nicht gefährliche Körperverletzung, da der Schlag nicht abstrakt lebensgefährlich war. Trotzdem habe der Verletzte in der Folge der Tat mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen gehabt und spüre die Nachwirkungen noch immer ein wenig.

Angeklagter zu zehn Monaten Bewährung und 1500 Euro Bewährungsauflage verurteilt

Mit in das Urteil fließt zudem die lange Liste an zurückliegenden Straftaten ein. Andererseits kommt dem Angeklagten zugute, dass er dem Opfer einen Teil Schmerzensgeld habe zukommen lassen und sich zweimal entschuldigt hat – zuerst am auf die Tat folgenden Tag und ein weiteres Mal förmlich vor Gericht.

Das Urteil des Amtsgerichts lautet: zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte hat zudem 1500 Euro Bewährungsauflage an den Geschädigten zur Schadenswiedergutmachung zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf Nachfrage teilte das Gericht mit, dass der 49-Jährige bereits Berufung eingelegt habe. Von Larissa Glas

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