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Hallenbad: Landkreis lehnt Neubau in Weilheim ab

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Von: Sebastian Tauchnitz

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Vor knapp zwei Jahren suchten Kreis- und Hauptausschuss noch nach Lösungen für die Zukunft des Weilheimer Hallenbades. Jetzt steigt der Landkreis aus
Vor knapp zwei Jahren suchten Kreis- und Hauptausschuss noch nach Lösungen für die Zukunft des Weilheimer Hallenbades. Jetzt steigt der Landkreis aus. © Foto: Gronau/Archiv

Mehrere Tage lang ging der Kreistag in Klausur, um die inhaltlichen Weichen für die Arbeit der kommenden Jahre zu stellen. Wir stellen die wichtigsten Vorhaben im Rahmen einer Serie vor. Heute: Landkreiseigene Liegenschaften und Kreisstraßen.

Landkreis – Der spannendste Punkt findet sich ganz am Ende der Liste: „Von einer Ersatzinvestition für das derzeit vom Landkreis betriebene Hallenbad wird Abstand genommen.“

Das bedeutet: Wenn die Stadt Weilheim eine umfangreiche Sanierung oder einen Neubau des Hallenbades wünscht, kann sie das gern tun – Geld vom Landkreis wird sie aber dafür nicht sehen. Der Beschluss des Kreistags bedeutet eine Zäsur: Seit 1972 betreiben die Stadt Weilheim und der Landkreis gemeinsam das Weilheimer Hallenbad und teilen sich die Kosten.

Da das 50 Jahre alte Bad mittlerweile arg sanierungsbedürftig ist, hatte es bereits Anfang des vergangenen Jahres eine gemeinsame Sitzung von Kreisausschuss und Hauptausschuss der Stadt Weilheim gegeben. Dabei hatte ein Planungsbüro verschiedene Neubau-Varianten vorgestellt. Die zu erwartenden Kosten lagen dabei – je nachdem, wie groß und luxuriös der Bau ausfallen würde – zwischen 13 und 25 Millionen Euro. Die Folgekosten für den Betrieb wurden damals auf 600 000 bis 1,1 Millionen Euro pro Jahr beziffert.

Sanierung der Realschule Peißenberg mit Ersatzneubau

Kosten, von denen der Landkreis, wenn die bisherige Vereinbarung fortgesetzt würde, 40 Prozent übernehmen müsste. Angesichts des Umstands, dass der Landkreis für den Schwimmunterricht an den weiterführenden Schulen in allen anderen Hallenbädern des Landkreises nur einen Stundensatz an die Kommunen bezahlt, die die Bäder betreiben, wurde dieser Ansatz schon damals scharf kritisiert. Weil es eine Ungleichbehandlung darstellen würde. Die Weilheimer hofften dennoch bislang immer noch auf eine gütliche Einigung – das dürfte sich mit dem Grundsatzbeschluss, der in der Klausurtagung getroffen wurde, erledigt haben.

Friedrich Zeller (SPD, Schongau) legte in der dazu gehörigen Debatte noch einmal nach: „Wir sollten in Kürze auch noch einen Grundsatzbeschluss fassen, dass bei einer Sanierung des Hallenbades die Trägerschaft komplett auf die Stadt Weilheim übergeht.“

Sein Geld soll der Landkreis stattdessen in den folgenden Jahren auf Wunsch des Kreistags in folgende Investitionen stecken – so sie finanzierbar sind: Da wäre die Sanierung der Realschule Peißenberg einschließlich der Realisierung eines Ersatzneubaus, für den die bislang genutzten provisorischen Lösungen weichen sollen.

Amtsgebäude des Landratsamtes haben immensen Sanierungsbedarf

Zudem soll ein „Konzept für die Konsolidisierung der Standorte Weilheim und Schongau“ des Landratsamtes erarbeitet werden. Die Amtsgebäude sind zum Teil in desolatem Zustand, der Sanierungsaufwand dürfte dementsprechend hoch sein. Um dieses Problem anzugehen, soll das Konzept die nötige Übersicht liefern. Hier schränkte Kreisrat Zeller allerdings in der Debatte auch gleich allzu hochtrabende Wünsche ein: „Das muss nicht immer das Üppigste vom Üppigen sein. Beim Landratsamt an der Pütrichstraße in Weilheim braucht es nach dem Abriss des Feuerwehrgerätehauses keinen voluminösen Neubau.“

Geprüft werden soll auch die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Asylunterkunft am Leprosenweg in Weilheim. Diese ist mittlerweile ebenfalls in einem desolaten Zustand (wir berichteten). Allerdings formulierte der Kreistag in seinen Klausurbeschluss auch gleich mit ein, dass der Neubau „im Auftrag der Regierung von Oberbayern“ realisiert werden soll. Das bedeutet, dass der Freistaat auch die dabei anfallenden Kosten übernehmen soll – gegebenenfalls über einen langfristigen Mietvertrag.

Landratsamt darf keine Grundstücke mehr „auf Vorrat“ kaufen

Ebenfalls noch nicht vom Tisch ist das Vorhaben, „Wohnraum für Personal und Auszubildende, für Klinik und Verwaltungspersonal“ zu schaffen. Dahinter verbirgt sich der vor Jahren gefasste Beschluss, zwei Appartementhäuser für Pflegepersonal auf dem Gelände des Schongauer Krankenhauses zu errichten. Mittlerweile wurde der damalige Beschluss aber immer weiter aufgeweicht. Zum einen sollen die Neubauten, wenn sie denn entstehen, nicht mehr nur für Pflegepersonal zur Verfügung stehen, wie Kreiskämmerer Norbert Merk immer wieder berichtet. Zudem ist anscheinend noch längst nicht in Stein gemeißelt, dass die beiden Neubauten wirklich beim Schongauer Krankenhaus errichtet werden. Zuletzt waren auch Teile des ehemaligen Berufsschulgeländes in Weilheim ins Gespräch gebracht worden. Und das war noch vor dem Beschluss, ein Zentralkrankenhaus bauen zu wollen.

Abgesehen von diesen umfangreichen (und dementsprechend teuren) Vorhaben, die der Kreistag in den kommenden Jahren gern angehen möchte, merkt man, dass die Kreisräte die Zügel ein wenig strammer ziehen möchten. So wird in dem Papier auf Anregung der ÖDP/Unabhängige klar formuliert, dass „eine Bevorratung von Grundstücken grundsätzlich nicht stattfindet“. Das ist eine klare Folge des Erwerbs eines Grundstücks neben dem Weilheimer Krankenhaus, für das der Landkreis 2017 mehr als das Dreifache des marktüblichen Preises zahlte. Und das seitdem ungenutzt blieb, weil die sich die ursprünglich geplante Nutzung als stationäre Psychiatrie nicht realisieren ließ. Nun besteht die Gefahr, dass das überteuerte Grundstück gar nicht mehr gebraucht wird, da im Falle eines Zentralkrankenhaus-Neubaus der heutige Krankenhaus-Standort in Weilheim komplett aufgegeben werden soll.

Heftiger Disput über Kreisstraßen und Radwege

Auch wenn das Thema eigentlich bereits während der Klausurtagung umfassend diskutiert wurde, gab es dennoch noch eine weitere Debatte im Kreistag dazu. Anlass war der Antrag der Fraktion ÖDP/Unabhängige, nur noch Arbeiten zur Verkehrssicherung, aber keine Aus- und Neubauten an den Kreisstraßen mehr vorzunehmen. Die dadurch frei werdenden Mittel sollten zur Erreichung der Klimaschutzziele verwendet werden.

Das brachte Stefan Zirngibl (CSU/Weilheim) nicht zum ersten und nicht zum letzten Mal an diesem langen Sitzungstag gehörig auf die Palme: „Ich kann nicht glauben, dass wir Straßenbau jetzt per Beschluss ausschließen“, wetterte er. Sollte der Kreistag sich dem Vorschlag anschließen, werde das „in Zukunft hochproblematisch, weil wir dann bei einem notwendigen Vorhaben erst den Klausurbeschluss wieder aufheben müssten“.

Die CSU fremdelte auch mit der Passage in der Beschlussvorlage, nach der für jede ab 2022 einzureichende Kreisstraßenneubaumaßnahme die Prüfung eines straßenbegleitenden Radweges vorgeschrieben sei. „Damit machen wir das bereits beschlossene Alltagsradwegekonzept obsolet“, warnte Peter Ostenrieder (CSU/Peiting).

Am Ende schaffte es zumindest die Passage, dass bei Neubauten immer geprüft werden soll, ob gleich noch ein Radweg mitgebaut werden kann, in den Klausurbeschluss. Der Vorschlag, keine weiteren Kreisstraßen neu- oder auszubauen, fand indes keine Mehrheit. Nur reparieren und sicherheitsrelevante Arbeiten zu erledigen, war den meisten Kreisräten dann doch zu wenig. set

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