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Prozess wegen Körperverletzung vertagt - aus kuriosem Grund

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Fünf junge Männer saßen auf der Anklagebank des Weilheimer Amtsgerichts. Ihnen wurde Körperverletzung und gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen. Die Verhandlung musste jedoch neu angesetzt werden.

Weilheim –  Der Gerichtssaal war nahezu voll besetzt, auch die Eltern der Angeklagten wollten die Verhandlung vor dem Schöffengericht verfolgen. Der Staatsanwalt erklärte jedoch vor der Verlesung der Anklageschrift, dass seiner Ansicht nach ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung vorliegen würde: „Allen Angeklagten muss ein Pflichtverteidiger unterstellt werden“, sagte er. Nur zwei der Angeklagten wurden von einem Anwalt vertreten. Laut Strafprozessordnung muss ein Angeklagter bei einem Verbrechen zumindest ein Pflichtverteidiger haben. Zu einem Verbrechen zählen Taten, die mit einer Freiheitsstrafe mit mindestens einem Jahr geahndet werden. Den Angeklagten wurde neben Körperverletzung auch gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen, was ein Verbrechen ist.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Jugendrichterin Claudia von Hirschfeld zog sich zur Beratung zurück, dann erging der Beschluss, dass die Angeklagten innerhalb einer Woche einen Pflichtverteidiger ihrer Wahl benennen können. Ist das nicht der Fall, wird dieser vom Gericht bestellt. Die Verhandlung wurde ausgesetzt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Regina Wahl-Geiger

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