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Ausraster auf der Baustelle: Alkoholisierter Fliesenleger attackierte Kollegen

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Von: Angela Walser

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Auf sogenannten „Leberkäspartys“ sollen sich einige junge Menschen bewusst mit dem Virus infizieren, um dann den Status als Geneser zu haben.
Zu viel Alkohol war offenbar auf der Baustelle im Spiel © Symbolfoto: Angelika Warmuth/dpa

Ein Fliesenleger attackierte auf der Baustelle seinen Kollegen, unter starkem Alkoholeinfluss. Der Mann brach sich den Arm und ein Handgelenk. Jetzt kam es zum Prozess.

Weilheim/München – Der Streit unter Arbeitskollegen kommt einen Fliesenleger (41) aus Wielenbach teuer zu stehen. Gut 5000 Euro sollte der Vater zweier Kinder für seinen Ausraster bezahlen.

Mitarbeiter so heftig geschubst, dass der sich den Arm und das Handgelenk brach

Im Mai vergangenen Jahres schubste er einen Mitarbeiter auf einer Baustelle in Weilheim so heftig, dass der stürzte und sich Arm und Handgelenk brach und lange nicht arbeiten konnte. Das Amtsgericht Weilheim verurteilte den 41-Jährigen heuer im Januar zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 58 Euro. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein.

Verteidiger hätte den Fall gerne mit der Einstellung beendet

In der Neuauflage vor dem Landgericht München II hätte Verteidiger Günter Reisinger den Fall am liebsten ganz schnell mit einer Einstellung beendet. Doch Richterin Renate Urban hatte da noch etliche Fragen und Anmerkungen. Zum Beispiel, ob es noch offene Forderung des Gestürzten gegenüber dem Angeklagten aus der Bindung als Subunternehmer gab. Ob er zu einem Täter-Opfer-Ausgleich gekommen war und ob der 41-Jährige aus Notwehr gehandelt hatte.

Tatsächlich waren alle Werklohn-Forderungen bezahlt, Schmerzensgeld-Zahlungen in Angriff genommen und die Sichtweise des Vorfalls vom Verteidiger streng eingenordet worden. „Mir sind Worte in den Mund gelegt worden“, wollte sich der Angeklagte gerade über den Eindruck aus der Amtsgerichts-Verhandlung äußern, als sein Verteidiger verbal eingrätschte und von einer Kluft zwischen objektiver und subjektiver Wahrnehmung sprach.

Streit auf der Baustelle hatte die Attacke ausgelöst

Tatsächlich hatte ein Streit auf der Baustelle die Attacke ausgelöst, gepaart mit der Alkoholisierung des Angeklagten, die bei 1.6 Promille lag. Die Polizei beschrieb ihn damals als nicht vernehmungsfähig, der 41-Jährige gab an, wegen des Streits „im Nachhinein“ getrunken zu haben. „Das ist nicht das übliche Prozedere“, schien die Richterin diesen Umstand anzuzweifeln, zumal das Opfer in erster Instanz von verschiedenen Reibereien gesprochen hatte, die in der Regel durch die Alkoholisierung des Angeklagten entstanden waren.

Verfahren wurde am Ende eingestellt

Doch der Gestürzte erschien nicht als Zeuge. Am Ende stellte die Richterin gegen ein Schmerzensgeld von 1000 Euro das Verfahren ein.

Das Gericht beschäftigte sich auch mit diesem Fall: In Weilheim war ein Beziehungsstreit eskaliert: 49-Jähriger schlug Sohn seiner Lebensgefährtin ins Gesicht

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