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Egling: Hund reißt trächtiges Reh - und verletzt es tödlich

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Von: Doris Schmid

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Kein schöner Anblick ist das Reh, das von einem frei laufenden Hund so zugerichtet wurde.
Kein schöner Anblick ist das Reh, das von einem frei laufenden Hund so zugerichtet wurde. © Jagdkreisgruppe Wolfratshausen

Gegen den frei laufenden Hund hatte die Rehgeiß keine Chance. Das Tier wurde tödlich verletzt und musste von seinem Leiden erlöst werden.

Egling – „Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde Wildtiere reißen“, sagt Heinz Repert, Vorsitzender der Jagdkreisgruppe Wolfratshausen. Erst vergangene Woche gab es einen solchen Vorfall zwischen Egling und Aufhofen.

Hund reißt trächtiges Reh - und verletzt es tödlich

Dort habe ein Hund Wild aufgestöbert und nach vergeblichen Rückrufen durch den Hundehalter ein Reh gehetzt und anschließend so schwer verletzt, dass das Tier von seinem Leiden erlöst werden musste. „Verstreut auf einer Wiese lagen herausgerissene Fellbüschel, die auf einen erbitterten Kampf schließen ließen.“ Die tragende Rehgeiß habe mehrere Bissverletzungen an den Hinterläufen, am Hals und am Kopf davongetragen. „Die Verletzungen sind eindeutig auf die Angriffe des relativ großen, kräftigen Hundes zurückzuführen“, so der Jagdpächter.

Verstreut auf einer Wiese lagen herausgerissene Fellbüschel, die auf einen erbitterten Kampf schließen ließen.

Jagdpächter Heinz Repert

Wenn ein Hund das einmal gemacht hat, quasi das Tier „geschmeckt“ hat, mache er es immer wieder. Grund dafür sei der Jagdtrieb der Hunde. Deshalb sollten Hundebesitzer grundsätzlich ihre Tiere anleinen – ganz besonders in der bevorstehenden Brut- und Setzzeit, die von März bis Juni geht. Hasen, Rehe und Bodenbrüter haben ihre Jungen oder Gelege in den Wiesen, Feldern und Wäldern.

Die meisten Hundebesichter sind laut Repert einsichtig

Der Vorsitzende der Jagdkreisgruppe betont aber, dass die meisten Hundebesitzer einsichtig seien und ihre Hunde anleinen würden. Auch wenn in Bayern kein genereller Leinenzwang herrsche, Städte und Gemeinden können das individuell regeln. „Aber der Hundehalter muss jederzeit auf seinen Hund einwirken können“, erklärt er. Je mehr Fälle aktenkundig werden, in denen Hunde Wildtiere jagen, verletzen oder töten, desto mehr werde die Debatte über eine generelle Leinenpflicht befeuert. „Aber es ist ja nicht das Ziel, noch mehr Auflagen und Pflichten zu haben“, sagt Repert. „Und es ist gut, wenn man einen Hund hat, denn dann geht man raus und bewegt sich.“

Im Wiederholungsfall eine Straftat

Wie der aktuelle Vorfall in Egling geahndet wird, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Wiederholungstat handelt. Laufe ein Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herum, stöbert er Wild auf, hetzt oder reißt er Tiere, so ist das eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Wiederholungsfall kann es sich sogar um eine Straftat gegen den Halter handeln.  

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