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Auf der Suche nach ihrem sichergestellten Auto: Bayerin mit irrer Aktion mitten auf der Autobahn

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Nicht mehr gültig war das Kurzzeitkennzeichen an dem Ford Ka der Mittenwalderin. © dpa-tmn / Markus Scholz

Ziemlich viel falsch gemacht hat eine Autofahrerin (66) aus Mittenwald. Ihr Ford hatte erhebliche Mängel - und sie spazierte auch noch zu Fuß über die A95.

Eurasburg – Aufgefallen war die Mittenwalderin der Verkehrsinspektion (VPI) Weilheim am Dienstagabend um 19.20 Uhr. Laut Bericht unterzogen die Beamten die 66-Jährige im Gemeindebereich Eurasburg kurz vor der Anschlussstelle Seeshaupt einer allgemeinen Verkehrskontrolle. 

Frau in Bayern kontrolliert: Auto in desolatem Zustand

Auf einem Parkplatz stellten sie fest, dass das Kurzzeitkennzeichen ihres Ford Ka lediglich bis Anfang Januar gültig war. „Zudem war am hinteren Kurzzeitkennzeichen teilweise die schwarze Farbe der Ziffern, welche den letzten Tag des Gültigkeitsdatums anzeigen, abgekratzt“, berichtet Polizeihauptkommissar Julius Metz. Zudem hatte das 17 Jahre alte Auto erhebliche Mängel.

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Im bayerischem Eurasburg: Bremsen, Stoßfänger und Abblendlicht waren nicht in Ordnung

Die VPI stellte die Fahrzeugschlüssel sicher. Am Mittwochvormittag ließ sie den Ford Ka von einem Abschleppdienst zur näheren technischen Untersuchung zu einer Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr bringen. Bremsanlage, Aufhängungen der Vorderachse, beide Radkästen, Stoßfänger und beide Abblendlichter waren nicht in Ordnung. Zudem war die Mittenwalderin verbotenerweise mit Winter- und Sommerreifen verschiedener Größen unterwegs.

Auf A95: Rentnerin überquert Autobahn - Verkehrsteilnehmer setzt Notruf ab

Unterdessen ließ sich die 66-Jährige, die ihr Auto noch auf dem Parkplatz vermutete, Mittwochmittag von einem Bekannten auf dem Parkplatz in der anderen Fahrtrichtung absetzen und querte die Autobahn. Nachdem sie feststellen musste, dass sich ihr Fahrzeug dort nicht mehr befand, ging sie zum Ausgangspunkt zurück. Ein anderer Verkehrsteilnehmer setzte deswegen einen Notruf ab.

Ermittlungen gegen Frau laufen: 66-Jährige muss Verwarnungsgeld zahlen

Wenige Minuten später traf die VPI die Frau an der Raststätte Höhenrain Ost an, wo sich die Mittenwalderin im Anschluss hatte hinfahren lassen. Ihr Auto nutzen darf sie erst wieder, wenn die Mängel behoben sind und eine gültige Zulassung vorliegt. Gegen die Frau wurden Ermittlungen wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Zudem musste sie ein Verwarnungsgeld bezahlen, da sie die Autobahn zu Fuß überquert hatte. Übrigens: Die 66-Jährige wurde vergangenes Jahr schon mal mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ertappt.  

sw

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