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Nach Oben-ohne-Bad in der Loisach Polizisten beleidigt: Richter sieht keinen Spielraum

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Von: Rudi Stallein

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Amtsgericht Wolfratshausen
Zum wiederholten Mal vor dem Amtsrichter in Wolfratshausen stand eine Eurasburgerin. Sie hatte angetrunken Polizisten beleidigt und Widerstand geleistet. © sh/archiv

Trotz offener Bewährung hat eine Eurasburgerin (51) erneut Polizisten beleidigt. Das hatte ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Wolfratshausen.

Eurasburg – Eine Frau betrinkt sich mit Gleichgesinnten an der alten Floßlände in Wolfratshausen. Das jedoch ist dort verboten. Dann nimmt die Eurasburgerin ein Bad in der Loisach – oben ohne. Einem Passanten wird das zu viel, er verständigt die Polizei. Diese spricht gegen die 51-Jährige und ihre Bekannten Platzverweise aus. Zwei Männer verabschieden sich daraufhin, die Frau bleibt, ihre Freundin auch.

Nach Oben-ohne-Bad in der Loisach Polizisten beleidigt: Richter sieht keinen Spielraum

Eine Viertelstunde später ist die Polizei erneut vor Ort. Diesmal hat die Eurasburgerin selbst sie angerufen und die Beamten darüber informiert, dass sie dem Platzverweis nicht Folge leisten könne, weil ihr Rucksack gestohlen worden sei. Dann eskaliert die Situation. Die 51-Jährige brüllt herum, wehrt sich nach Kräften, als sie zu Boden gebracht werden soll. Zuvor hatte sie lange keine Anstalten gemacht hatte, ihre Sachen zusammenzupacken. Die 51-Jährige beleidigt die Polizisten fortwährend.

Nun musste sich die arbeitslose gelernte Kinderpflegerin wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei und Beleidigung in vier Fällen vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Sie wurde zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

Erneuter Ausraster sorgt beim Amtsrichter nur noch für Kopfschütteln

„Es tut mir wirklich leid, ich wollte das auch gar nicht“, sagte die Angeklagte. Aber das wollte der Richter nicht mehr hören. Dieselben Beteuerungen hatte er von der Frau nur wenige Monate zuvor schon einmal gehört. Damals, am 30. Mai des vergangenen Jahres, las sich die Anklageschrift genauso wie dieses Mal. Seinerzeit war sie mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davongekommen. Der erneute Ausraster sorgte jetzt bei Richter Helmut Berger nur noch für Kopfschütteln. „Ich versteh’ es nicht. Sie haben eine einschlägige Bewährung und machen denselben Scheiß wieder“, wurde Berger deutlich. „Und dass nur einen Monat nach der Verurteilung. Ich glaub’, ich werde wahnsinnig.“

Die Beschuldigte hatte zu ihrer Verteidigung wenig vorzubringen. Sie habe ja gehen wollen, versicherte sie mehrmals. Rechtsanwältin Almut Jung gab zu bedenken, die Polizei habe womöglich etwas überreagiert, als ihre Mandantin sich mit ihrem Krempel plötzlich umgedreht hatte und mit den Worten „dann kannst du mir auch tragen helfen“ einem Polizisten entgegengestürzt war. Für die Beamten war dies der Moment, als sie entschieden, dass genug geredet worden sei. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von umgerechnet 1,5 Promille.

Eine höhere Rückfallgeschwindigkeit habe ich noch nicht erlebt, das ist nicht zu überbieten.

Staatsanwalt

Nun schüttelte die Angeklagte den Kopf und fasste die Situation in fünf Worten treffend zusammen: „Das ist alles so peinlich.“ Sie habe mehrere Chancen bekommen, sagte der Staatsanwalt mit Blick auf die jüngste Bewährungsstrafe. Genutzt hatte die Angeklagte diese nicht. Beratungsgespräche bei der Caritas waren erfolglos geblieben, weil die Beschuldigte „sich nicht in der Lage sieht, auf Suchtmittel zu verzichten“, wie Berger aus dem Bericht zitierte. Deshalb gab es bisher keine Therapiemaßnahme.

„Eine höhere Rückfallgeschwindigkeit habe ich noch nicht erlebt, das ist nicht zu überbieten“, stellte der Staatsanwalt fest und beantragte elf Monate Haft. Die Verteidigerin erachtete acht Monate für ausreichend und bat das Gericht, nochmals in sich zu gehen. Der Tod eines Freundes habe ihre Mandantin damals aus der Bahn geworfen. „Das rechtfertigt vielleicht, dass man sagt: ,Okay, einmal geben wir ihr noch Bewährung.’“ Aber das sah das Gericht anders. „Es gibt keine Bewährung mehr, das wäre nicht zu verantworten“, erklärte Richter Berger in seiner Urteilsbegründung. „Es gibt nicht den Ansatz einer günstigen Sozialprognose.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rst)

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