Mann gerät mit schwer kranker Freundin in Corona-Kontrolle - Reaktion der Polizei macht fassunglos

Michael Baumeisters Freundin ist schwer krank. Ein Ausflug soll sie aufmuntern. Das Paar gerät in eine Corona-Kontrolle - das Verhalten der Polizei macht fassungslos.
- Michael Baumeister und seine Freundin hatten einen Ausflug geplant.
- Sie gerieten in eine Corona-Kontrolle der Polizei.
- Trotz schwerer Erkrankung der Freundin verhielten sich die Beamten sehr fragwürdig.
Geretsried/Ettal – Michael Baumeister hält sich strikt an die geltenden Ausgangsbeschränkungen. „Meine Lebenspartnerin erholt sich gerade von einer Krebserkrankung, hat daher ein geschwächtes Immunsystem und gilt als besonders gefährdet“, sagt der 43-Jährige. Für seine Freundin ist er seit Wochen die einzige Kontaktperson. Am Osterwochenende wollten die beiden mal raus aus ihrer gewohnten Umgebung und gerieten in Ettal prompt in eine Polizeikontrolle. Was sie dabei erlebten, macht sie noch immer fassungslos.
Um seine Freundin, die anonym bleiben möchte, zu schützen, wählte Baumeister das hintere Graswangtal als Ausflugsziel. In den Ammergauer Alpen kenne er einfache Wanderrouten, „die mit Sicherheit praktisch völlig menschenleer sind“, sagt er. Überfüllte Innenstädte und beliebte Ausflugsziele hätten die beiden am sonnigen Karfreitag gezielt meiden wollen. Der Haken an der Geschichte: Das Paar lebt nicht zusammen. Sie wohnt in Waldram, er in Geretsried. Auf der Internetseite des Innenministeriums hatte Baumeister jedoch nachgelesen, dass der Kontakt erlaubt ist, auch wenn die beiden nicht in einem Hausstand leben. Auch gemeinsame Spaziergänge seien demnach möglich.
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Das hat Baumeister nach eigener Aussage auch der Polizistin und dem Polizisten erklärt, die das Auto des Paares angehalten haben, „Der Polizist erwiderte, dass die Polizei hier ohnehin ein Opfer der bewusst irreführenden Informationspolitik des Innenministeriums sei“, gibt der 43-Jährige das Gespräch wieder. Und: Die Polizei befolge interne Anweisungen des Ministeriums, die jedoch im Widerspruch zu den Veröffentlichungen etwa auf der Homepage des Innenministeriums stünden.
Verhalten von Polizei bei Corona-Kontrolle macht fassungslos: „Egal, dass sie Krebs hat“
Das Paar soll eine Geldbuße von 150 Euro wegen „Nichteinhalten des Mindestabstands zu einer nicht im eigenen Hausstand lebenden Person“ bezahlen. Was die beiden aber viel mehr belastet, sei das Verhalten der kontrollierenden Polizisten. Baumeister bezeichnet es als „unverantwortlich und willkürlich“. Die beiden Beamten hätten bei der Befragung nicht den gebotenen Mindestabstand eingehalten, sondern die Köpfe ins Auto gesteckt. Als Baumeister sie um Rücksicht auf die Erkrankung seiner Partnerin gebeten habe, hätte der Polizist erwidert, „es sei ihm egal, ob meine Freundin Krebs habe oder nicht. Den Gesprächsabstand würde einzig und allein er bestimmen“, berichtet der Geretsrieder. Dass seine Partnerin daraufhin vor Weinen nicht mehr sprechen konnte, habe die Polizisten ebenfalls kaltgelassen. Im Gegenteil: Sie sei zu einer Stellungnahme und Unterschrift genötigt worden.
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„Ausgerechnet die zu einer Kontrolle eingeteilten Beamten, die im Laufe eines Tages wohl mit 100 Menschen aus den unterschiedlichsten Himmelsrichtungen verkehren, halten sich nicht an die Abstandsregeln?“, fragt Baumeister. „Ich kann meine Fassungslosigkeit nicht mit Worten beschreiben.“ Der 43-Jährige hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Das bestätigt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf Nachfrage unserer Zeitung. Diese werde eingehend geprüft, so Carolin Hohensinn von der Pressestelle. Zum laufenden Verfahren könne sie sich nicht äußern. „Zudem ist es aus Gründen der Fairness und der Fürsorge erforderlich, die einschreitenden Dienstkräfte ebenfalls zu dem Vorfall anzuhören“, so Hohensinn. Die juristische Bewertung des Sachverhalts ist jedoch schon abgeschlossen. Ergebnis: Das Bußgeldverfahren wird eingestellt. Baumeister hatte sich demnach korrekt informiert. Die Sprecherin: „Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd betont ausdrücklich, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Einzelfall handelt, den wir selbstverständlich sehr bedauern.“