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Gefälschte Impfpässe nach Mallorca verschickt: Gegen einen Bayern fehlen Beweise

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Von: Rudi Stallein

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Impfpass-Fälschung
Falsche Impfpässe brachten einen Geretsrieder vor Gericht. Er verließ das Amtsgericht ohne Verurteilung © Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Ein Geretsrieder hat Impfpässe mit einem falschen Corona-Impfnachweis versendet. Das ist unbestritten. Freigesprochen wurde er trotzdem.

Wolfratshausen/Geretsried – Er war der Meinung, einem Bekannten nur einen Gefallen getan zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und klagte einen Geretsrieder an, Covid-19-Impfpässe gefälscht und diese an eine Adresse in Palma de Mallorca verschickt zu haben. Das Amtsgericht Wolfratshausen sprach den 31-Jährigen nach kurzem Prozess frei. Dass er die gefälschten Pässe mit einem Postpaket aufgegeben hatte, war unbestritten. Dass der Mann den falschen Stempel selbst auf die Dokumente gedrückt hatte, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Gefälschte Impfpässe nach Mallorca verschickt: Gegen einen Bayern fehlen Beweise

Ein Bekannter, der ihn im Sommer 2021 besucht hatte, habe verschiedene Sachen in Geretsried vergessen und ihn gebeten, sie ihm nachzusenden. Deshalb habe er den ganzen Krempel in ein Paket gesteckt und am 25. Oktober 2021 abgeschickt, sagte der 31-Jährige vor Gericht. Am Flughafen wurde das Paket untersucht, weil der Absender ein Kreuz gemacht hatte an dem Kästchen, an dem stand: „öffnen erlaubt“. Im Päckchen fanden sich ein Ladekabel, ein T-Shirt und eine Mütze.

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„Darin lagen die Impfpässe, ausgefüllt, mit Covid-Aufklebern und einem Stempel drauf“, berichtete der Luftsicherheitsbeauftragte, der die Sendung durchgesehen hatte. „Das waren alles Blankopässe, ohne Namen vorne drauf. Für mich sind das verbotene Gegenstände“, betonte der Kontrolleur.

Corona-Impfung: Falscher Nachweis auf einem Impfpass bringt Geretsrieder vor Gericht

„Aber ich wusste nicht, was da drin war“, sagte der Beschuldigte. Er habe gespürt, dass irgendwas in der schwarzen Wollmütze lag. „Aber ich habe nicht nachgeschaut“, beteuerte der Geretsrieder. Der Staatsanwalt verzichtete daraufhin auf weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten. Diese hätte es nur gebraucht, wenn der Mann verurteilt werden sollte. Doch dafür fehlten die erforderlichen Beweise, weshalb der Anklagevertreter beantragte, den 31-Jährigen freizusprechen.

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„Ob der Geretsrieder von den Ausweisen gewusst hat? Ob er sie selbst hergestellt hat? Wir können es nicht nachweisen“, erklärte Richter Helmut Berger – und folgte dem Antrag des Staatsanwalts.

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