Gegen die Rückenschmerzen: Student behandelt sich selbst mit Cannabis - ohne Rücksprache mit einem Arzt

Um etwas gegen seinen Rückenschmerzen zu tun, hat ein Geretsrieder Cannabis eingenommen. Allerdings ohne Rücksprache mit einem Arzt. Das kam ihn teuer zu stehen.
Geretsried/Wolfratshausen – Weil im ersten Lockdown Cannabis schwieriger zu kriegen war, wollte ein Geretsrieder beim nächsten Mal auf Nummer sichergehen. Er beschloss, sich mit einem größeren Vorrat einzudecken. Doch bevor der zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alte Student die kurz zuvor erworbenen knapp 30 Gramm Marihuana nach Hause schaffen konnte, nahm die Polizei ihm die Drogen wieder ab.
Fast 30 Gramm Marihuana in der Fahrradtasche: Polizei wird auf Mountainbike aufmerksam
Wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln wurde der junge Mann nun zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt. Am 16. Oktober vergangenen Jahres war der Angeklagte und zwei weitere junge Männer an „einem bekannten Ort am Stadtwald“ von einer Zivilstreife der Geretsrieder Polizei kontrolliert worden. Verbotenes wurde bei den drei Personen nicht gefunden.
Dann sei er auf ein unversperrt an einer Hecke ganz in der Nähe stehendes Mountainbike aufmerksam geworden, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht. Aus der Fahrradtasche zog er eine Tüte mit 29,5 Gramm Marihuana. Auf Nachfrage habe der Angeklagte zugegeben, „dass das Rad ihm gehört, aber mit dem Gras wollte er nichts zu tun haben“, so der Zeuge.
Vor Gericht musste um die Besitzverhältnisse nicht lange diskutiert werden. Er habe das Marihuana als Schmerzmittel konsumiert, erläuterte der Angeklagte. Der Grund seien starke, anhaltende Rückenschmerzen. Bei einem Badeunfall vor ein paar Jahren habe er sich einen Halswirbel gebrochen.
Marihuana gegen starke Rückenschmerzen: Angeklagter bekommt inzwischen legal Cannabisblüten zum Inhalieren
Dies sei, weil eine Operation von den Ärzten als sehr riskant eingestuft worden war, konservativ behandelt worden – mit Halskrause und Schmerzmitteln. Die Medikamente habe er jedoch nicht vertragen. Deshalb habe er es mit Cannabis versucht. „Es hat mir geholfen, die Nackenschmerzen zu entspannen. Es hatte weniger Nebenwirkungen, ich konnte dann auch mal wieder erholsam schlafen“, berichtete der Student.
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„Er hat aus großer Not gehandelt, da ist keine kriminelle Energie“, argumentierte Verteidigerin Michaela Schmidt-Eberth. Die Rechtsanwältin plädierte für eine Strafe, die die „berufliche Laufbahn“ ihres Mandanten nicht gefährde. „Es war falsch von mir, auf eigene Faust zu handeln, statt einen Arzt aufzusuchen“, sagte der Angeklagte und betonte: „Ich will kein Krimineller sein.“
Inzwischen bekomme er Cannabisblüten zum Inhalieren legal auf Rezept. Richter Helmut Berger verurteilte den Geretsrieder zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 1350 Euro), die in Raten abgezahlt werden kann.
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