Weil er wieder auf dem Gehweg parkte: Wolfratshauser nennt Politesse „Drecksau“

Ein Wolfratshauser (63) stellt sein Auto öfter mal regelwidrig ab. Kürzlich reagierte er auf einen Strafzettel eher unschön. Jetzt zahlt er eine Geldstrafe.
Wolfratshausen – Weil er sein Auto häufig verbotswidrig auf dem Gehweg abstellte, kassierte ein Wolfratshauser (63) öfter einen Strafzettel. Als er eine Politesse dabei ertappte, wie sie ihm eine Verwarnung unter den Scheibenwischer klemmte, reagierte der Mann unfreundlich. „Er kommt mit seinem Fahrrad, schaut mich an, sagt Drecksau – und fährt weiter“, berichtet die Mitarbeiterin der kommunalen Verkehrsüberwachung (61) vor Gericht. Dort wurde der 63-Jährige nun wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil er wieder auf dem Gehweg parkte: Wolfratshausen nennt Politesse „Drecksau“
Wegen des Vorfalls, der sich heuer am 5. Juli gegen 11.30 Uhr ereignet hatte, war gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 40 Euro (insgesamt 800 Euro) erlassen worden. Dagegen legte der gelernte Werkzeugmacher Einspruch ein. In der Verhandlung stritt der Mann den Vorwurf nicht ab, führte jedoch einen aus seiner Sicht triftigen Grund zu seiner Entlastung ins Feld. „Die Dame hatte ein Gerät in der Hand, sie hat mir unter dem Gerät den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt“, behauptete der Angeklagte. „Das beeide ich auf der Stelle.“ Die Verkehrsüberwacherin reagierte darauf ebenso entschieden. „Niemals, im Leben nicht“, erklärte die Geschädigte. Das schwöre ich bei allem, was mir heilig ist.“
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Viele Strafzettel wegen Falschparken: Der Wolfratshauser stellt sein Auto oft regelwidrig ab
Eigentlich habe er das Wort Drecksau ja nur „für mich so dahingesagt, ich habe gar nicht damit gerechnet, dass sie es mitkriegt“, erklärte der Mann, der einsah, dass sein Verhalten nicht richtig gewesen war. „Das braucht’s nicht.“ Deshalb sei er ja auch einverstanden, etwa 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Wenn es damit dann sein Bewenden habe.
Darauf ließ sich der junge Staatsanwalt nicht ein. Er habe „Anweisung von oben: keine Einstellung“. Grund dafür war wohl, dass der Angeklagte das Amtsgericht in der Vergangenheit schon mehrfach beschäftigt hat. Im vorigen Jahr hatte der Mann gegen sieben Strafzettel Einspruch eingelegt. Fünf Verfahren wurden vom Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt, zweimal musste er wegen Parkens auf dem Gehweg zu jeweils 20 Euro Bußgeld bezahlen. So glimpflich kam er dieses Mal nicht davon.
Der Bauausschuss des Wolfratshauser Stadtrats fällte ein einstimmiges Urteil: Ein zwei Meter hoher Plastikzaun muss wieder verschwinden.
Urteil wegen Beleidigung: „Drecksau“ wird teuer für 63-Jährigen
Richter Helmut Berger verurteilte den Wolfratshauser zu 30 Tagessätzen à 120 Euro, insgesamt also 3600 Euro. Der Staatsanwalt hatte 50 Tagessätze (6000 Euro) beantragt. Die 20 Tagessätze aus dem Strafbefehl halte er nach der Beweisaufnahme für nicht angemessen, begründete Berger die Korrektur gegenüber dem Strafbefehl. Die Tagessatzhöhe ergibt sich aus den in der Verhandlung vom Angeklagten angegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen, während die 40 Euro im Strafbefehl geschätzt worden waren. Das letzte Wort hatte an diesem Tag der Angeklagte. Er gab zu Protokoll: „Ich lege Berufung ein.“
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