„Wir können bestätigen, dass dem Verwaltungsgericht München insgesamt sieben Klagen gegen die Abrissanordnungen und Duldungsverfügungen vorliegen, davon drei der Eigentümerin“: Das berichtete am Dienstagmittag, wenige Stunden vor Ablauf der Vier-Wochen-Frist, Dr. Matthias Prinzler, Richter und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts (VG) München auf Nachfrage. Im Detail stammen drei Klagen vom Bauherrn und weitere drei Klagen von einem Familienmitglied. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich um seine Tochter, die mittlerweile Eigentümerin der Häuser ist.
Die siebte Klage hat eine der drei Mietparteien eingereicht – sie betrifft die Duldungsverfügung. Diese besagt, dass die Mieter den Abriss des illegal errichteten Hauses, in dem sie wohnen, erdulden müssen.
Beklagter ist das Landratsamt, wie Behördensprecherin Marlis Peischer erläutert. Das Landratsamt ist noch nicht offiziell informiert worden, dass sich Bauherr, Eigentümerin und Mieter gegen die Entscheidung des Kreisbauamts stemmen. Die Beseitigungsanordnungen für die drei Häuser am Isarspitz, für die es keine Baugenehmigung gibt, waren wie berichtet am 30. Januar versendet worden. „Sobald die Bescheide Bestandskraft haben, bleiben zwölf Monate Zeit, um die Häuser abzureißen“, so Peischer. Angesichts der eingereichten Klagen, mit denen Landrat Josef Niedermaier gerechnet hat, haben die Anordnungen jetzt noch keine Bestandskraft. Zunächst muss abgewartet werden, wie das VG entscheidet.
Im Juni 2021 war das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin in Wolfratshausen zu dem Schluss gekommen, dass die Abweichungen von der im Jahr 2014 vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung für die Einfamilienhäuser so gravierend seien, dass eine gänzlich neue Genehmigung erteilt werden müsste. Darauf habe der Bauherr allerdings „keinen Anspruch“, da die drei Immobilien nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen würden. Laut VG hat der Geretsrieder „ein anderes als das genehmigte Bauvorhaben ausgeführt“.
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Der Bauherr („die Häuser sind Teil meiner Altersvorsorge“) wollte diese Entscheidung nicht widerspruchslos hinnehmen und beantragte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG. Der erste Senat des VGH entschied im Mai 2022 in letzter Instanz: Der Antrag wird abgelehnt. Es gebe „keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Annahme des Verwaltungsgerichts“, dass der Bauherr „keinen Anspruch auf die Erteilung der begehrten Genehmigungen hat“. Bei dieser Gelegenheit würdigte der VGH die „umfassende Bewertung“ des Streitfalls Isarspitz durch das VG und teilte dessen Einschätzung: Dass die drei Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien, sei „nicht ernstlich zweifelhaft“. Somit bekam das VG-Urteil den Stempel „rechtskräftig“.
Baurecht kann man nicht kaufen.
Daran änderte auch eine Beschwerde über das Landratsamt nichts, die der Geretsrieder (er musste bereits 50.000 Euro Geldbuße zahlen) beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags einreichte. Der Berichterstatter im Ausschuss, Benjamin Miskowitsch (CSU), stellte zum einen fest, der Fall sei „juristisch durchdekliniert“ und verwies auf die Planungshoheit der Stadt. Die lehnt es ab, die drei Häuser mittels der Aufstellung eines Bebauungsplans im Nachhinein zu legalisieren. Der Petitionsausschuss, so Miskowitsch, könne die Kommune nicht zwingen, Baurecht zu schaffen. Wolfratshausens Bürgermeister Klaus Heilinglechner konstatierte: „Ich lasse mich von einem Schwarzbauer nicht erpressen.“ Landrat Niedermaier sekundierte: „Baurecht kann man nicht kaufen.“ Mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bilanzierte er: „Damit ist rechtlich die Messe gelesen.“
Nun werden die Schwarzbauten, die bayernweit für Schlagzeilen sorgen, erneut ein Fall fürs Verwaltungsgericht. Einen Verhandlungstermin konnte Pressesprecher Prinzler am Dienstag noch nicht nennen. Da es kein Eil-, sondern ein Hauptsacheverfahren sei, „kann es etwas dauern“. (cce)
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