Streifenwagen in Brand gesteckt: 28 Monate Gefängnis für Wolfratshauser

Das Landgericht München II bestätigt den Amtsrichter. Das Urteil stützt sich im Wesentlichen auf Zeugen.
Wolfratshausen/München – Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig: Das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen, das im Januar 2020 einen 30-jährigen Verkäufer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tatmehrheit mit Brandstiftung und Sachbeschädigung zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt hatte, gehört aufgehoben. Der Verteidiger forderte einen Freispruch, der Anklagevertreter dagegen beantragte, die Haftstrafe um zwei Monate zu erhöhen. Am Ende gingen beide leer aus. Die Berufungskammer des Landgerichts München II verkündete nach drei Verhandlungstagen: Die Berufung wird als unbegründet verworfen. Die Kammer bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz.
Am 30. Juni 2019 gegen drei Uhr in der Früh war es an der Marktstraße in Wolfratshausen wegen Ruhestörung in Verbindung mit einer Vermisstensuche zu einem Polizeieinsatz in einem Spiellokal gekommen. Als die Polizisten das Lokal betreten wollten, versperrte der Angeklagte ihnen den Weg und schubste einen gegen die Brust. Soweit räumt es auch der Beschuldigte ein. Den weitaus schwerwiegenderen Vorwurf streitet er konsequent ab. Während die Beamten drinnen Gäste befragten, soll der 30-Jährige den BMW X1 der Streife angezündet haben.
Das Urteil stützt sich im Wesentlichen auf die Beobachtung einer Zeugin, die damals über dem Lokal wohnte. Die Frau will folgenden Dialog zwischen zwei Männern gehört haben. Einer habe gesagt: „Ich zünde das Auto jetzt an.“ Darauf habe der andere erwidert: „Das kannst Du nicht machen.“ Die Antwort: „Doch, das mache ich jetzt.“ Ein Freund des Angeklagten bestätigte dieses Gespräch gegenüber der Polizei und wurde so zum Hauptbelastungszeugen. In der Verhandlung nahm der Mann seine Aussage jedoch zurück. „Er wollte seinem Freund nicht schaden“, vermutete das Gericht als Grund für den Sinneswandel.
Die Hauptverhandlung habe „keinen einzigen objektiven Beweis erbracht, dass mein Mandant das getan hat“, sagte Verteidiger Thomas Buchner. „Niemand hat ihn dabei gesehen, es wurde bei ihm kein Feuerzeug gefunden.“ Auch habe man keiner Spuren an seinen Händen oder seiner Kleidung gefunden. Stattdessen gebe es „eine beliebig große Zahl anderer Tatverdächtiger“, betonte der Rechtsanwalt. Deshalb sei „im Zweifel anzunehmen, dass er es nicht war“.
Nach den Erläuterungen eines Sachverständigen war die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass es möglich sei, das Auto mit einem einfachen Feuerzeug binnen etwa zehn Sekunden anzuzünden, auch „ohne dass Spuren an Händen oder Kleidung vorhanden gewesen sein müssten“. Als Motiv vermutete das Gericht, dass der Angeklagte, der zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss gestanden hatte, sich über die Polizei geärgert habe: „Wir haben im Video gesehen, wie er sich aufgeführt hat, als die Polizei sich näherte“.
Der Angeklagte entschuldigte sich in der Verhandlung noch einmal dafür, „dass ich den Polizisten im Weg gestanden bin“ und betonte zum wiederholten Mal: „Ich habe das Auto nicht angezündet.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Wolfratshauser kann gegen die Entscheidung der Berufungskammer Revision einlegen.
rst
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