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Glück beantragt weiteren Kiesabbau

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Von: Martin Schullerus

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Zu dem geplanten Kiesabbau im Forst Kasten (unten) kommen nun Pläne für weiteren Kiesabbau im Lochhamer Schlag (oben).
Zu dem geplanten Kiesabbau im Forst Kasten (unten) kommen nun Pläne für weiteren Kiesabbau im Lochhamer Schlag (oben). © Quelle: Gemeinde Gräfelfing/Greenpeace München; Karte: Open-StreetMap-Mitwirkende

Die gesellschaftliche, politische und juristische Auseinandersetzung um die Rodung und Auskiesung einer Fläche von 9,5 Hektar im Forst Kasten ist noch lange nicht ausgestanden, da bahnt sich nördlich der Würmtalstraße ein neues, größeres Kiesabbau-Projekt im Bannwald an.

Gräfelfing – Die Gräfelfinger Firma Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH will auf einer Fläche von rund 12 Hektar im Lochhamer Schlag nördlich der Würmtalstraße Kies abbauen. Die rechteckige Fläche ist teils bewaldet, teils Wiese. Der Antrag sieht vier etwa gleich große Abbauabschnitte vor, die nacheinander in Angriff genommen werden sollen. Geplant ist eine Auskiesung im Trockenabbau bis auf 1,5 Meter über den maximalen Grundwasserspiegel.

Nachdem der Kies entnommen ist, soll die Grube abschnittsweise in der Reihenfolge der Kiesentnahme wiederverfüllt und anschließend insgesamt rekultiviert werden. Abbau und Verfüllung sollen insgesamt maximal sieben Jahre dauern, verspricht das Unternehmen.

Die Kiesgrube soll von Süden her über einen bereits existierenden Weg erschlossen werden. Bis zum Werksgelände der Firma Glück, wo die Weiterverarbeitung stattfindet, ist es über die Würmtalstraße rund einen Kilometer weit. Auf dem 12,6 Hektar großen Eingriffsbereich (Auskiesungsfläche: 11,4 Hektar) sollen einige Container für Mitarbeiter und zwei Lkw-Waagen errichtet werden.

Der Antrag wird in der morgigen Sitzung des Gräfelfinger Bauausschusses (ab 19.15 Uhr, Bürgerhaus) erstmals öffentlich behandelt. Dazu hat die Gemeindeverwaltung, die sich bereits juristisch zu dem Vorhaben beraten hat lassen, eine acht Seiten starke Beschlussvorlage erarbeitet, die eine detaillierte Sachverhaltsbeschreibung und rechtliche Würdigung enthält.

Unter dem Strich kommt die Gemeinde zu dem Schluss, dass eine Kiesgewinnung in diesem Bereich nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Allerdings versagt sie das gemeindliche Einvernehmen in ihrem Beschlussvorschlag mit zwei Argumenten: Erst der Genehmigungsbescheid werde die unabdingbare zeitliche Befristung der Nutzung, Verfüllung und Rekultivierung festschreiben. Außerdem könne „eine Gefährdung der Wasserwirtschaft“ bei Verwendung der von Glück beantragten Verfüllstoffwerte „nicht von vornherein ausgeschlossen werden“. Das Landratsamt kann dieses gemeindliche Einvernehmen freilich ersetzen. Für die Gemeinde gebe es jedenfalls kein Haftungsrisiko durch die Ablehnung.

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