Kiesabbau: Widerstand geht weiter

Die Gegner des Kiesabbaus in Forst Kasten kämpfen weiter für den Erhalt von Tausenden Bäumen. Mit einer Demonstration vor dem Sitz der Regierung von Oberbayern wollen sie erreichen, dass die Vergabe der Abbaurechte vertagt wird. Ausgerechnet die Firma Glück liefert ihnen ein Argument.
Würmtal – Nachdem eine Entscheidung immer wieder verschoben wurde, steht am Donnerstag, 20. Mai, das Vorhaben der Heiliggeistspital-Stiftung, eine 9,5 Hektar große Fläche im über 800 Hektar großen Forst Kasten zum Kiesabbau zu verpachten, erneut auf der Tagesordnung des Sozialausschusses des Münchner Stadtrates, öffentlich und nicht öffentlich. Der Ausschuss ist zuständig, weil die Stiftung als Eigentümerin des Waldes vom Sozialreferat der Landeshauptstadt verwaltet wird. Im Vorfeld wurde bekannt, dass sich die grün-rote Mehrheit aufgrund etwaiger Schadensersatzansprüche gegen ihre Stadträte in ihrer Funktion als Stiftungsverwalter gezwungen sieht, der Verpachtung der Fläche an die Neurieder Huber Bodenrecycling GmbH zuzustimmen.
Demo am Dienstag
„Wir geben auf keinen Fall auf“, sagt Malvina Andrassy von der Initiative „Wald Neuried Erhalten“. Am Freitag meldete sie beim Münchner Kreisverwaltungsreferat eine Demonstration vor dem Gebäude der Regierung von Oberbayern in der Maximilianstraße 39 an. Die wurde für Dienstag, 18. Mai, 14 Uhr, genehmigt. Es sei Aufgabe der Regierung als Stiftungsaufsicht zu klären, ob die Stadträte tatsächlich mit ihrem Privatvermögen haften müssen, obwohl München Ende 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat. Die Regierung ist aber bisher ebenso wie das Sozialreferat zu dem Schluss gelangt, dass die Stadträte einem Vertrag zwischen Stiftung und Gebrüder Huber als Gewinner des Ausschreibungsverfahrens zustimmen müssen.
Der Planegger Herbert Stepp, Vorsitzender des Grünzug-Netzwerks Würmtal, sagt: „Wir sind der Auffassung, dass die Stiftung gegen den Satzungszweck handelt, und sehen das sehr kritisch.“ In der Satzung ist unter dem Punkt „Stiftungszweck“ zu lesen: „Die Stiftung darf keine intensiven Erwerbsabsichten verfolgen.“ Stepp: „Auszukiesen ist wesentlich intensiver als die Bewirtschaftung des Waldes.“ Er führt außerdem an, dass die Heiliggeistspital-Stiftung als gemeinnützige Stiftung dem Gemeinwohl verpflichtet sei: „Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass sie den Klimanotstand nicht einfach komplett ignorieren kann.“
Juristische Gegenargumente
Mehr Aussicht auf Erfolg könnten juristische Gegenargumente haben. Und da kommt die Gräfelfinger Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH ins Spiel. Ihre Klage gegen die Heiliggeistspital-Stiftung wegen Nichtberücksichtigung bei den Abbaurechten wurde im Dezember vergangenen Jahres abgewiesen. Glück ging in Berufung, das Oberlandesgericht hat noch nicht entschieden.
„Es ist ein unerträglicher Zustand, dass die Stadträte unter Druck gesetzt werden, gegen ihre Überzeugung zu entscheiden“, sagt Christian Hierneis, Vorsitzender der Kreisgruppe München des Bund Naturschutz (BN) und Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Zumal eine Auftragserteilung an die Gebrüder Huber ebenfalls Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte. Dann nämlich, wenn das Oberlandesgericht Glück Recht gibt.
Die Kanzlei Schönefelder Ziegler Lehners, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, schreibt in einem vom BN in Auftrag gegebenen Gutachten: Die Erteilung des Zuschlags zugunsten der Gebrüder Huber ist „nicht vertretbar“. Sollte Glück gewinnen, könnte die Firma Schadensersatzansprüche an die Stiftung stellen, die „den entgangenen Gewinn umfassen würden. Ein solcher Schaden könnte möglicherweise in die Millionen gehen.“ Die Anwälte kommen zu dem Schluss, dass dies „auch Haftungsfragen für die Organmitglieder hervorrufen“ würde – also die Stadträte, die mit ihrer Zustimmung zu Huber genau das zu vermeiden versuchen.