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Proteste gegen Sammelabschiebung nach Afghanistan

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Demonstration gegen Abschiebung von Flüchtlingen
Demonstration gegen Abschiebung von Flüchtlingen am Mittwoch am Flughafen München. © dpa

München - Erneut soll ein Flieger abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan bringen - diesmal von München aus. Der Protest gegen die Abschiebungen ist groß.

Zum dritten Mal hat ein Flugzeug mit abgelehnten afghanischen Asylbewerbern Deutschland verlassen. Vom Flughafen München startete am Mittwochabend eine Maschine mit 18 Ausländern an Bord, wie das bayerische Innenministerium berichtete. Zuvor hatte die Polizei Oberbayern von rund 50 Menschen gesprochen, die mit dem Flug abgehoben werden sollten.

Gegen die geplante Abschiebung hatten nach Polizeiangaben am Mittwochabend im Münchner Flughafen mehrere Hundert Menschen protestiert. An der Protestaktion beteiligten sich rund 300 Demonstranten, wie ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Ein Sprecher der Flughafenpolizei nannte die selbe Zahl. Die Sprecherin des bayerischen Flüchtlingsrates, Jana Weidhaase, sprach gegenüber AFP von 400 bis 500 Demonstranten.

„Das ist unverantwortlich“, sagte etwa die 70 Jahre alte Maria Brand vom Helferkreis im oberbayerischen Erding zur Begründung. Nadine Kriebel vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der zu der Demonstration aufgerufen hatte, betonte: „Es gibt keine sicheren Gebiete in Afghanistan. Gegen diese willkürlichen Abschiebungen wollen wir Protest zeigen.“

Die abgelehnten Asylbewerber sollten in die afghanische Hauptstadt Kabul geflogen werden. Es ist bereits die dritte Sammelabschiebung seit Ende vergangenen Jahres. Die Aktionen sind umstritten. Nicht nur die Opposition im Bundestag sowie Flüchtlingsorganisationen übten scharfe Kritik an der vom Bund geführten Abschiebung. Aus ihrer Sicht ist Afghanistan alles andere als ein sicheres Land. Daher lehnen auch mehrere Bundesländer eine Beteiligung an der Aktion ab.

Kritik kam auch von der DGB-Jugend Bayern. Anstatt die Integration von jungen Geflüchteten voranzutreiben, reiße die Staatsregierung selbst gut integrierte Flüchtlinge aus ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld, teilte die Gewerkschaftsjugend am Mittwoch mit. Bayern sei eines der wenigen Bundesländer, das trotz der angespannten Sicherheitslage in Afghanistan weiterhin Menschen dorthin abschiebe.

Grüne stellten Dringlichkeitsantrag um Abschiebungen zu verhindern

Im Freistaat stellten die Grünen im Landtag einen Dringlichkeitsantrag, um die Abschiebungen zu verhindern. „Man kann einen Krieg, der stattfindet, nicht einfach leugnen - Afghanistan ist für Flüchtlinge nicht sicher“, erklärte die asylpolitische Sprecherin Christine Kamm.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hingegen stellte sich im Grundsatz hinter die umstrittenen Abschiebungen. Es sei nicht Aufgabe der Bundesländer, eine Asyl-Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neu aufzurollen, sagte der Ressortchef am Mittwoch bei einer Podiumsdiskussion mit Kollegen auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin. Herrmann sprach sich zugleich für eine Förderung freiwilliger Rückkehr-Programme aus.

Verschärfung der Abschiebepraxis

Mit einer Verschärfung der Abschiebepraxis will derweil die Bundesregierung die Ausreisepflicht insbesondere von sogenannten Gefährdern besser durchsetzen. Das sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin. Zuvor hatte das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Gefährder sollen künftig leichter in Abschiebehaft genommen oder mit elektronischen Fußfesseln am Untertauchen gehindert werden.

Die Auswertung von Handydaten durch das BAMF soll künftig „bei strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ zur Aufklärung von Identität und Staatsangehörigkeit möglich sein, sagte de Maizière. Fluchtrouten sollen damit aber nicht nachvollzogen werden. Der Ausreisegewahrsam soll von vier auf zehn Tage verlängert werden können. Wer falsche Angaben über seine Identität macht, muss mit Einschränkungen seiner räumlichen Bewegungsfreiheit rechnen. Jugendämter sollen künftig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge schneller einen Asylantrag stellen können.

Wird Deutschland zum Abschiebeland? Fragen und Antworten

Es ist nicht die erste Verschärfung der Asylpolitik seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise Ende 2015. Vor allem der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat die Sorgen um die innere Sicherheit weiter verschärft. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber steigt. Aber mit den Abschiebungen geht es der großen Koalition zu langsam voran.

Kritiker sehen Deutschland auf dem Weg vom Aufnahme- zum Abschiebeland. Was sagt die Bundesregierung dazu?

Die sieht das natürlich anders. Innenminister Thomas de Maizière sagt: „Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung hat stets zwei Seiten: Diejenigen, die schutzbedürftig sind, sollen integriert werden. Diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen unser Land wieder verlassen.“ Mit anderen Worten: Wer keinen Schutz braucht, der muss gehen - notfalls auch unter Zwang.

Woran stoßen sich die Kritiker?

Was einen härteren Umgang mit Gefährdern angeht, herrscht in der Politik weitgehend Konsens, auch unter dem Eindruck des Weihnachtsmarkt-Attentats. Vorbehalte gibt es aber gegen Einzelregelungen: So sollen Menschen, die schon länger in Deutschland sind, unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch überraschend abgeschoben werden können - bisher galt eine einmonatige Widerrufsfrist. Am größten war die Kritik am geplanten Auslesen von Asylbewerber-Handys. Von einem „gläsernen Flüchtling“ ist die Rede. Die Bundesregierung sieht darin aber ein legitimes Mittel, um in bestimmten Fällen Identitäten zu klären.

Wie läuft das Auslesen des Handys konkret ab?

Wenn das Handy nicht zugänglich ist, wird der Besitzer aufgefordert, beim Entsperren - etwa über die PIN - zu helfen. Sollte er dieser „Verpflichtung“ nicht nachkommen, „ist die Behörde berechtigt, diese Zugangsdaten bei dem zuständigen Telekommunikationsdienstleister zu erheben“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Daten auf dem Gerät sollen wohl nicht manuell durch einen Mitarbeiter erfasst werden, sondern maschinell. Der Plan ist, die zuständigen Stellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit sogenannten Auslesepunkten auszustatten. Für die Hardware und die Softwarelizenz eines Auslesepunkts wären etwa 17.000 Euro fällig. Das Ministerium legt Wert auf die Feststellung, dass es rechtlich nicht mit der Auswertung von Telefongesprächen gleichzusetzen sei, sondern eher damit, dass der Zoll das Recht hat, Koffer zu öffnen.

Wie viele Menschen betreffen denn die Verschärfungen?

Das Innenministerium geht davon aus, dass es sich nicht um viele tausend Fälle, sondern um eine „relativ geringe Zahl“ handeln wird. Maßnahmen wie die Fußfessel oder die Einschränkung des Wohnbereichs sollen nur für ausreisepflichtige Gefährder gelten, die ihre Identität verschleiern. Als Gefährder führt das Bundeskriminalamt derzeit weniger als 600 Menschen. Davon hält sich etwa die Hälfte in Deutschland auf.

Wie schnell geht es denn mit dem Gesetz?

Kurzfristig ändert sich erst einmal nicht viel. De Maizière will den Entwurf noch im März in den Bundestag bringen. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Es sollte also vor der Sommerpause noch in Kraft treten.

Kann der Innenminister zufrieden sein?

Sicher. Die Initiative zu dem Entwurf geht auch zurück auf den Anschlag in Ansbach vom Sommer. Das BAMF soll daher nun in bestimmten Fällen Daten an die zuständigen Behörden weiterleiten dürfen. Das war zuvor unklar geregelt. De Maizière spricht wohl nicht nur deswegen von erheblichen Verbesserungen, die der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Ihm schwebten aber noch weitere Projekte vor, wie etwa „Bundesausreisezentren“. Dagegen regt sich aber Widerstand der Länder, unter deren Zuständigkeit Abschiebungen fallen.

Um welche Zahlen geht es eigentlich?

Rund 55.000 Menschen waren 2016 freiwillig aus Deutschland in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt, 25.000 wurden abgeschoben. Drei Viertel der Ausländer, die vergangenes Jahr abgeschoben wurden, kamen aus den Westbalkanstaaten. Ende Januar 2017 lebten 213.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Etwa 55.000 von ihnen hatten keine Duldung.

Warum sind Abschiebungen nach Afghanistan besonders umstritten?

In Deutschland lebten zuletzt rund 11 900 ausreisepflichtige Afghanen. Davon sind etwa 10.300 geduldet. In den vergangenen zwei Monaten gab es zwei Sammelabschiebungen nach Afghanistan, am Mittwochabend wurde mit der dritten gerechnet. Die EU hatte mit der Regierung in Kabul im Oktober 2016 Rückführungen vereinbart.

Regierungstruppen kämpfen nach wie vor gegen die Taliban. Das Argument der Bundesregierung: Es gibt auch in Afghanistan sichere Regionen, dazu zählt die Hauptstadt Kabul. Nach Einschätzung des UN-Flüchtlingshilfswerks ändert sich die Sicherheitslage jedoch regional ständig - zuletzt mit Verschlechterungen.

dpa/afp

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