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Abschiebung abgeblasen: Mutmaßlicher IS-Anhänger darf vorerst bleiben - er gilt als „gewaltbereit“

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Ein mutmaßlicher Islamist und IS-Sympathisant aus Niedersachsen bleibt auf freiem Fuß (Symbolbild).
Ein mutmaßlicher Islamist und IS-Sympathisant aus Niedersachsen bleibt auf freiem Fuß (Symbolbild). © picture alliance/dpa / Kepy

Wann ist ein von der Polizei identifizierter „Gefährder“ wirklich gefährlich? Ein Gerichtsurteil setzt enge Grenzen. Ein mutmaßlicher Islamist bleibt unterdessen auf freiem Fuß.

Göttingen/Leipzig - Ein Gerichtsurteil zur Abschiebung eines von der Polizei als Gefährder eingestuften Mannes sorgt für Aufregung: Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang der Woche seine Ausweisung gestoppt - nach einer erneuten Festnahme ließ ein Richter den Mann aus Niedersachsen nun wieder auf freien Fuß setzen.

Salafist, Islamist, Gefährder? Bundesverwaltungsgericht untersagt Abschiebung

Der Grund für den Streit: Der 29-jährige Ahmet K. gilt den niedersächsischen Ermittlern als IS-Sympathisant. Im Frühjahr 2019 sei den Behörden beim Abhören von K.s Telefon bekanntgeworden, dass er Kontakte zu Salafisten und bekannten Islamisten pflegt, berichtet die Bild. Auch das Teilen von Enthauptungsvideos werde ihm vorgeworfen - zugleich beschrieben ihn Behördenvertreter als „waffenaffin, gewaltbereit und regelmäßiger Drogenkonsument“.

Die geplante schnelle Abschiebung scheitert allerdings. Zwar können laut Aufenthaltsgesetz Gefährder ohne deutsche Staatsbürgerschaft auch ohne belegte konkrete Tat ausgewiesen werden, so auch der Türke Ahmet K. - der allerdings wehrt sich juristisch und bringt den Fall direkt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das sprach am Montag sein Urteil: K. darf bleiben. Von ihm gehe nicht „mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit“ eine „erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr“ aus. Eine in der Tiefe gefestigte islamistische Überzeugung sei nicht zu belegen. "Eine glaubwürdige Distanzierung“ vom Islamismus attestierte das Gericht ihm aber explizit auch nicht.

Abschiebung: Innenminister und Polizei unzufrieden - „Gefährder“ bleiben heikles Thema

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) gab sich enttäuscht: Er hätte sich „persönlich eine andere Entscheidung des Gerichtes gewünscht“, sagte er der Bild

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, zeigt sich unzufrieden. „Da kommt Frust bei den Polizisten auf! Wir müssen aber die Gewaltenteilung akzeptieren. Für die Bürger bleibt die Frage, ob mit solchen Fällen korrekt umgegangen wird.“

Klar ist allerdings auch, dass der Umgang mit Gefährdern just beim Thema „Gewaltenteilung“ Fußangeln birgt: Die Einstufung als Gefährder wird nicht von Gerichten, sondern von der Polizei vorgenommen; auch die Anordnung der Abschiebung kommt nicht von einem Richter, sondern aus den obersten Landesbehörden. Die Gerichte haben also anders als sonst bei Eingriffen in persönliche Rechte wenig zu sagen - sofern sie nicht extra angerufen werden.

Abschiebungen von Gefährdern und Islamisten - schon mehrere Ausweisungen in Niedersachsen

Vollzogene Abschiebungen von Islamisten gab es allerdings auch schon: 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht Pistorius‘ Innenministerium zwei Abschiebungen von Islamisten gestattet. 2019 wurden laut einem anderen Bericht der Bild insgesamt sieben Islamisten aus Niedersachsen ins Ausland gebracht.

Ob der Fall weiterreichende Konsequenzen hat, bleibt abzuwarten. Mit dem neuen Urteil werde es nun schwerer, islamistische Gefährder abzuschieben, zitierte der Tagesspiegel Quellen aus „Sicherheitskreisen“. Der neue Richterspruch sei nun „der Maßstab“ für ähnliche Fälle.

Fall Ahmet K.: Ermittler erleiden gleich zwei Schlappen vor Gericht

Im konkreten Fall Ahmet K. erlitten die Behörden jedenfalls umgehend eine weitere Schlappe. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts griffen die Ermittler erneut zu: Laut einem Bericht des NDR wurde K. am Mittwoch von Zivilbeamten vor einem Supermarkt in Göttingen festgenommen. Das habe ein Sprecher der Stadt Göttingen bestätigt. Widerstand habe K. nicht geleistet.

Video: Abschiebung von IS-Mitgliedern nach Deutschland

Bereits vor Gericht hätten Vertreter des Innenministeriums erklärt, sie hielten K. ungeachtet der Entscheidung für eine gefährliche Person. Dort sei dem 29-Jährigen auch eine neue - auf andere Vorschriften gestützte - Ausweisungsverfügung ausgehändigt worden.

Von der Polizei als „Gefährder“ ausgemacht: 29-Jähriger ist wieder auf freiem Fuß

Der Anwalt K.s zeigte sich im NDR über die erneute Festnahme empört: Sein Mandant habe keinerlei Fluchtabsichten gezeigt - sondern vielmehr Kontakt zu seinem zwei Jahre alten Sohn gehalten und sei trotz bereits im Dezember zugestellter Ausweisungsverfügung im Land geblieben. Die Mutter des Sohnes bestätigte dem Sender diese Darstellung.

K. und sein Rechtsbeistand legten Widerspruch gegen die Haft ein. Und bekamen ein zweites Mal Recht: Wie die Bild berichtet, sah ein Richter keine Fluchtgefahr. K. sei bereits wieder auf freiem Fuß. Der Fall sorgt nicht nur bei Pistorius, sondern auch bei der Bundestags-AfD für Unmut: Fraktionschefin Alice Weidel sprach am Freitag von einem „Tollhaus Deutschland“.

Dass K. in Deutschland bleiben darf, ist allerdings auch nach dem ganzen Trubel nicht gesagt: Die neuerliche Ausweisungsverfügung wird nun den normalen Weg durch die Instanzen gehen. In vier Bundesländern hatte es unterdessen erst am Dienstag Razzien im islamistischen Milieu gegeben. Ärger gab es zuletzt auch um Abschiebungen in der anderen Richtung: Die Türkei schob einen mutmaßlichen „Terrorkämpfer“ nach Deutschland ab.

mm/tz

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