Abu Walaa sei vom Islamischen Staat als sein Vertreter in Deutschland eingesetzt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow. Er sei eine Führungsperson mit direktem Kontakt zum IS und Einfluss in dessen Herrschaftsgebiet gewesen. Insofern habe er einem aus Hildesheim ausgereisten Islamisten eine Position im IS-Geheimdienst verschafft, er war für die Überwachung der aus Deutschland stammenden Kämpfer zuständig. Den Dortmunder Angeklagten skizzierte Rosenow abschließend als zentrale Person der islamistisch-dschihadistischen Szene in Nordrhein-Westfalen, der Duisburger sei ein weiterer Vertreter gewesen. Die Angeklagten waren im November 2016 festgenommen worden.
Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig „Murat“ dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete. Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.
In dem Mammutprozess, der im September 2017 begann, seien die Angeklagten der ihnen angelasteten Taten überführt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Es habe eine frappierende Übereinstimmung zwischen den Aussagen des Kronzeugen, weiterer Zeugen sowie den Informationen des V-Manns gegeben. Die Darstellung eines Verteidigers, es habe sich um einen Schauprozess gehandelt, bei dem das Urteil schon vorher feststand, wies Rosenow zurück. Solche Klischees seien der Nährboden für Radikalisierung. „Hier sind keine Urteile gegen Muslime gesprochen worden.“ Vielmehr gehe es darum, friedliebende Menschen aller Religionen und Anschauungen zu schützen.
Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert. Sie hatte die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen in Zweifel gezogen und dem V-Mann vorgeworfen, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar. (dpa)