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AfD will Weg zum Bundestags-Vizepräsidentenposten einklagen - und scheitert

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Die AfD will mehr als nur Plätze im Bundestag – ihre Forderungen um das Amt des Bundestagsvizepräsidenten.
Das AfD-Logo am Eingang zum Fraktionssaal der Partei im Bundestag. © Michael Kappeler/dpa

Die AfD hat sich längst als eine Konstante im Bundestag etabliert und gelernt Anforderungen zu stellen – in einem Rechtsstreit will sie ihren Anspruch auf ein Amt durchsetzen.

Update vom 11. August, 10.45 Uhr: Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht als unzulässig ab, wie es am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. In der laufenden Legislaturperiode hatten alle kandidierenden AfD-Abgeordneten die notwendige Mehrheit verfehlt - schließlich zog die Fraktion Ende 2020 vor das Bundesverfassungsgericht. (Az. 2 BvE 9/20)

Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Präsidiumsmitglieder müssen allerdings von den Abgeordneten gewählt werden. Die AfD sah sich nach der Ablehnung ihrer Vorschläge in ihren Rechten verletzt: Der Bundestag hätte vor den Abstimmungen Regelungen treffen müssen, um eine Nichtwahl „aus sachwidrigen Gründen“ zu verhindern, argumentierte sie.

Das Gericht lehnte es nun ab, das Parlament vorläufig dazu zu verpflichten. Die AfD wolle ein neues und allgemein gültiges Verfahrensrecht, was im Eilverfahren nicht geschaffen werden könne, erklärte es. Bei diesem ginge es nur um eine vorläufige Sicherung von Rechten - „dringender Regelungsbedarf“ bestehe hier aber nicht.

Grundsätzlich könne die Fraktion auch in der Hauptsache in einem solchen Organstreitverfahren höchstens die Feststellung erreichen, dass ihre Rechte verletzt worden seien, erklärte das Gericht - nicht aber die Verpflichtung des Bundestags zu neuen Regelungen für künftige Abstimmungen über AfD-Vorschläge.

AfD will sich Bundestags-Vizepräsidenten erklagen - Karlsruhe verkündet am Mittwoch Entscheidung

Erstmeldung vom 10. August 2021:

Karlsruhe – Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht* in Karlsruhe über das Schicksal der AfD auf dem Weg zur Besetzung des Bundestagspräsidiums. Kurz vor Ende der Legislaturperiode soll der langwierige Streit über die Besetzung des Amts des Bundestagsvizepräsidenten gelöst werden.

Die AfD hatte im November 2020 Klage eingereicht, da sie als einzige im Parlament vertretene Partei nicht im Präsidium vertreten ist.* Alle Bewerbungen der AfD-Abgeordneten scheiterten an der erforderlichen Mehrheit der Stimmen. Zwar steht, laut einer Regelung aus dem Jahr 1994, die in der Geschäftsordnung des Bundestags zu finden ist, jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Jedoch werden die Präsidiumsmitglieder von allen Abgeordneten frei gewählt und können nur mit einer klaren Stimmenmehrheit ins Präsidium einziehen.

Klage der AfD in Karlsruhe: Anspruch auf Plätze im Parlamentspräsidium

Zu Beginn der Legislaturperiode im Oktober 2017 schlug die AfD ihren Abgeordneten Albrecht Glaser als Vizepräsidenten vor, der aber in drei Wahlgängen nicht genügend Stimmen bekam. Auch in der aktuellen Legislaturperiode gelang es der AfD mit vier weiteren Kandidaten und einer Kandidatin nicht. So konnte im Juni dieses Jahres auch der AfD-Abgeordnete Harald Weyel nicht genug Stimmen für einen Sitz im Präsidium einholen.

Die Fraktion sieht sich dadurch „in eklatanter Weise benachteiligt“, da ihr während der gesamten Legislaturperiode kein Bundestagsvizepräsidentenamt zugebilligt worden sei, erklärte ein Sprecher auf Anfrage der dpa. Da alle interparlamentarischen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, bleibe ihnen nur die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.

Rechtsstreit zwischen AfD und Bundespräsidium um Amtsbesetzung

Dieses soll nun prüfen, ob der Bundestag die Rechte der Fraktion dadurch verletzt habe, dass keiner der von ihr Vorgeschlagenen ins Präsidium gewählt wurde. Die Prüfung soll ergeben, ob die Ablehnung „aus sachwidrigen Gründen erfolge“, wie das Gericht in seiner Jahresvorschau ankündigte.

Zunächst entscheidet Karlsruhe* am Mittwoch aber über den Antrag der Partei auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Nach Angaben des Gerichts, wolle die AfD den Bundestag dazu verpflichten, „vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen für das Wahlverfahren“ zu treffen. Zudem werde noch über den Eilantrag eines einzelnen Bundestagsmitglieds zu der Frage entschieden, ob Abgeordnete ab dem zweiten Wahlgang einen eigenen Kandidaten vorschlagen dürften.

Bundestagspräsident ist derzeit Wolfgang Schäuble (CDU), gefolgt von drei Stellvertreterinnen und zwei Stellvertretern: Dagmar Ziegler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Linke), Claudia Roth (Grüne) und Hans-Peter Friedrich (CSU). In dieser Zusammensetzung wird es das Präsidium und das Parlament nur noch einige Wochen geben: Schon am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt*. Auch die Besetzung des Präsidiums muss dann neu gewählt werden – das bietet der AfD erneut die Möglichkeit sich Plätze zu sichern, sollte sie es zu den diesjährigen Wahlen wieder in den Bundestag schaffen. (dpa/klb) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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