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AfD-Klage gegen Wanka: Darf eine Ministerin Stellung beziehen?

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Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) argumentiert, die AfD habe die gesamte Bundesregierung angegriffen.
Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) argumentiert, die AfD habe die gesamte Bundesregierung angegriffen. © dpa

Weil die AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin wetterte und eine „rote Karte für Merkel“ forderte, gab es eine Retourkutsche von Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht urteilen.

Darf eine Ministerin von einer „roten Karte“ gegen eine Partei sprechen? Die AfD klagt gegen Wanka, weil sie genau diese Forderung über ihr Ministerium verbreiten ließ. Eine Ministerin dürfe nicht ihre amtliche Funktion nutzen, um die Reichweite ihrer Botschaft zu erhöhen und ihr mehr Autorität zu verleihen, sagte der Prozessbevollmächtigte der AfD, Marc Vallendar.

Wanka steht dagegen nach wie vor zu ihrer Kritik an der AfD, die sie im November 2015 über eine Pressemitteilung ihres Ministeriums verbreitet hatte. Darin hatte sie als Reaktion auf die AfD-Parole „Rote Karte für Merkel!“ eine „Rote Karte für die AfD“ gefordert.

„Habe ich mich auch persönlich empört“

Die Ankunft Hunderttausender Flüchtlinge in Europa sei damals eine große Herausforderung und Belastungsprobe gewesen, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit ihrem Aufruf zu einer Großdemonstration unter dem Motto „Rote Karte für Merkel!“ habe die AfD nicht nur die Kanzlerin, sondern die gesamte Bundesregierung angegriffen.

„Und da habe ich mich auch persönlich empört und habe darauf reagiert“, schilderte Wanka. Das müsse ihrer Ansicht nach auch als Mitglied der Bundesregierung möglich sein.

dpa

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