Kirsten Müller-Vahl kennt aber auch ganz andere Erfahrungen. Die Neurologin und Psychiaterin der Medizinischen Hochschule Hannover verweist auf Länder wie Uruguay und Kanada, die Cannabis freigegeben haben. Die Datenlage zeige, „dass die Freigabe der Suchtprävention dient“. Ein Verkauf im Fachgeschäft ermögliche die Kontrolle wichtiger Faktoren: Das Alter des Käufers, die Abgabemenge, die Qualität des Produkts. Das sei auch im Hinblick auf Jüngere zu beachten, für die ein florierender Schwarzmarkt besonders gefährlich sei: „Wichtig ist es, die Kinder zu schützen. Ein Dealer macht das nicht.“
Müller-Vahl spricht sich deshalb dafür aus, „einen neuen Weg zu gehen. Wir müssen ja zugeben: Die bisherige Drogenverbotspolitik ist so was von gescheitert.“ Erst vergangene Woche stellte die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig ihren Jahresbericht vor, wonach unter jungen Erwachsenen die Zahl der Cannabis-Konsumenten weiterhin steigt. 2019 lag sie bei den 18- bis 25-Jährigen bei 24,1 Prozent.
Noch ist die Debatte nicht beendet, aber die Richtung, in die es gehen dürfte, zeichnet sich deutlich ab. Die FDP hat sogar schon einen Vorschlag parat, wie hoch Cannabis besteuert werden sollte: Zehn Euro pro 100 Milligramm THC. Zu der Milliarde, die dadurch zusammenkäme, flössen dann noch Lohn- und Umsatzsteuer aus den Fachgeschäften. Am Ende muss eben alles seine Ordnung haben. Selbst im Handel mit Drogen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.