Baerbock reagiert auf erneute Vorwürfe: Grünen-Kanzlerkandidatin lässt ihr Doktor-Stipendium prüfen
Annalena Baerbock steht erneut im Fokus. Die Grünen-Kanzlerkandidatin reagiert auf wiederholte Vorwürfe und lässt ihr Doktor-Stipendium prüfen.
Berlin - Die Aufregung um die Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock nimmt nicht ab. Nachdem Baerbocks Co-Bundesvorsitzender Robert Habeck sich in einem Interview am Samstag noch klar dagegen ausgesprochen hatte, Debatten um einen Austausch der Grünen-Kanzlerkandidatur zu eröffnen, sorgt nun eine weitere Meldung für Aufsehen.
Baerbock lässt Doktor-Stipendium prüfen - Reaktion auf erneute Vorwürfe
Annalena Baerbock lässt nun die Rechtmäßigkeiten von Zahlungen prüfen, die sie zwischen 2009 und 2012 im Rahmen eines Doktor-Stipendiums erhalten hatte. In dieser Zeit arbeitete die Kanzlerkandidatin der Grünen an einer Dissertation unter dem Titel „Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht“ an der Freien Universität Berlin. Nachdem Baerbock 2013 in den Bundestag eingezogen war, brach sie ihr Promotionsvorhaben ab, um sich auf das Mandat zu konzentrieren.
In den Jahren davor erhielt sie ein „Lebenshaltungsstipendium für Promovierende“ der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung in Höhe von 1050 Euro im Monat. Nachdem zuletzt Kritik lautgeworden war, dass die Zahlungen an Baerbock nicht rechtmäßig gewesen seien, sollen sie nun geprüft werden. „Angesichts der Medienanfragen zum parteipolitischen Engagement und dem Promotionsstipendium hat Frau Baerbock die Heinrich-Böll-Stiftung gebeten, den nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten“, gab Grünen-Sprecherin Nicola Kabel gegenüber bild.de an.
Baerbock: Erhielt die Grünen-Chefin während ihres Doktorats unrechtmäßige Zahlungen?
Doch wie lautet der Vorwurf? Da die Heinrich-Böll-Stiftung den Förderrichtlinien des Forschungsministeriums unterliegt, darf das Stipendium nicht an Bewerber vergeben werden, die einer anderen Tätigkeit nachgehen, welche „die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt“ oder die einer „Erwerbstätigkeit von mehr als einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit“ nachgehen.
Diese Kriterien soll Baerbock - so lauten zumindest die Vorwürfe - nicht erfüllt haben. Die Grünen-Chefin war zurzeit ihres Promotionsvorhabens Parteivorsitzende der Grünen in Brandenburg (2009-2013), Vorstandsmitglied der Europäischen Grünen Partei (2009-2012) und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa (2008-2013). Ein Gehalt bezog Baerbock für diese Tätigkeiten jedoch nicht. Lediglich für ihre Position als Grünen-Landesvorsitzende erhielt sie zwischen 2011 und 2012 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 226,76 bzw. 400 Euro.
Annalena Baerbock: Anschuldigungen wegen Stipendium - Grünen dementieren Vorwürfe
Darüber hinaus dementieren die Grünen auch von offizieller Seite die Vorwürfe, dass ihre Ämter Baerbocks „Arbeitskraft überwiegend in Anspruch“ genommen hätten: „Frau Baerbocks Hauptfokus lag in diesen Jahren auf der Arbeit an ihrem Promotionsvorhaben, das parteipolitische, im Kern ehrenamtliche Engagement fand insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden statt.“
Sollte die Prüfung dennoch ergeben, dass Baerbock zu Unrecht Zahlungen erhalten hat, könnte die 40-Jährige das Geld zurückzahlen müssen. Rund 40.000 Euro soll Baerbock im Rahmen des Stipendiums erhalten haben. (fd)