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Im Streit um weitere Reformen im Asyl- und Aufenthaltsrecht hat die GroKo eine weitere Hürde genommen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) verschickte nun einen Entwurf für strengere Regeln zur Durchsetzung von Abschiebungen an Länder und Verbände. Ein Kommentar.
Was macht eigentlich Horst Seehofer? Dasselbe wie immer: nichts als Ärger. Jedenfalls wenn es nach den SPD-Innenministern geht. Die haben dem Bundesinnenminister den Entwurf für sein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sauber um die Ohren gehauen. In dem jetzt bekannt gewordenen Kompromisspapier, das am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, ist folglich von Strafen für Tippgeber, die abgelehnte Asylbewerber vor Abschiebungen warnen, nicht mehr viel übrig geblieben.
Immerhin: Weil die Union ihre Zustimmung zum Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz an die Bedingung gekoppelt hat, dass die SPD im Gegenzug mehr Konsequenz bei Abschiebungen akzeptiert, soll es nun eine Verschärfung für bestimmte im Land Geduldete geben. Genauer: Asylbewerber, deren Antrag zwar abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können, weil sie nicht an der Klärung ihrer Identität und Herkunft mitwirken. Ihnen drohen künftig Bußgelder und Arbeitsverbote.
Seehofers Härte ist richtig
Zu Recht warben SPD – und auch die Wirtschaft – dafür, dass Abgelehnten, die aus diversen Gründen nicht abgeschoben werden können, erlaubt wird, sich in Deutschland einen Job zu suchen. Für diesen „Spurwechsel“ werden nun die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.
Warum dieses Privileg allerdings auch Tricksern zugutekommen sollte, die die Behörden mit Vorsatz täuschen und ihre Herkunft verschleiern, war den meisten Bürgern nie recht einsichtig. Es ist richtig, dass Seehofer dem jetzt einen Riegel vorschiebt.
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