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Im Fokus des Asylstreits: So ist die Lage an der bayerischen Grenze

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Von: Dirk Walter

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Kabinett beschließt Grenzpolizei
Halt, Polizei: Kontrolle an der Grenze an der A8 bei Schwarzbach. © dpa / Sven Hoppe

815,9 Kilometer – so lang ist die bayerisch-österreichische Grenze, die im Fokus des Asylstreits steht. Dort kontrolliert die Bundespolizei, ab Juli kommt noch die bayerische Grenzpolizei dazu. Ein Lagebericht.

Wie ist der Grenzschutz organisiert?

Echte, dauerhafte Grenzkontrollen gibt es nur an der bayerisch-österreichischen Grenze. Und auch da nur an drei Autobahnübergängen, nicht an den dutzenden kleineren Landstraßen-Grenzübergängen. Im übrigen Bundesgebiet findet nur eine sogenannte Grenzüberwachung statt, die eher stichprobenartig abläuft. Dies ist eine praktische Folge der im Schengen-Abkommen verankerten Freizügigkeit für alle EU-Bürger.

Was ist in Bayern?

An den drei Autobahn-Grenzübergängen der A93, A8 und A3 hat die Bundespolizei stationäre Grenzposten – und zwar seit dem 13. September 2015. Die Kontrollen wurden damals, zwei Wochen nach der Öffnung der Grenze für Flüchtlinge aus Ungarn und Österreich, vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière angeordnet. An den Autobahn-Kontrollposten gibt es ein Tempolimit von 10 km/h, damit Bundespolizisten auf der zu einer Spur verengten Autobahn Augenschein-Kontrollen vornehmen können. Wer Verdacht erregt, wird rausgewunken.

Wird auch auf Nebenstrecken kontrolliert?

Ja. Auf den kleineren Grenzübergängen sind mobile Teams der Bundespolizei unterwegs. Sie dürfen sich in einem Korridor von 30 Kilometern ab Grenze Richtung Landesinnere bewegen. Das heißt, sie kontrollieren die gesamte Inntalautobahn bis an die A8 bei Weyarn, aber auch Nebenrouten. Mal sind die Fahnder zwei Stunden in Oberaudorf, mal zwei Stunden an der Grenze Richtung Achensee. „Das ist zeitlich unberechenbar“, sagt ein Polizist. Zwar gibt es auch hier immer wieder illegale Grenzübertritte oder sogar Schleuser, die erwischt werden. Stationäre Kontrollen lohnen aber nicht, heißt es bei der Bundespolizei. „Das gibt das Lagebild nicht her.“

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Wer kontrolliert wo?

Die Kontrolle der Grenze ist allein eine Sache des Bundes – theoretisch. Bundespolizisten sind nicht nur für die Autobahn-Übergänge, sondern auch für die Kontrolle der Güter- und Personenzüge zuständig. Hier sind kaum noch Flüchtlinge unterwegs – Einzelfälle aber gibt es. Am vergangenen Sonntag etwa fanden Bundespolizisten in einem Fernzug aus Italien einen Nigerianer, der sich unter der Sitzbank versteckt hatte und ohne Papiere unterwegs war. Er kam in Abschiebehaft.

Insider berichten von „sehr guter Kooperation“

Die Bundespolizei in Bayern wird durch eine Hundertschaft der bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Hundertschaft heißt: 90 Beamte, 30 je stationärer Kontrollstelle. Sie sind der Bundespolizei per Verwaltungsabkommen unterstellt, sprechen also ihre Einsätze ab. Insider sprechen von einer „sehr guten“ Kooperation. Überdies hat die bayerische Polizei entlang der Autobahnen 500 Beamte für die Schleierfahndung im Einsatz – verdeckte Ermittler, die auf Verdacht einzelne Fahrzeuge auch jenseits des 30-Kilometer-Korridors kontrollieren. Ab 2. Juli werden diese „umetikettiert“, das heißt sie werden der neuen Bayerischen Grenzpolizei unterstellt. Dazu gibt es an diesem Tag in Passau, dem Sitz der neuen Grenzpolizei-Direktion, einen Festakt zur „Neugründung“ (die Grenzpolizei gab es früher schon einmal). Bis 2023 wird die Grenzpolizei Jahr für Jahr um 100 Beamte verstärkt, am Schluss sollen es 1.000 Beamte sein. Ziel ist es, das Verwaltungsabkommen neu zu verhandeln, so dass „die Landespolizei neben der Bundespolizei eigenständig Grenzkontrollen“ durchführen kann. Schleierfahnder sind in Zivil unterwegs, „wir wollen aber auch die sichtbare Präsenz erhöhen“, betont ein Ministeriumssprecher. Eine extra Uniform gibt es aber nicht.

Wie ist die Bilanz?

2017 wurden an bayerischen Kontrollstellen und im Grenzgebiet rund 2.000 mutmaßliche Straftäter festgenommen. Die Polizei schnappte auch 286 Schleuser, die 746 Menschen illegal nach Deutschland bringen wollten. Übers Jahr wurden 16.300 Menschen erwischt, die illegal einzureisen versuchten, gut 7.200 von ihnen wurden zurückgewiesen. In den ersten vier Monaten 2018 gab es knapp 3.800 unerlaubte Einreisen und knapp 2.100 Zurückweisungen.

  Aber Achtung: Flüchtlinge, die um Asyl oder anderweitig um Schutz bitten, gelten nicht als illegal einreisende Personen. Der sogenannte Masterplan von Bundesinnenminister Horst Seehofer hat nun eine andere Stoßrichtung: Er zielt unter anderem auf diejenigen Flüchtlinge, die schon in einem anderen europäischen Land registriert wurden – in der europäischen Fingerabdruck-Datei (Eurodac). Das waren 2017 bundesweit 40.900 Personen – jeder fünfte Asylbewerber. Eine bayerische Statistik hierzu gibt es nicht.

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dw/dpa/epd

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