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Asylstreit: Seehofer stellt Merkels Richtlinien-Kompetenz in Frage - doch Fakten sehen anders aus

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Im Disput: Angela Merkel und Horst Seehofer streiten um die deutsche Asylpolitik.
Im Disput: Angela Merkel und Horst Seehofer streiten um die deutsche Asylpolitik. © AFP / TOBIAS SCHWARZ

Die Kanzlerin hat CSU-Chef Seehofer im Asylstreit damit gedroht, ihre Richtlinienkompetenz geltend zu machen. Seehofer will sich das „nicht gefallen lassen“. Doch Merkel sitzt am längeren Hebel.

Im Streit über die mögliche Zurückweisung bestimmter Asylsuchender an der deutschen Grenze stellt die CSU die „Richtlinienkompetenz“ von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) offen in Frage. Es sei höchst ungewöhnlich, gegenüber dem Vorsitzenden des Koalitionspartners CSU mit der Richtlinienkompetenz zu drohen, meint CSU-Chef und Bundesinnenminister Horst Seehofer. „Das werden wir uns auch nicht gefallen lassen.“ Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt verkündete kürzlich, die Umsetzung des geltenden Rechts liege in der Verantwortung des Innenministers. „Ich sehe da keinen Zusammenhang mit einer Richtlinienkompetenz.“ Merkel sieht das anders.

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Richtlinienkompetenz: Das steckt dahinter

Was steckt hinter dem sperrigen Begriff der Richtlinienkompetenz? Es sind im Wesentlichen drei Grundsätze, die den Umgang und die Arbeitsteilung im Bundeskabinett laut Grundgesetz regeln: das Kanzler-, das Kollegial- sowie das Ressortprinzip.

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Merkel könnte Entlassung Seehofers vorschlagen

„Äußerungen eines Bundesministers, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen mit den vom Bundeskanzler gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen“, hat die Regierung in Paragraf 12 ihrer Geschäftsordnung festgelegt.

Und noch ein Punkt unterstreicht die besondere Rolle, die Merkel nun einmal hat: Sie wählt die Minister nicht nur aus, sondern macht dem Bundespräsidenten auch verbindliche Vorschläge für deren Entlassung. Dies ist bei Streitfragen also so etwas wie die letzte mögliche Eskalationsstufe.

dpa

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