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Totales Booster-Chaos in Deutschland - wann gilt was und wo? Bayern geht zwei schärfere Sonderwege

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Von: Bedrettin Bölükbasi

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Corona-Impfung im Pflegeheim
In Deutschland fallen die Regeln zur Booster-Impfung und zu 2G-Plus je nach Bundesland unterschiedlich aus. © Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Während die Corona-Pandemie erneut an Fahrt aufnimmt, wird das Boostern immer wichtiger. Die Regeln dazu variieren aber je nach Bundesland und sorgen für Verwirrung.

München - Eine Booster-Impfung kann den Schutz gegen das Coronavirus deutlich erhöhen. Zwar betonen Studien, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam gegen die hochansteckende und immer dominanter werdende Omikron-Variante sind, doch gleichzeitig schreiben sie der Booster-Impfung weiterhin eine zentrale Rolle zu, um Antikörper gegen das Virus zu erhöhen und einen besseren Schutz zu gewährleisten.

Auch die Politik macht in Deutschland auf die wichtige Bedeutung des Boosters aufmerksam. Das Problem: Sie hat es verfehlt, eine einheitliche Regelung zu schaffen. Vielmehr variieren die Regeln je nach Bundesland und sorgen für ein mächtiges Maßnahmen-Chaos.

Booster-Impfung: Einige Bundesländer heben 14-Tage-Frist auf - Dritte Impfung sofort nach Spritze gültig

Im Durcheinander um die Booster-Impfung ist ein Thema etwa die Gültigkeitsfrist der dritten Impfung. Die 14-Tage-Frist ist bereits von der zweiten Impfung bekannt. Demnach müssen zuerst 14 Tage nach der Impfung ablaufen, um schließlich als vollständig geimpft gelten zu können.

Eine gleiche Regelung gab es bislang auch für die Auffrischungsimpfung. Mehrere Bundesländer sind allerdings vor kurzer Zeit vorgeprescht und haben die Frist für die Booster-Gültigkeit aufgehoben. Dazu gehören Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort gilt man sofort nach der Spritze als geboostert und hat umgehend Zugang zu 2G-Plus Bereichen ohne die Testpflicht. In Schleswig-Holstein und Thüringen muss man jedoch weiterhin 2 Wochen warten.

Booster-Impfung: Das Problem mit Johnson&Johnson - Wie viele Impfungen für Geboostert-Status?

Dass der Impfstoff von Johnson&Johnson mit nur einer Dosis komplett verabreicht wird, sorgt bei Personen, die ihre mit diesem Vakzin geimpft wurden, für zusätzliche Verwirrung. Denn nicht in allen Bundesländern gleicht eine Impfung mit Johnson&Johnson zwei Impfungen mit beispielsweise BioNTech, obwohl das Erstere eben ein Vakzin mit nur einer Dosis ist. In Bayern und Thüringen braucht man nach der Erstimpfung mit Johnson&Johnson trotzdem zwei weitere Spritzen mit einem anderen Impfstoff, um als geboostert gelten zu können. In den restlichen Bundesländern reicht nur eine weitere Impfung.

Dabei beruft sich Bayern bei der Einstufung der Johnson&Johnson-Impfung auf die Ständige Impfkommission. Die Stiko bezeichnet eine zweite Impfung nach Johnson&Johnson lediglich als „Optimierung der Grundimmunisierung“. Erst eine dritte Impfung gilt als „vollständige Grundimmunisierung“. Warum sich andere Bundesländer nicht an der Stiko-Empfehlung orientieren und anders vorgehen, entziehe sich der Kenntnis des Freistaats, betonte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber der BR.

Booster-Impfung und Genesung: Einige Bundesländer setzen gleich - Uneinigkeit auch bei 2G-Plus

Das Booster-Chaos endet allerdings nicht hier: Bezieht man auch noch Geimpfte und gleichzeitig Genesene ein, so ähnelt die Situation hier ebenfalls einem Flickenteppich. Eine Genesung nach zweifacher Corona-Impfung wird in Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg dem Boostern gleichgestellt. In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Thüringen gilt dagegen: Auch wenn man nach zweifacher Impfung sogar eine Genesung hinter sich hat, gilt man nicht als geboostert, bis man die dritte Impfung bekommt.

Die Vorschriften sind gerade für die 2G-Plus-Regel relevant, wonach nur zweifach Geimpfte oder Genesene mit Testnachweis Zutritt zu bestimmten Bereichen haben. Vielerorts werden Geboosterte zwar von dieser Testpflicht befreit, doch auch hier gilt keine einheitliche Regelung. Sachsen-Anhalt etwa ist besonders streng. „Erwachsene Personen, die bereits die Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen Genesenennachweis vorweisen können, sind in Sachsen-Anhalt bei dem 2G-Plus-Zugangsmodell nicht von der zusätzlichen Testpflicht befreit“, antwortete das Gesundheitsministerium auf MDR-Anfrage. Demnach muss man sich dort weiter testen lassen - auch wenn man geboostert ist. (bb)

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