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Bürgergeld-Entwurf von Heil laut Wissler völlig unzureichend

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Janine Wissler
Janine Wissler © IMAGO/Christian Spicker

Linken-Chefin Janine Wissler hat den Bürgergeld-Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scharf kritisiert.

Berlin in Deutschland - "Von den großen Ankündigungen der SPD und des Bundesarbeitsministers Heil, Hartz IV deutlich zu erhöhen, ist wenig übriggeblieben", sagte Wissler der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch in Berlin.

"50 Euro im Monat für einen Erwachsenen - und das ist noch nicht einmal mit dem Koalitionspartner abgestimmt", monierte Wissler. "Selbst wenn die FDP ihren Widerstand aufgibt, wird diese Erhöhung von der Inflation schneller aufgefressen, als man gucken kann." Da helfe auch die Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld nichts. "Was der SPD-Sozialminister den Menschen anbietet, bleibt Armut per Gesetz."

Zudem habe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Bedingung gemacht, dass die Sanktionen bleiben. "Auf Hartz IV angewiesenen Menschen sollen die Ämter also auch künftig noch was vom Existenzminimum wegnehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen", kündigte die Linken-Chefin an. "Um die aktuellen Belastungen halbwegs aufzufangen, sind mindestens 200 Euro im Monat nötig."

Der am Mittwoch vorgestellte Referentenentwurf für das Bürgergeld-Gesetz legt noch nicht die künftige Erhöhung der Regelsätze vor, allerdings schwebt Heil eine Anhebung von 40 bis 50 Euro für alleinstehende Erwachsene vor. Sanktionen für Arbeitssuchende sollen dem Entwurf zufolge in den ersten sechs Monaten entfallen, danach aber wieder möglich sein. jp/cha

Bürgergeld-Regelung soll Arbeitslosen im ersten halben Jahr Sanktionen ersparen

Die Regelung für das künftige Bürgergeld soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Jobsuchenden im ersten halben Jahr Sanktionen ersparen. Der von Heil am Mittwoch vorgelegte Referentenentwurf für die geplante Reform sieht eine sechsmonatige "Vertrauenszeit" vor. In diesem Zeitraum drohen Betroffenen keine Leistungskürzungen - etwa, wenn sie sich nicht um eine angebotene Stelle bewerben.

Bei den danach möglichen Leistungsminderungen gibt es dem Entwurf zufolge aber enge Grenzen: Sie sollen anderes als in der Vergangenheit bei jungen Menschen nicht höher ausfallen dürfen als bei Älteren, außerdem sind Einschnitte bei den Kosten der Unterkunft ausgeschlossen. Damit folgt Heil den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Heils Entwurf sieht vor, dass die Arbeitssuchenden mit den Jobcentern eine Kooperationsplan abschließen. Dieser solle "so etwas wie ein roter Faden sein im Beratungs- und Vermittlungsprozess", sagte der Minister. Eine weitere Neuerung in dem Entwurf ist die Abkehr vom Vermittlungsvorrang. Bislang scheiterte die Berufsausbildung eines Arbeitslosen oft daran, dass er vorrangig einen Aushilfsjob annehmen muss.

Zudem sieht Heils Vorlage Anreize für eine Weiterbildung vor. Die bereits bestehende Weiterbildungsprämie wird entfristet, zudem wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt. "Wir sorgen für finanzielle Anreize, sich aufzurappeln", sagte der Minister.

Heils Vorschlag lässt noch offen, wie hoch die von ihm angestrebte Anhebung der Regelsätze ausfallen wird. Der Minister bemängelt, dass die bisherige Berechnungsgrundlage der aktuellen Preisentwicklung hinterherhinke. Ihm schwebt eine Erhöhung von etwa 40 bis 50 Euro vor. Über die genaue Höhe soll entschieden werden, wenn die dafür nötigen Berechnungen vorliegen. Heil zeigte sich trotz des bisherigen Widerstands der FDP gegen eine Anhebung zuversichtlich über die Einigungschancen.

Im Zuge des neuen Gesetzes sollen zudem Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt werden. So wird es in den ersten beiden Jahren keine Angemessenheitsprüfung der Wohnung mehr geben. Wenn jemand arbeitslos werde, sei dies mit Verunsicherungen verbunden, sagte Heil. "Wir wollen nicht, dass sich die Menschen dann Sorgen um ihre Wohnung machen müssen."

Zudem werden in den ersten 24 Monaten Leistungen dann gewährt, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorhanden ist. Hier gilt die Grenze von 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und 30.000 Euro für jeden weiteren Menschen in der Bedarfsgemeinschaft.

Das langfristige Schonvermögen wird auf 15.000 Euro erhöht. Zudem wird nicht mehr geprüft, ob das eigene Auto oder die eigene Wohnung angemessen sind.

Heil will seinen Entwurf demnächst in die Ressortabstimmung geben, im September soll ihn dann das Bundeskabinett beschließen. Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst abstimmen, so dass die Neuregelung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. jp/cha

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