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Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat: Aufgaben und bisherige Minister

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Außenansicht des Neubaus des Bundesinnenministeriums in Berlin
Das Bundesinnenministerium ist für die Innenpolitik Deutschlands verantwortlich © picture alliance / dpa | Gregor Fischer

Das Ministerium regelt die Innenpolitik von Deutschland

Berlin – Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, kurz BMI, existiert seit dem 30. Juli 1949 und ist als oberste Bundesbehörde für die Innenpolitik von Deutschland zuständig. Es übernimmt verschiedene Aufgaben wie zum Beispiel die innere Sicherheit oder organisiert die öffentliche Verwaltung im gesamten Land.

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Die Geschichte der Institution

Dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat in seiner heutigen Form sind das Reichsamt des Inneren und das Reichsministerium des Inneren hervorgegangen. Das Reichsamt des Inneren bestand während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs, das Reichsministerium des Inneren während der Weimarer Republik und während der Zeit des Nationalsozialismus.

Als nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1949 dann die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, entstand auf Grundlage einer Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz am 30. Juli 1949 das Bundesinnenministerium. Das Ministerium war zu dieser Zeit eines von insgesamt nur sechs verschiedenen Ministerien. Da es bereits seit so langer Zeit besteht, wird es als „klassisches Ressort“ bezeichnet.

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Die Dienstsitze

Das Bundesinnenministerium hat nicht nur einen, sondern zwei verschiedene Dienstsitze. Da die deutsche Hauptstadt bei der Gründung der Institution 1949 noch Bonn war, befand sich auch der Dienstsitz des Ministeriums zu dieser Zeit dort. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde dann Berlin zur deutschen Hauptstadt, weshalb sich auch die Dienstsitze der Bundesministerien dorthin verlagerten. Allerdings blieb die ehemalige Zentrale in Bonn als zweiter Dienstsitz bis heute erhalten.

Der erste Dienstsitz des Bundesinnenministeriums in Berlin befand sich lange Zeit nicht zentral an einem Ort, sondern war in der Stadt auf drei verschiedene Gebäude aufgeteilt. Um das Ministerium sicherer zu machen und Geld einzusparen, sollte das gesamte Ministerium allerdings in einem Gebäude zusammengefasst werden. Es wurde daraufhin komplett an das Regierungsviertel in Berlin angegliedert. Als Standort wurde ein Grundstück an der Spree gewählt, welches zwischen dem Hauptbahnhof von Berlin und dem Kanzlergarten befindet. Am 16. Dezember 2010 wurde mit dem Bau des neuen Ministeriums begonnen. Im Herbst 2014 wurde der Neubau fertiggestellt und im April 2015 erfolgte der Umzug in die Nachbarschaft von Kanzleramt und Reichstagsgebäude.

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Die Gedenkstätte in Berlin

Direkt vor dem Neubau des Bundesinnenministeriums befindet sich eine Gedenkstätte, die an all die Menschen erinnern soll, die als Beschäftigte des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat während ihres Dienstes verstorben sind. Die Gedenkstätte besteht aus drei Steinen, die direkt in den Zaun, der das Ministerium umgibt, eingefügt sind. Unter diesen Steinen befindet sich der Schriftzug „Sie starben im Dienst für unser Land“ sowie der Name, das Geburts- und das Todesdatum der Betroffenen. Insgesamt 75 Beschäftigte des Bundesinnenministeriums sind während ihres Dienstes verstorben.

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – So ist die Institution organisiert

Knapp 2.100 Bedienstete arbeiten in dem Bundesinnenministerium. An der Spitze des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat steht der Bundesinnenminister. Dem Minister sind mehrere Staatssekretäre untergeordnet. Seitdem Horst Seehofer (4. Juli 1949) am 14. März 2018 zum Bundesinnenminister ernannt wurde, arbeiten in der Institution fünf beamtete und drei parlamentarische Staatssekretäre. Den beamten Staatssekretären sind verschiedene Abteilungen untergeordnet. Außerdem ist dem Bundesinnenministerium ein Geschäftsbereich nachgeordnet. Dieser nachgeordnete Geschäftsbereich besteht aus 20 Behörden und insgesamt 60.000 Bediensteten.

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Diese Minister gab es seit 1949

Seit dem 14. März 2018 ist Horst Seehofer der Bundesminister für Inneres, Bau und Heimat. Er ist der 20. Politiker seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, der diesen Posten bekleidet.

Alle ehemaligen Bundesinnenminister:

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Die Aufgaben des Ministeriums

Der Aufgabenbereich des Bundesinnenministeriums ist sehr vielfältig. Zusammengefasst kann dieser Aufgabenbereich als Innenpolitik bezeichnet werden. Ein großer Teil dieser Innenpolitik ist die innere Sicherheit. Das Bundesinnenministerium hat daher zum Beispiel die Aufgabe, Kriminalität in Deutschland zu bekämpfen oder die Grenzen des Landes zu schützen. Weitere Themen wie der Zivilschutz, die Luftrettung oder der Verfassungsschutz, also der Schutz vor Extremismus, Terrorismus, Sabotage oder Ähnlichem, gehören ebenfalls zu der Inneren Sicherheit.

Auch die öffentliche Verwaltung wird durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat organisiert. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Modernisierung der Verwaltung und auf dem Bürokratieabbau. Außerdem kümmert sich das Ministerium um die Themen Sport, Politische Bildung, Bauen und Wohnen und um Heimat. Zu der Überkategorie Heimat zählen zum Beispiel die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Kirche und die Religionsgemeinschaft, die Herstellung und die Erhaltung von gleichwertigen Lebensverhältnissen und die Demografie.

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat – Die Rolle in der Europapolitik

Obwohl der Fokus des Bundesinnenministeriums vor allem auf der Innenpolitik liegt, spielt die Institution natürlich auch in der Europapolitik eine wichtige Rolle. So ist die Institution im Rahmen des Ministerrates für Justiz und Inneres beispielsweise an der Gesetzgebung der Europäischen Union beteiligt. Außerdem ist das Ministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz dafür verantwortlich, beim Gesetzgebungsprozess der EU auf das allgemeine Europa-, Staats-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Völkerrecht zu achten. Das bedeutet, dass die beiden Ministerien bei Gesetzentwürfen, die diese Bereiche betreffen, direkt mitwirken oder dass sie alle Rechtsetzungsvorhaben darauf überprüfen, ob sie mit dem Grundgesetzt vereinbar sind.

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