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Bundesrichter: Teile von Böhmermanns Schmähgedicht wohl strafbar

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Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (l.) hält Teile von Jan Böhmermanns (r.) Schmähgedicht für "vermutlich strafbar". © picture alliance / dpa

Berlin - Der Ausspruch "Satire darf alles" sei juristisch nicht haltbar, meint Bundesrichter Thomas Fischer. Zum Schmähgedicht von Jan Böhmermann hat er deshalb eine recht klare Meinung.

Eine wehende türkische Fahne im Hintergrund, Kommentare vom sogenannten Side-Kick: Schon die Präsentation der "Schmähkritik“ von Jan Böhmermann im "Neo Magazin Royale" sollte klar machen, dass es sich um einen Satirebeitrag über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan handelt. Der Text war allerdings harter Tobak - mit Formulierungen, die bewusst unter die Gürtellinie zielten.

Nachdem Erdogan juristische Schritte gegen Böhmermann unternommen hat bleibt weiter die Frage: Hat das Schmähgedicht nun für Böhmermann rechtliche Konsequenzen, oder nicht? "Ich halte es für möglich, dass Teile des Beitrags strafbar sind.", sagt nun Bundesrichter Thomas Fischer, einer der Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Satire und Strafbarkeit schließen sich nicht aus

Er selbst werde darüber aber in seiner beruflichen Tätigkeit nicht zu entscheiden haben. Fischer wies darauf hin, dass die verbreitete Ansicht „Satire darf alles“ juristisch nicht haltbar sei. Die überholte Ansicht, es gebe qualitativ hochwertige, straffreie Kunst und einen Bereich von schlechter strafbarer Nichtkunst, werde von der Rechtsprechung schon lange nicht mehr vertreten. „Nach dem modernen, offenen Kunstbegriff schließen sich Kunst und Strafbarkeit, Satire und Strafbarkeit nicht gegenseitig aus“, sagte Fischer.

Erdogan geht rechtlich gegen Böhmermann (35) vor. Dem Moderator droht eine Strafe auf Grundlage des Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs wegen Beleidigung und nach Paragraf 103 wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes. Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg darf Böhmermann die „schmähenden und ehrverletzenden Passagen“ seines Gedichts über den türkischen Präsidenten nicht mehr wiedergeben.

dpa

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