Bundestag beschließt Mindestlohn für Leiharbeiter

Berlin - Leiharbeiter sollen besser vor Dumpinglöhnen geschützt werden. Das sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, das die Abgeordneten des Bundestags am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen haben.
Die Tarifparteien werden verpflichtet, einen Mindestlohn für die Branche auszuhandeln, der dann vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung umgesetzt wird. Mit dem Gesetz wird ein weiterer Teil des Hartz-IV-Kompromisses umgesetzt. In den Verhandlungen hatten sich Union, FDP und SPD auf die Einführungen eines Mindestlohns verständigt.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte zudem an, dass sich die Tarifparteien innerhalb eines Jahres auf eine Annäherung der Löhne von Stammbelegschaft und Zeitarbeitern verständigen sollten. Andernfalls solle eine Kommission eingesetzt werden, die die Regeln für das sogenannte Equal Pay ausloten solle. “Es ist nicht in Ordnung, wenn Menschen für die gleiche Leistung im selben Betrieb dauerhaft ungleich bezahlt werden“, sagte die Ministerin.
Die Bundesregierung: Merkel und ihre Minister
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil kritisierte die in Aussicht gestellte Kommission und warf der Bundesregierung “Heuchelei“ vor. “Da zittern diejenigen, die Zeit- und Leiharbeit missbrauchen“, spottete er. Die Einführung eines Mindestlohns befürworteten allerdings auch SPD und Grüne, auch wenn sie dem Gesetz insgesamt ihre Zustimmung verweigerten.
Neben der Einführung des Mindestlohns enthält das Gesetz Maßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass Arbeitnehmer nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen als Leiharbeiter zu schlechteren Konditionen eingestellt werden. Hintergrund ist der Fall der Drogeriekette “Schlecker“. Sie hatte Stammbelegschaften entlassen, um sie dann als billigere Zeitarbeitskräfte wieder einzustellen.
“Wer seiner Belegschaft kündigt, um sie für die gleiche Arbeit zu geringeren Löhnen als Zeitarbeiter wieder einzustellen, der kündigt auch den fairen Umgang miteinander auf“, sagte von der Leyen. Heil äußerte hingegen Zweifel daran, ob die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich geeignet seien, den Missbrauch von Leiharbeit zu begrenzen.
dapd