Mitglied des Deutschen Bundestages: Rechte und Aufgaben eines Abgeordneten

709 Bundestagsabgeordnete sitzen aktuell im Bundestag. Alles zu ihren Aufgaben, Vorrausetzungen und Rechten.
- Bundestagsabgeordnete erhalten ihr Mandat entweder durch ein Direktmandat oder ein Listenmandat.
- Aktuell sitzen im Bundestag 709 MdB, die gesetzliche Anzahl beläuft sich auf 598.
- Bundestagsabgeordnete beraten und entscheiden über Gesetzesvorhaben.
– Der Deutsche Bundestag befindet sich am Platz der Republik 1 in Berlin –
Der Begriff Bundestagsabgeordnete bezeichnet die Mitglieder des Deutschen Bundestags. Das Mandat für den Deutschen Bundestag bekommen die MdB bei der Bundestagswahl. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Direktmandat durch Sieg im jeweiligen Wahlkreis
- Listenmandant durch Platz auf der Liste einer Partei
Das Wahlrecht ist in Deutschland eine Kombination aus Verhältnis-und Mehrheitswahlrecht. Bundestagsabgeordnete haben somit mehrere Möglichkeiten, sich ein Mandat für die kommenden vier Jahre im gesetzgebenden Organ der BRD zu ergattern. Um einen Platz im Bundestag, dem einzigen Verfassungsorgan des Bundes, zu erlangen und sich bei der entscheidenden Wahl aufzustellen, müssen die Personen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zum einen ist die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich, zum anderen müssen die potenziellen Abgeordneten des Deutschen BT mindestens 18 Jahre alt sein.
Bundestagsabgeordnete: Bestimmungen und Anzahl
Die gesetzliche Anzahl der Bundestagsabgeordneten beläuft sich seit dem 15. Bundestag auf 598 Mitglieder. Im Mai 2013 kam es zu einer Änderung des Bundeswahlgesetzes, durch dass die Zusammensetzung im Bundestag fortan abweichend erfolgt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die tatsächliche Anzahl der MdB von der gesetzlichen Norm abweichen. Seit der letzten Wahl im September 2017 sitzen 709 Abgeordnete im Berliner Reichstag – 111 von ihnen haben ein Überhang- oder Ausgleichsmandat bekommen.
Bundestagsabgeordnete und ihre Rechte
Das gewählte Mandat behalten die Abgeordneten für eine vollständige Legislaturperiode, die vier Jahre dauert. Die Bundestagsabgeordneten sind nicht an Weisungen gebunden, sondern in ihrer Entscheidung frei. Art 38 I GG legt fest, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Dennoch stimmen die Abgeordneten in den meisten Fällen in Übereinstimmung mit der eigenen Fraktion ab. Aktuell gibt es sechs Fraktionen im Deutschen Bundestag:
- CDU/CSU (246 Abgeordnete)
- SPD (152 Abgeordnete)
- AfD (88 Abgeordnete)
- FDP (80 Abgeordnete)
- Die Linke (69 Abgeordnete)
- Bündnis 90/Die Grünen (67 Abgeordnete)
Die Aufgaben der MdB
Pro Jahr gibt es circa 20 Sitzungswochen, in welchen die Bundestagsabgeordneten in Berlin über Gesetze beraten und abstimmen. Zudem arbeiten die MdB in ihren Fraktionen und Ausschüssen an Gesetzesvorhaben. Die Plenarsitzungen finden regelmäßig am Donnerstag und Freitag statt. Neben der Arbeit im Bundestag müssen die Abgeordneten an Veranstaltungen in ihrem Wahlkreis teilnehmen, Pressetermine wahrnehmen oder Reden im Bundestag vorbereiten. Als bedeutsamer Teil der Legislative obliegt den Abgeordneten die Entscheidung über Gesetze sowie die Kontrolle der Exekutive, insbesondere der Regierung.
Das Gehalt im Deutschen Bundestag
Bundestagsabgeordnete stammen aus unterschiedlichen Berufen. Die größte Berufsgruppe im Bundestag stellen die Juristen. Über 150 MdB haben ein abgeschlossenes Jura-Studium. Politikwissenschaftler, Lehrer, Mediziner oder Naturwissenschaftler machen ebenfalls einen erheblichen Teil des Deutschen Bundestags aus. Zu den eher unkonventionellen Berufsgruppen der MdB zählen die folgenden:
- Pilot
- Ernährungswissenschaftler
- Bestatter
- Winzer
- Schauspieler
Dennoch beziehen die Bundestagsabgeordneten für ihre Arbeit natürlich ein Gehalt. Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung ist eine monatliche Vergütung in Höhe von 10.083,47 Euro. Die Aufwandsentschädigung ist steuerpflichtig. Zudem gibt es Amtsausstattung, Mitarbeiter oder Reisekosten, um die Arbeit der MdB zu unterstützen.
Einen Corona-Bonus gab es zusätzlich jedoch nicht für die MdB, sondern lediglich für die Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten.