Briefwahl beantragen für die Bundestagswahl 2021: Frist verpasst? Das können Sie jetzt tun

Am 26. September 2021 fällt die Entscheidung bei der Bundestagswahl 2021. Per Briefwahl können Wahlberechtigte schon vorher ihre Stimmen abgeben.
Berlin – Bei der Bundestagswahl 2021 haben die Wahllokale am Wahltag (26. September) von 8 bis 18 Uhr für alle Wahlberechtigten geöffnet. Ohne einen besonderen Grund ist es Wählern aber auch möglich, ihren Stimmzettel per Post abzugeben. Das Ausfüllen des Stimmzettels ist hierbei schon Wochen vor der Wahl möglich und kann ganz einfach von zu Hause aus erledigt werden. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte lediglich einen Wahlschein beantragen. (Wahldaten, Liveticker, Hintergrundberichterstattung - alle Infos rund um die Bundestagswahl 2021 bekommen Sie in unserem Politik-Newsletter.)
Briefwahl bei der Bundestagswahl 2021: Wie beantrage ich einen Wahlschein?
Wahlberechtigte sollten bis zum 5. September eine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bekommen haben - die entsprechenden Unterlagen werden seit dem 16. August versendet. Wer sie nicht erhält, sollte schleunigst die eigene Gemeinde kontaktieren. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Den Antrag füllt man aus und schickt ihn an die jeweilige Gemeinde zurück. Daraufhin erhält man einen Wahlschein und einen Stimmzettel. Man kann seine Briefwahlunterlagen aber auch schon lange vorher bei seiner Gemeinde beantragen. Dies kann man entweder persönlich machen oder aber auch via E-Mail oder Fax und oft auch online.
Antrag auf Briefwahl bei der Bundestagswahl: Diese Frist sollten Sie beachten
Der Bundeswahlleiter rät, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Der Druck der Stimmzettel beginnt allerdings frühestens am 5. August 2021. Einen Wahlschein kann man bis spätestens am Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragen - also bis zum 24. September 2021. In besonderen Ausnahmefällen kann der Wahlschein noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr beantragt werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn jemand bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Bundestagswahl 2021: Briefwahlunterlagen erhalten - Wie läuft die Wahl ab?
Wenn Sie einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt haben, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können ihre ausgefüllten Unterlagen entweder per Post kostenlos an ihre Wahlbehörde zurückschicken oder in einem Wahlamt direkt wählen. In dem Brief der Wahlbehörde befinden sich folgende Unterlagen:
- Eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können
- Ein Stimmzettel, auf dem Sie wählen können
- Ein blauer Briefumschlag ohne Adresse
- Ein roter Briefumschlag mit der Adresse der Wahlbehörde
- Ein Wahlschein
Als erstes vergeben Sie zwei Kreuze auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021. Einen für die Erststimme, mit der sie einen Direktkandidaten wählen können, und einen für die Zweitstimme, mit der sie eine bestimmte Partei wählen können. Stecken Sie dann den angekreuzten Stimmzettel in den leeren blauen Briefumschlag. Dies dient dazu, dass ihre Wahl geheim bleibt.
Unterschreiben Sie den Wahlschein und packen Sie ihn zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Briefumschlag, auf dem die Adresse der Wahlbehörde steht. Sie können den Umschlag nun einfach in einen Briefkasten der Post werfen. Senden Sie den Brief spätestens drei Tage vor der Wahl ab, besser aber noch früher, damit er noch rechtzeitig ankommt. Sie brauchen ihn nicht zu frankieren. Die Briefwahl ist kostenlos.
Die Briefwahl zur Bundestagswahl 2021 ist auch aus dem Ausland möglich
Wer allerdings aus dem Ausland die Möglichkeit der Briefwahl für die Bundestagswahl 2021 nutzt, muss das Porto nach Deutschland selbst bezahlen. In diesem Fall muss man auch beachten, die Unterlagen noch früher loszuschicken, damit sie rechtzeitig am Wahlsonntag der zuständigen Stelle vorliegen. Kommt der Brief am Wahlsonntag (26. September) erst nach 18 Uhr an, wird er für die Wahl nicht mehr berücksichtigt.
Es können auch Deutsche, die im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, an der Bundestagswahl teilnehmen. Dafür müssen sie vor der Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Das Wahlrecht steht sogenannten „Auslandsdeutschen“ zu, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres „mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt“ oder „wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“.
Auf Merkur.de erfahren Sie vorab immer aktuell, was die Umfragen für die Bundestagswahl 2021 sagen. Darüber hinaus versorgen wir Sie mit allen wichtigen Daten und Zahlen auf unserer interaktiven Karte mit allen Ergebnissen für Wahlkreise und Gemeinden. (tkip)