Bei der Bundestagswahl werden im September 2021 die nächsten Volksvertreter gewählt. Hier erfahren Sie die Hintergründe und den Ablauf des Urnengangs im Herbst.
- Die Bundestagswahl 2021 findet am 26. September statt.
- Volljährige deutsche Staatsbürger sind dazu berechtigt, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
- Die Zusammensetzung des Bundestages hängt von der Anzahl an Erst- und Zweitstimmen ab.
München – Nach vier Jahren steht im Herbst die Bundestagswahl 2021 an. Deutsche Staatsbürger können dann wieder das Parlament wählen, das die nächsten Jahre mit politischen Entscheidungen für die Zukunft der Bevölkerung die Weichen stellt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gewährt jedem Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, das Recht, in einer freien Wahl durch geheime Stimmabgabe an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Mit dem abgegebenen Votum wählt dieser die Bundestagsabgeordneten, die in ihrer Gesamtheit das nächste Parlament im deutschen Bundestag bilden. Die Bundestagswahl wird alle vier Jahre an einem Sonntag abgehalten. Aktueller Termin: 26. September 2021.
Bundestagswahl und die Demokratie
Eine Demokratie ohne Wahlen erscheint unmöglich. Deshalb entscheiden bei der Bundestagswahl alle vier Jahre schätzungsgemäß 60 Millionen Deutsche darüber, wer in der nächsten Legislaturperiode regieren darf. Durch ihre Stimme legitimieren die Wahlberechtigten eine politische Herrschaft für einen auf vier Jahre begrenzten Zeitraum. Diese Regelung soll nicht nur sicherstellen, dass sich das politische Gemeinwesen in regelmäßigen Abständen nach den Bedürfnissen des Volkes begründen muss. Es handelt sich auch um einen Kontrollmechanismus, der die amtierende Regierung dazu bewegen soll, sich so zu verhalten, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit ihr zufrieden ist.
Um jedem Bürger die Gleichberechtigung einzuräumen, persönlich im Wahllokal zu erscheinen, wurde festgelegt, dass der Wahltag entweder an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden muss. In der Regel finden die Bundestagswahlen aber an einem Sonntag statt, weshalb dieser Tag auch als „Wahlsonntag“ bezeichnet wird. So wird es auch bei der Bundestagswahl 2021 sein.
Bundestagswahl 2021: Zwei Ziele stehen im Vordergrund
Bei der Gestaltung des Wahlsystems verfolgten die Verfasser des Grundgesetzes zwei wichtige Zielsetzungen. Zum einen wollten sie das Verhältniswahlrecht wiederherstellen, wie es zuvor in der Weimarer Republik bestand. Dabei werden die Sitze in der Legislative nach dem prozentualen Anteil einer Partei an Wählerstimmen verteilt. Eine Partei, die bei der Bundestagswahl 10 Prozent der Wählerstimmen erhält, bekommt dementsprechend 10 Prozent der Sitze im Bundestag. Die sich aus dieser Verhältnismäßigkeit ergebenden Mandate nennt man „Proporzmandate“.
Das zweite Ziel war es, ein System mit Einzelwahlkreisen zu bilden. In Deutschland gibt es heute insgesamt 299 Wahlkreise, die so eingeteilt sind, dass in jedem Wahlkreis eine ungefähr gleiche Anzahl an Bundesbürgern wohnhaft ist. Innerhalb eines Wahlkreises stimmen die Wahlberechtigten dann über die Besetzung eines oder mehrerer Mandate ab. Die Vertretungsbeauftragten im Kontext der Bundestagswahl sind die Bundestagsabgeordneten.
Die Kandidaten der Bundestagswahl 2021
Zu wählen gilt es insgesamt 598 Bundestagsabgeordnete, die die Sitze des Bundestages besetzen. Um sich für die anstehende Bundestagswahl 2021 aufstellen zu lassen, benötigen die Kandidaten die Unterstützung ihrer parteilichen Basis. Zwar können sich auch parteilose Kandidaten aufstellen lassen, solange sie eine Petition mit mindestens 200 Unterschriften vorlegen können, jedoch ist es ohne die Unterstützung und die Organisation einer etablierten Partei sehr schwierig, gegen die Konkurrenz zu bestehen. Insgesamt nehmen 42 Parteien an der Bundestagswahl teil.
Die Kür der Kandidaten beginnt etwa ein Jahr vor der Bundestagswahl. Ihre Aufstellung wird auch als „Elitenrekrutierung“ bezeichnet. Dabei existieren zwei Möglichkeiten für eine Kandidatur: Die Kandidatur im Wahlkreis zum einen und die Kandidatur über eine Landesliste zum anderen. Die Kandidaten eines Wahlkreises werden mit der Erststimme gewählt. Daraus ergeben sich die sogenannten Direktmandate. Die Kandidaten auf der Landesliste hingegen werden nicht persönlich gewählt. Sie erhalten die Sitze, die der Partei nach Auszählung der Zweitstimmen zustehen.
Das sind die Kanzlerkandidaten der Bundestagswahl 2021:
- Armin Laschet (CDU)
- Annalena Baerbock (Grüne)
- Olaf Scholz (SPD)
Das sind die Spitzenkandidaten der Bundestagswahl 2021:
- Christian Lindner (FDP)
- Alexander Dobrindt (CSU)
- Dietmar Bartsch und Janine Wissler (Die Linke)
- Tino Chrupalla und Alice Weidel (AfD)
Bundestagswahl 2021: Das hat es mit Erst- und Zweitstimme auf sich
Nach dem deutschen Wahlsystem gibt jeder Wähler bei einer Bundestagswahl also zwei Stimmen ab. Mit der Erststimme wählt der Wähler, wie bereits erwähnt, einen Kandidaten, der für einen bestimmten Wahlkreis kandidiert. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, ist der Vertreter des Wahlkreises. Die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag wird direkt aus diesen Bezirken gewählt. Die Zweitstimme wird für eine bestimmte politische Partei abgegeben. Die summierten Zweitstimmen bestimmen den prozentualen Anteil der Parteien an den Wählerstimmen, weshalb sie für die Verteilung der Sitze im Bundestag deutlich wichtiger sind. Der Reihe nach werden dann alle verfügbaren Sitze an Kandidaten der Landesliste vergeben.
Die bei der Bundestagswahl abgegebenen Stimmen werden innerhalb des Wahlkreises ausgezählt, bevor der Wahlvorstand die Zahlen erfasst und über einige Stationen an den Bundeswahlleiter weiterleitet. Der Bundeswahlleiter wiederum veröffentlicht sowohl das vorläufig amtliche Endergebnis als auch das amtliche Endergebnis. Sein Sitz befindet sich im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden.
Nach der Bundestagswahl: Verteilung der Sitze im Bundestag
Bei der Bundestagswahl wird zunächst die Zahl der erfolgreichen unabhängigen Direktkandidaten und der erfolgreichen Direktkandidaten, deren Partei es nicht in den Deutschen Bundestag geschafft hat, aus der Gesamtzahl von 598 Mandaten entnommen. Die verbleibenden Proporzmandate werden im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf die Parteien verteilt, die mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen erreicht haben oder drei Direktmandate erhalten haben. Anschließend werden die errungenen Proporzmandate jeder Partei nach dem gleichen Verfahren auf die Kandidatenlisten der Bundesländer entsprechend der Anzahl ihrer Zweitstimmen in den jeweiligen Bundesländern verteilt. Im Anschluss werden die Kandidaten ermittelt, die einen Sitz im Bundestag errungen haben.
Bei der Bundestagswahl erhalten als Erstes die Direktkandidaten einer Partei ihre Mandate in einem Bundesland. Innerhalb der Bundesländer, in denen die Zahl der errungenen Direktmandate einer Partei kleiner ist als die Zahl der errungenen Proporzmandate, wird die Differenz durch die Listenmandate ausgeglichen. Das heißt, die Kandidaten der Landesliste werden in der Reihenfolge ihres Auftretens berücksichtigt. Die Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis bereits ein Direktmandat errungen haben, werden einfach weggelassen.
Bundestagswahlen: Überhangmandate und Ausgleichsmandate
Erhält eine Partei bei der anstehenden Bundestagswahl 2021 in einem Bundesland mehr Direktmandate als Proporzmandate, erhalten alle erfolgreichen Kandidaten in den Wahlkreisen zusätzliche Sitze im Bundestag. Diese Sitze werden „Überhangmandate“ genannt. Der Bundestag wird also um die zusätzlich gewonnenen Sitze größer. Ausgleichsmandate gibt es hingegen erst seit der Wahlrechtsänderung 2013. Durch sie werden anfallende Überhangsmandate ausgeglichen. Dabei vergrößert sich die Gesamtanzahl der Sitze im Bundestag so lange bis alle erteilten Überhangsmandate ausgeglichen sind, sodass sie keinen Vorteil mehr darstellen.
Bundestagswahl 2021: Die Sperrklausel von 5 Prozent - und was dahintersteckt
Eine Ausnahme vom Verhältniswahlrecht ist die sogenannte 5-Prozent-Klausel, die auch unter dem Begriff der Fünfprozenthürde bekannt ist. Das Wahlgesetz schreibt vor, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der Landesstimmen oder drei Wahlkreissitze erhalten muss, um überhaupt im Bundestag vertreten zu sein. Einst wurde die 5-Prozent-Klausel geschaffen, um die Ausbreitung kleiner extremistischer Parteien zu verhindern. Diese Wahlhürde hat den Erfolg kleinerer Parteien begrenzt und das Parteiensystem verfestigt. Die Sperrklausel gilt sowohl bei Bundestagswahlen als auch bei Landtags- und Kommunalwahlen.
Bundestagswahl 2021: Stimmabgabe am Wahlsonntag (26. September)
Um im Wahllokal seine Stimme abgeben zu dürfen, muss jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2021 und ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Dann läuft die Wahl wie folgt ab:
- 1. Nach Vorlage der Dokumente erhält der Wähler seinen Stimmzettel.
- 2. Mit diesem begibt er sich dann in eine der blickdichten Wahlkabinen.
- 3. Der Wähler macht seine Erst- und Zweitstimme mit einem Kreuz ersichtlich.
- 4. Vor Verlassen der Wahlkabine muss der Wahlzettel entsprechend geknickt werden.
- 5. Nach der Stimmabgabe begibt sich der Wähler zurück zum Wahlvorstand.
- 6. Bevor er die Wahlurne freigibt, prüft der Wahlvorstand, ob der Wähler in das Wahlregister eingetragen ist oder ein Zurückweisungsgrund, wie eine ungültige Stimmabgabe vorliegt.
- 7. Der Schriftführer verzeichnet die Stimmabgabe und trägt jede Wahl in das Wählerverzeichnis ein.
Damit ist die Stimmabgabe abgeschlossen.
Bundestagswahl und Ausnahmefälle: Vorgezogene Neuwahlen
Grundsätzlich müssen die Bundestagswahlen innerhalb von 46-48 Monaten nach der ersten Sitzung des amtierenden Bundestages stattfinden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode und der daraus resultierenden Auflösung des Parlaments durch den Bundespräsidenten müssen jedoch vorgezogene Neuwahlen stattfinden. Eine frühzeitige Auflösung erfolgt entweder, wenn die Regierung eine Vertrauensfrage auf Antrag des Bundeskanzlers verliert oder wenn keine Mehrheitsregierung gebildet werden kann. Ein Selbstauflösungsrecht für den Deutschen Bundestag existiert hingegen nicht.