ich nicht davon aus, dass die Wahl in Berlin großflächig wiederholt werden müsste“, sagte Geisel. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller ergänzte: „Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen sind die Unregelmäßigkeiten nicht in einem Umfang zu sehen, die mandatsrelevant oder wahlverfälschend sind.“
Das Wahlchaos erklärte der Innensenator unter anderem mit der kurzfristigen Absage mehrerer tausend Wahlhelfer, die teilweise auch eine Neubesetzung der Wahlvorstände notwendig machte. Die Personalreserve an Ehrenamtlichen habe aber ausgereicht, betonte Geisel. Die Abgabe von Stimmen nach 18 Uhr und die Veröffentlichung vorläufiger Schätzungen der Wahlergebnisse seien jedoch mit der Wahlordnung konform. Den Berichten, dass Minderjährige unberechtigt gewählt hätten, widersprach Geisel: „Ich kann es nicht zu hundert Prozent ausschließen, aber uns ist kein Fall bekannt.“
Nicht ausschließen könne Geisel allerdings, dass es zu Nachwahlen in bis zu drei Wahlkreisen oder in einzelnen Stimmbezirken kommen könnte. Es gehe dabei um die Erststimmen bei der Abgeordnetenhauswahl. Der Stimmabstand zwischen den dortigen Kandidierenden sei so gering, dass etwa falsche Wahlzettel oder unterbrochene Wahlen durchaus mandatsrelevant gewesen sein könnten. „Nach jetzigem Stand gehen wir davon aus, dass die Bundestagswahl nicht betroffen ist“, fügte er hinzu. Das gelte auch für die Zweitstimmen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.
Müller kündigte schnelle Konsequenzen aus den Pannen an. „Wir müssen sehr schnell jetzt reagieren und uns sehr schnell wieder vorbereiten.“ Es gehe darum, „in den nächsten Wochen“ die Grundlagen dafür zu schaffen, dass es bei den nächsten Wahlen in Berlin einen „weitgehend reibungslosen Ablauf gibt“. Der Senat will nun eine Expertenkommission berufen, die die organisatorischen Vorgänge bei der Wahl überprüfen soll, um in Zukunft solche Fehler auszuschließen. Auch das Parlament müsse eingebunden werden. Im März 2022 soll die Kommission ihre Ergebnisse vorlegen. Als Konsequenz aus dem Chaos vom 26. September hatte zuvor bereits Landeswahlleiterin Petra Michaelis den Posten geräumt.
Aktivisten der Klimabewegung Fridays for Future kündigten indes an, das Wahlergebnis der Bundestagswahl anzufechten. In einer Erklärung begründeten sie dies mit dem Wahlrecht ab 18 Jahren, das sie in ihren demokratischen Rechten einschränke. Der Einspruch soll demnach am Mittwoch (13. Oktober) an den Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU), übergeben werden.
„Der Ausschluss junger Menschen vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bringen“, heißt es demnach im Wahleinspruch des 17-jährigen Linus Steinmetz, der bereits als Beschwerdeführer an der erfolgreichen Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt war. „Das Mindestwahlalter ist daher abzuschaffen.“
Zusammen mit der ebenfalls 17-jährigen Klimaaktivistin Franziska Wessel wolle der Aktivist daher Wahleinspruch einlegen. Viele Anhänger der Klimabewegung sind noch unter 18 - und deshalb auf Bundesebene nicht wahlberechtigt. Aufgrund der demografischen Entwicklung sind ältere Menschen bei Wahlen im Vergleich zu jüngeren ohnehin deutlich stärker vertreten. (sf/dpa/AFP)