Ein beispielloser Affront gegen das Bundesverfassungsgericht

Legt Berlin das Verfassungsgericht an die Kette?
Die Euro-Politik und speziell die in Deutschland hochumstrittenen EZB-Anleiheankäufe waren für die Kanzlerin 16 Jahre lang ein Minenfeld. Wie zur Erinnerung daran schlägt im Berliner Regierungsviertel fünf Tage vor Merkels Ausscheiden aus dem Amt noch einmal eine gewaltige Bombe ein: Zwar stellt die Brüsseler EU-Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein – aber nur, weil die Bundesregierung zuvor formal erklärt habe, sich nicht an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den EZB-Anleiheankäufen gebunden zu fühlen.
Wie bitte? Deutschlands höchstes Gericht missbilligt die Anleiheankäufe und gibt der Regierung auf, gegen die inflationstreibende und aus Karlsruher Sicht illegale EZB-Politik einzuschreiten, und die Kanzlerin erklärt, nachdem Brüssel die Stirn runzelt, das eigene Verfassungsgericht für irrelevant? Das wäre, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat wie von der EU-Kommission nun dargestellt, ein beispielloser Affront gegen Karlsruhe und eine handfeste Institutionenkrise, die an den Grundfesten der deutschen Gewaltenteilung rührt.
Es geht in dem Streit ja nicht um eine Petitesse: Es geht im Kern darum, wie viel Inflation die Europäische Zentralbank den Bundesbürgern auf dem Altar der Eurorettung und der Staatenfinanzierung zumuten will und darf. Hört man nach dem Rückzug von Bundesbankpräsident Weidmann die deutsche EZB-Direktorin Isabel Schnabel schwadronieren, könnte einem himmelangst werden. Ein wenig Hoffnung macht eine Personalie aus dem Umfeld von Olaf Scholz: Bestimmt der neue Kanzler tatsächlich den stabilitätsorientierten Ex-Bundesbanker Joachim Nagel zum Weidmann-Nachfolger, hätte die geldpolitische Vernunft auch künftig noch eine Stimme in Deutschland.