Bundespräsidentenwahl 2022: Was ist die Bundesversammlung?

Im Februar wählt die Bundesversammlung den nächsten Bundespräsidenten - doch was ist die Bundesversammlung überhaupt und wer gehört dazu?
Berlin – Als größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland besteht die einzige Aufgabe der Bundesversammlung darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Amtsinhaber ist seit 2017 ist der frühere SPD-Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Er stellt sich am 13. Februar 2022 der Wiederwahl - alle Infos von der Abstimmung finden Sie im Ticker bei Merkur.de. Die Bundesversammlung tritt spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen, in der Regel also nur alle fünf Jahre. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geregelt. Die nächste, die 17. Bundesversammlung, wurde von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas für Sonntag, den 13. Februar 2022, einberufen. Der Bundespräsident wird im Paul-Löbbe-Haus im Berliner Regierungsviertel gewählt.
Bundesversammlung – Mitglieder und Vertreter der Länder
Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Bei der Wahl Steinmeiers am 12. Februar 2017 umfasste die Versammlung insgesamt 1.260 Mitglieder (630 Bundestagsabgeordnete und 630 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder). Der kommenden Bundesversammlung werden entsprechend 1.472 Mitglieder angehören (736 Bundestagsabgeordnete und 736 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder). Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Dabei müssen die Ländervertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Es handelt sich bei ihnen meistens um Landtagsabgeordnete. Es können durchaus aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten. Demnach entsenden zur 17. Bundesversammlung die Volksvertretungen der Bundesländer die folgende Anzahl an Mitgliedern:
- 94 Mitglieder aus Baden-Württemberg
- 115 aus Bayern
- 30 aus Berlin
- 24 aus Brandenburg
- 6 aus Bremen
- 16 aus Hamburg
- 53 aus Hessen
- 16 aus Mecklenburg-Vorpommern
- 73 aus Niedersachsen
- 156 aus Nordrhein-Westfalen
- 37 aus Rheinland-Pfalz
- 9 aus dem Saarland
- 39 aus Sachsen
- 21 aus Sachsen-Anhalt
- 27 aus Schleswig-Holstein
- 20 aus Thüringen
Bundesversammlung – Wahl des Bundespräsidenten
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. Theoretisch ist jeder bzw. jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahl des Bundespräsidenten findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Stimmen, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Hier genügt dann eine relative Mehrheit: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält. Für den zweiten oder dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge unterbreitet werden. Bei der aktuellen Wahl tritt der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als einziger Kandidat an. Er war am 23. Oktober 2016 vom damaligen SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als Bundespräsident vorgeschlagen worden. Bei der Wahl am 12. Februar 2017 wurde Frank-Walter Steinmeier im ersten Wahlgang mit 931 Stimmen gewählt (die ihn unterstützenden Parteien verfügten zusammen über 1107 Mitglieder in der Bundesversammlung).
Bundesversammlung – das Procedere nach der Wahl
Nach der Stimmabgabe gibt der Bundestagspräsident beziehungsweise die Bundestagspräsidentin das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt und fragt danach die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Der Gewählte muss binnen zwei Tagen erklären, ob er die Wahl annimmt. Nach einer kurzen Ansprache der oder des Gewählten erklärt der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin die Bundesversammlung für beendet. Das zukünftige Staatsoberhaupt tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist und übernimmt damit die Aufgaben des Bundespräsidenten.
Bei seinem Amtsantritt leistet ein neu gewählter Bundespräsident folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Dieser Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Bundesversammlung – die bisherigen Bundespräsidenten
- Theodor Heuss (1949-1959)
- Heinrich Lübke (1959-1969)
- Gustav Heinemann (1969-1974)
- Walter Scheel (1974-1979)
- Carl Karstens (1979-1984)
- Richard von Weizsäcker (1984-1994)
- Roman Herzog (1994-1999)
- Johannes Rau (1999-2004)
- Horst Köhler (2004-2010)
- Christian Wulff (2010-2012)
- Joachim Gauck (2012-2017)
- Frank-Walter Steinmeier (seit 2017)