Bußgeldkatalog-Änderung: Einige Verstöße sollen deutlich teurer werden - saftige Strafen drohen
Am 8. Oktober will der Bundesrat über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Zwei Strafen sollen hinzukommen.
Berlin / München - Noch in diesem Jahr wird es für Verkehrssünder voraussichtlich deutlich teurer werden. Fakt ist: Verstöße sollen deutlich härter geahndet werden, Radfahrer und Fußgänger besser geschützt werden. Doch welche Neuerungen kommen im Detail?
„Echter Durchbruch“: Schäfer lobt Kompromiss zwischen Bund und Ländern
Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern will der Bundesrat am Freitag (8. Oktober) über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen.
Bremens Senatorin Maike Schaefer bezeichnete den Kompromiss zwischen Bund und Ländern als „echten Durchbruch“, bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Schaefer ist Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 außer Vollzug gesetzt worden.
Schaefer rechnet fest mit einer Zustimmung zu der Verordnung. In diesem Fall muss Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung noch unterzeichnen. Die Änderungen am Bußgeldkatalog treten der Verordnung zufolge dann drei Wochen nach der Verkündung in Kraft. Hintergrund sei eine ausreichende Vorbereitung der praktischen Umsetzung.
Bußgeldkatalog in Deutschland: Diese konkreten Neuregelungen soll es geben
- Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
- Tempo: Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss zukünftig mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Aufgepasst, Auto-Poser: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
Schmerzhafte Bußgelder als klares Signal an Autofahrer
„Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme“, sagte Schaefer gegenüber der dpa. Die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
Kritik kam indes von dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Die Novelle sei nur ein „Trippelschritt“ gewesen. „Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten“, hieß es. Aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit müsse sich dies ändern. Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. (dpa/mbr)