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Beschwerden gegen Ausgangssperre abgeschmettert: Jetzt reagiert Karl Lauterbach - „Hätte Vertrauen zerstört“

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Von: Patrick Mayer

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SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zeigt mit dem Daumen nach oben
SPD-Gesundheitsexperte in der Corona-Krise: Karl Lauterbach © Political-Moments/Imago

Corona-Pandemie: Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre ab. Karl Lauterbach findet das gut.

München/Karlsruhe - Sie kommen: Die Lockerungen und Erleichterungen für Geimpfte in der Coronavirus-Pandemie. Ab 8. Mai sollen diese, wenn auch der Bundesrat zustimmt, in Deutschland greifen. Damit soll für besagte Bevölkerungsgruppe unter anderem die Ausgangssperre nicht mehr gelten. Regionale Sieben-Tage-Inzidenz hin oder her.

Corona-Notbremse in Deutschland: Verfassungsgericht trifft erste Entscheidung zur Ausgangssperre

Für alle anderen gilt: Liegt der Wert konstant und mehrere Tage in Folge über 100, gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Erst am Mittwoch (5. Mai) hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Eilanträge abgelehnt, mit denen Beschwerde gegen diese Maßnahme der Bundes-Notbremse eingelegt worden war.

Damit sei jedoch nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dies werde noch im Hauptverfahren geprüft.

Corona: Verfassungsgericht lehnt Eilanträge zur Ausgangssperre ab - Karl Lauterbach findet das gut

Unter anderem SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zeigte sich erleichtert von der ersten Entscheidung aus Karlsruhe. „Natürlich steht das Hauptverfahren jetzt noch aus. Aber ich glaube, dass auch im Hauptverfahren ein ähnliches Ergebnis herauskommen wird“, erklärte der Epidemiologe und Bundestagsabgeordnete der ARD: „Somit bin ich sehr froh, dass wir hier offensichtlich handwerklich gut gearbeitet haben. Alles andere hätte sehr viel Vertrauen in unsere Politik, die Politik der Bundesregierung und auch des Parlamentes zerstört.“

Das hat sich niemand leicht gemacht, auch ich nicht.

Karl Lauterbach zur nächtlichen Ausgangssperre

Dass die Ausgangssperre tief in die Lebensverhältnisse eingreife, „war uns von vorneherein klar, das ist ja auch nicht leichtfertig entschieden worden. Wir dürfen nicht vergessen: Auch jetzt sterben zwischen 200 und 300 Menschen pro Tag. Das ist im Prinzip eine menschliche Katastrophe“, sagte Lauterbach weiter. „Ein so einschneidender Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen muss wohlüberlegt und wohl begründet sein. Das hat sich niemand leicht gemacht, auch ich nicht.“

Corona-Notbremse in Deutschland: Weiter Kritik an der nächtlichen Ausgangssperre

Kritik an der Maßnahme der Corona-Notbremse gibt es dennoch weiter, insbesondere von der FDP. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Michael Theurer, schrieb bei Twitter: „Wichtig: keine Entscheidung in der Sache! Zitat: ‚Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.‘ Müssen nun auf Hauptsacheverfahren warten...“

Es könne keinen Zweifel daran geben, dass Ausgangssperren ein schwerer und nachhaltiger Eingriff in die Grundrechte seien, erklärte indes Ulrich Schellenberg, Präsidiumsmitglied im Deutschen Anwaltverein, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Gerade auch mit Blick auf die zum Teil heftigen öffentlichen Diskussionen wären genauere inhaltliche Vorgaben aus Karlsruhe hilfreich gewesen.“

Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Covid-19-Fallzahlen entspannen sich etwas

Die Bundes-Notbremse gilt befristet bis maximal Ende Juni. Derzeit entspannend sich die Covid-19-Fallzahlen etwas, die Impfungen gegen das Coronavirus kommen in Deutschland dagegen mittlerweile gut voran. Somit könnte im besten Fall die maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz vielerorts dauerhaft unterschritten werden. (pm)

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