regionale Besonderheiten einfließen könnten, findet der Bundesvorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger. „Der Bund wird übergriffig mit einer Politik, die nicht sinnhaft ist“, sagte er. Die Ausgangssperren bezeichnet er als „großen Fehler, der verfassungsrechtlich unzulässig“ sei. „Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist demokratieschädlich, weil es andere Institutionen, Länder und Kommunen aushebelt.“ Die Freien Wähler waren eine der ersten, die sich an das Bundesverfassungsgericht wandten. Der SPD-Abgeordnete Florian Post folgte, ebenso wie die FDP.
Am Sonntag teilte auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, dass sie in Karlsruhe Verfassungsbeschwere eingereicht habe. Die GFF ist ein Verein, der sich auf strategische Prozessführungen spezialisiert hat. Ulf Buermeyer, der Vorsitzende, war bereits wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht. Unterstützt wird sein Antrag von Politikerinnen und Politikern von SPD*, FPD*, Grünen* und Linke*. Die GFF wolle sich „ausdrücklich zum Ziel der Pandemiebekämpfung“ bekennen und nicht das gesamte Notbremse-Gesetz kippen, so Buermeyer. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden. Dies sei nun nicht mehr der Fall.
Zunächst war völlig offen, ob das Bundesverfassungsgericht die nächtliche Ausgangssperre tatsächlich als verfassungswidrig einstufen wird. Die „Freiheit der Person“ ist im zweiten Artikel des Grundgesetzes festgelegt. Die Verfassungsrichter könnten sich jedoch auch darauf verständigen, dass der vorübergehende Charakter schwerer wiegt und durch die Ausgangssperre ein größeres Unheil in der Pandemie* abgewendet wird.
Seit Beginn der neuen Regelung dürfte jedoch ein anderes Problem in Bezug auf die Ausgangssperren vorherrschen: Wer sich warum nach 22 Uhr noch im Freien aufhält, das ist für Ordnungsbehörden nur schwer nachzuvollziehen. „Eine flächendeckende Kontrolle der Ausgangssperren ist für die Polizei und die zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen kaum möglich“, sagt Dietmar Schilff, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei, der Bild am Sonntag. (kat) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.