Corona: So wird ab Samstag gelockert - was bleibt in Bayern bis 2. April, und was passiert danach?
Trotz hoher Infektionszahlen stehen am Wochenende umfassende Lockerungen an. Einige Maßnahmen bleiben in Bayern aber noch bis Anfang April bestehen.
München – Der Frühling kommt, Corona geht? So ganz geht dieser Wunsch noch nicht in Erfüllung, denn mit den Temperaturen steigen derzeit auch die Infektionszahlen. Trotzdem sollen nach dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, um einen Teil der bisherigen Regeln vorerst zu halten. Auch danach sollen sie auf neue Situationen reagieren können. So will Bayern vorgehen.
Corona-Lockerungen: Was fällt gleich weg?
Laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) fallen am Wochenende sämtliche Kontaktbeschränkungen und Personenobergrenzen weg. Zudem entfallen Sonderregeln für Gottesdienste und Versammlungen, sowie Tanz- und Musikverbote in der Gastronomie. Volksfeste sind grundsätzlich wieder erlaubt – genau wie das Feiern auf öffentlichen Plätzen. In Kitas braucht es dann auch keine festen Gruppen mehr. In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Wird aber ein Corona-Fall in einer Klasse festgestellt, sollen alle Schüler wieder eine Schutzmaske tragen.
Corona in Bayern: So wird ab Samstag gelockert
Seit Dienstag müssen Beschäftigte in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Kliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Legen die Beschäftigten keinen der Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. In Bayern soll die Behörde den Betroffenen dann zunächst die Möglichkeit geben, eine Impfberatung wahrzunehmen und sich noch impfen zu lassen. Bleibt dies erneut aus, folgt eine erneute Aufforderung zur Vorlage der Nachweise. Bleibt dies weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – laut Gesundheitsministerium aber „nur als Ultima Ratio“ – kann auch ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.
Corona-Lockerungen: Was bleibt bis 2. April?
In Bayern bleibt es über die vom Bund verlängerten Pflichten hinaus bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln – etwa für Gastronomie (3G), Diskotheken (2G-plus) oder Kultur- und Sportveranstaltungen (2G). In Schulen gilt vorerst (mit den beschriebenen Ausnahmen) weiter eine Maskenpflicht – auch auf Begegnungsflächen wie Gängen oder Toiletten. Die Tests in Schulen und Kitas werden Herrmann zufolge ebenfalls wie bisher weitergeführt. Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll eine Testpflicht bleiben. Zudem bleibt es laut Herrmann zunächst bei der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Im Handel oder im öffentlichen Nahverkehr gilt sie also weiterhin. Der Freistaat nutzt damit eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln aus, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist.
Corona-Lockerungen: Was passiert danach?
Das lässt sich noch nicht klar sagen. Das neue Bundesgesetz, das den Ländern den Rahmen vorgibt, wird erst voraussichtlich am Freitag beschlossen. Bereits klar ist: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, sollen die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen können – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann aber ausgeschlossen sind. Laut Herrmann müsste Bayern dazu zudem für jeden Landkreis einzeln nachweisen, dass es sich wegen hoher Zahlen oder einer neuen Variante um einen Hotspot handelt. „In diesem Instrument, das uns der Bund gibt, ist eigentlich schon seine Nichtanwendbarkeit angelegt“, kritisiert der Staatskanzleichef.