Nächste Corona-Mega-Panne: Klagewelle gegen Spahn-Ministerium wegen Masken - Gericht mit deutlicher Rüge

2020 beschafft das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn rund eine Milliarde Mundschutzmasken gegen Corona. Doch angeblich sind noch nicht alle bezahlt. Jetzt prüft ein Gericht reihenweise Klagen.
München/Bonn - Das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gerät unter Druck. Die „Tagesschau“ der ARD deckt in einem Bericht reihenweise Klagen gegen das Ressort in der Coronavirus-Pandemie auf.
Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Reihenweise Klagen gegen Ministerium von Jens Spahn
Demnach gebe es einzig am Landgericht Bonn 89 Klagen von Herstellern von Mundschutzmasken gegen das BMG. 70 davon seien rechtsabhängig mit einem Streitwert von knapp 206 Millionen Euro. Mehr noch: Durch die Klagewelle entstünden dem Ministerium Spahns in der Corona-Krise ferner erhebliche Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro für Anwälte und Verfahrenskosten, heißt es in dem Bericht.
Das war passiert: Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie in Deutschland bemühte das Bundesgesundheitsministerium ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Dieses besagt, dass durch einen staatlichen Auftraggeber Lieferverträge zu vorgegebenen Konditionen mit allen interessierten Unternehmen abgeschlossen werden.
Corona-Krise in Deutschland: Hat das Bundesgesundheitsministerium Mundschutzmasken nicht bezahlt?
So wurden laut „Tagesschau“ bis Mai 2020 insgesamt fast eine Milliarde FFP2-, KN95-, oder N95-Masken zur Eindämmung von Covid-19 beschafft. Aber angeblich wurden nach erbrachter Dienstleistung längst nicht alle Lieferanten bezahlt. In der ARD heißt es, dass es auch unseriöse Produzenten gegeben habe, die noch nie mit Schutzmaterial gehandelt hätten und/oder minderwertige Ware lieferten. Doch auch seriöse Firmen würden noch auf ihr Geld warten.
Aus manchen Verträgen sei das BMG dagegen erst nachträglich zurückgetreten, weil die Mundschutzmasken angeblich mangelhaft waren. Im Fall einer Münchner Firma seien 500.000 von 2,1 Millionen gelieferten Masken nicht abgenommen worden. Bei etlichen Lieferanten herrsche Unmut, heißt es weiter.
In einem Fall hat das Landgericht Bonn den Bund zu einer Zahlung von 1,74 Millionen Euro an einem Münchner Maskenlieferanten verurteilt - inklusive einer deutlichen Rüge des Prüfverfahrens für die Mundschutzmasken. So seien laut „Tagesschau“ die einzelnen Schritte des Prüfverfahrens für die Produzenten nicht aufgelistet und somit nicht nachvollziehbar. Wer weiterhin welchen Anspruch hat, dass soll nun das Landgericht Bonn untersuchen und entscheiden. Das Ministerium von Jens Spahn kommt in der Corona-Krise trotz fortschreitender Impfungen derweil nicht zur Ruhe. (pm)