Nach dem Corona-Gipfel: Alle bundesweit gültigen Corona-Regeln zusammengefasst
Auf dem ersten Corona-Gipfel des Jahres sind wegen der erwarteten Omikron-Welle die Corona-Maßnahmen angepasst worden. Hier gibt es alle bundesweit gültigen Regeln.
Berlin - Der Verlauf der Corona-Pandemie macht es erforderlich, stets die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus anzupassen. Jetzt ist die Omikron-Variante in Deutschland auf dem Vormarsch.
Um für die bevorstehende Welle gewappnet zu sein, beschlossen die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer bei der MPK am 7. Januar 2022 neue Corona-Regeln. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen neu dazu gekommen sind und was sonst noch bundesweit gilt.
Die Beschlüsse des ersten Corona-Gipfels 2022
- 2G plus in der Gastronomie: Bundesweit und von den Infektionszahlen unabhängig soll in Kneipen, Restaurants und Cafés eine 2G-plus-Regel gelten. Zutritt haben Zweifach Geimpfte sowie Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test. Für Geboosterte entfällt die Testpflicht. Einige Bundesländer kündigten allerdings bereits an, Sonderwege gehen zu wollen, wie etwa Bayern.
- Neuerungen bei Quarantäne-Verordnungen: Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter wird verkürzt und vereinfacht. Kontaktpersonen, die eine Booster-Impfung haben, frisch doppelt geimpft, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, müssen sich nicht in Isolation begeben. Als „frisch“ gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen soll die Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Allerdings kann man sich nach sieben Tagen per PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Kinder und Jugendliche, die Kontaktpersonen sind, können nach fünf Tagen mit negativem PCR- oder Schnelltest entlassen werden. Infizierte nach sieben Tagen.
Corona-Regeln, die unverändert in Deutschland gelten
Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen
Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen neben Personen des eigenen Haushalts maximal zwei weitere Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
Geimpfte und Genesene dürfen im privaten oder öffentlichen Raum maximal zehn weitere Personen treffen. Auch hier zählen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mit.
2G-Regel in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Einzelhandel
Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater oder Schwimmbäder dürfen nur Personen besuchen, die gegen Corona geimpft oder vom Virus genesen sind. Es gilt die 2G-Regel. In Einzelfällen kann zusätzlich ein Test vorgeschrieben werden.
2G gilt bundesweit auch in allen Geschäften des Einzelhandels. Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Drogerien oder Supermärkte.
Geschlossen bleiben Clubs, Diskotheken und Tanzlokale.
Beschränkung von Großveranstaltungen
Bei überregionalen Groß-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sind keine Zuschauer zugelassen.
In Innenräumen dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, maximal jedoch 5000 Zuschauer.
Die gleiche Kapazitätsbeschränkung gilt im Außenbereich. Hier sind allerdings maximal 15.000 Zuschauer zugelassen.
In Bus und Bahn gilt 3G
In Bussen sowie Zügen des Regional- und Fernverkehrs müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Regelungen am Arbeitsplatz
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern Homeoffice ermöglichen, sofern es die Tätigkeit zulässt.
Wer seine Arbeitsstätte aufsucht, muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Pflege- und Altenheime
Wer Angehörige in Alten- oder Pflegeheimen besuchen will, braucht stets einen negativen Corona-Test. Die Regel gilt auch für Geimpfte. Ebenso müssen sich Mitarbeiter täglich testen.
Der nächste Corona-Gipfel findet am 24. Januar statt. Dann wird erneut über mögliche Änderungen und Maßnahmen beraten. Auch zum Thema allgemeine Impfpflicht dürfte sich bis dahin einiges getan haben.