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Nach dem Corona-Gipfel: Alle bundesweit gültigen Corona-Regeln zusammengefasst

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Von: Momir Takac

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Auf dem ersten Corona-Gipfel des Jahres sind wegen der erwarteten Omikron-Welle die Corona-Maßnahmen angepasst worden. Hier gibt es alle bundesweit gültigen Regeln.

Berlin - Der Verlauf der Corona-Pandemie macht es erforderlich, stets die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus anzupassen. Jetzt ist die Omikron-Variante in Deutschland auf dem Vormarsch.

Um für die bevorstehende Welle gewappnet zu sein, beschlossen die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer bei der MPK am 7. Januar 2022 neue Corona-Regeln. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen neu dazu gekommen sind und was sonst noch bundesweit gilt.

Die Beschlüsse des ersten Corona-Gipfels 2022

Corona-Regeln, die unverändert in Deutschland gelten

Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen neben Personen des eigenen Haushalts maximal zwei weitere Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

Geimpfte und Genesene dürfen im privaten oder öffentlichen Raum maximal zehn weitere Personen treffen. Auch hier zählen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mit.

2G-Regel in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Einzelhandel

Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater oder Schwimmbäder dürfen nur Personen besuchen, die gegen Corona geimpft oder vom Virus genesen sind. Es gilt die 2G-Regel. In Einzelfällen kann zusätzlich ein Test vorgeschrieben werden.

2G gilt bundesweit auch in allen Geschäften des Einzelhandels. Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Drogerien oder Supermärkte.

Geschlossen bleiben Clubs, Diskotheken und Tanzlokale.

Beschränkung von Großveranstaltungen

Bei überregionalen Groß-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sind keine Zuschauer zugelassen.

In Innenräumen dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, maximal jedoch 5000 Zuschauer.

Die gleiche Kapazitätsbeschränkung gilt im Außenbereich. Hier sind allerdings maximal 15.000 Zuschauer zugelassen.

In Bus und Bahn gilt 3G

In Bussen sowie Zügen des Regional- und Fernverkehrs müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Regelungen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern Homeoffice ermöglichen, sofern es die Tätigkeit zulässt.

Wer seine Arbeitsstätte aufsucht, muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Pflege- und Altenheime

Wer Angehörige in Alten- oder Pflegeheimen besuchen will, braucht stets einen negativen Corona-Test. Die Regel gilt auch für Geimpfte. Ebenso müssen sich Mitarbeiter täglich testen.

Der nächste Corona-Gipfel findet am 24. Januar statt. Dann wird erneut über mögliche Änderungen und Maßnahmen beraten. Auch zum Thema allgemeine Impfpflicht dürfte sich bis dahin einiges getan haben.

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