Schulen, Gastro und neue Schwellenwerte: Das sind die neuen Corona-Regeln in Deutschland
Die Bund-Länder-Runde einigt sich auf dem Corona-Gipfel mit Angela Merkel und Olaf Scholz auf neue Corona-Regeln für Deutschland. Arbeitsplatz, Schule und Gastro; 3G, 2G oder 2G+ - das gilt künftig.
München/Berlin - Es war ein Kraftakt. Nachdem die erwartete Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP das neue Corona-Infektionsschutzgesetz an diesem Donnerstag (18. November) regelrecht durch den Deutschen Bundestag gepeitscht hat, einigten sich am frühen Abend die Ministerpräsidenten der Länder beim Corona-Gipfel mit Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) auf neue Corona-Regeln für Deutschland.
Corona-Regeln in Deutschland: Die Hospitalisierungsrate ist der neue Maßstab
Neuer Maßstab ist demnach die sogenannte Hospitalisierungsrate, die bemisst, wie viele Menschen wegen einer Infektion mit dem heimtückischen Coronavirus ins Krankenhaus müssen.
Das besagt die Hospitalisierungsrate
Wie viele Menschen auf 100.000 Einwohner wegen Corona innerhalb von sieben Tagen ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Die Krankenhaus-Auslastung wird damit zum neuen Richtwert. Die sogenannten Schwellenwerte läuten ab 3 (Patienten), 6 und 9 neue Corona-Regeln ein.
Es brauche nun Maßnahmen, „damit wir gut durch diesen Winter kommen“, sagte Scholz auf der Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Runde. Die geschäftsführende Regierungschefin Merkel (CDU) warnte: „Die Lage ist hochdramatisch. Wir müssen beobachten, ob wir die Dynamik stoppen oder zumindest bremsen können. Ansonsten laufen wir in eine sehr schwierige Situation.“
Zu den künftigen Regeln: 3G, 2G, 2Gplus - was gilt ab welchen Schwellenwerten? Arbeitsplatz, Schulen, ÖPNV, Freizeit und Gastronomie - auf was müssen sich die Bürgerinnen und Bürger einstellen? Und welche Zugangsbeschränkungen gelten für Ungeimpfte in der weiteren Phase der Pandemie? Merkur.de bietet einen Überblick:
Corona-Regeln in Deutschland: Ungeimpfte, 3G, 2Gplus - ein Überblick über die Maßnahmen
- Die Hospitalisierungsrate ist der neue Maßstab für die künftigen Corona-Regeln in Deutschland.
- Ab sogenannten Schwellenwerten 3, 6 und 9 treten neue Maßnahmen in Kraft.
- Schwellenwert 3: Flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen treten in Kraft. So sollen laut Beschlusspapier nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen bekommen. Auch Hotels, Hallenbäder, Saunen oder Fitnessstudios fallen darunter.
- Schwellenwert 6: Die 2G-Plus-Regel greift. Nur noch Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen negativen Corona-Test bekommen an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko Zutritt - zum Beispiel in „Diskotheken, Clubs und Bars“.
- Schwellenwert 9: Laut Merkel müsse ab dem Wert neun „das gesamte Instrumentarium der Möglichkeiten eingesetzt werden“. Dazu zählt sie Kontaktbeschränkungen und „verschiedene Einschränkungen“.
- Lockdowns für alle: Wird es bundesweit nicht mehr geben. Ab dem Schwellenwert 9 können Bundesländer jedoch Kontaktbeschränkungen erlassen und diese selbst ausdefinieren.
- Schulen und Kitas: Sollen unbedingt offen und in Betrieb bleiben, um die Eltern zu entlasten und die Kinder in der Pandemie nicht weiter zu belasten. Die Bundesländer verpflichten sich, eine „regelmäßige und kindgerechte“ Teststrategie umzusetzen. Laut Infektionsschutzgesetz heißt das: zwei Tests pro Woche für Schüler und Lehrkräfte.
- Arbeitsplatz: Es greift grundsätzlich eine strenge 3G-Regel - unabhängig vom Schwellenwert. Ungeimpfte müssen jeden Tag einen neuen negativen Corona-Test vorweisen. Unternehmen sind dazu angehalten, die Impf-Nachweise ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren und diesen, wann immer möglich, Home-Office zu ermöglichen.
- ÖPNV und Inlandsflüge: Auch hier gilt fortan die 3G-Regelung. Fahrgäste müssen ihren Corona-Nachweis parat haben, Ungeimpfte müssen einen negativen Test zum Beispiel in der U-Bahn oder im Bus mit sich führen.
- Gastronomie: Ab Schwellenwert 3 gilt 2G, ab Schwellenwert 6 greift 2Gplus an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - zum Beispiel in „Diskotheken, Clubs und Bars“. Heißt: Auch Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Test vorweisen. Komplette Schließungen der Gastronomie - wie zu früheren Zeitpunkten der Pandemie - sind nicht vorgesehen.
- Impfpflicht für Pflegeberufe: Die Bundesländer forderten den Bund „schnellstmöglich“ zum Erlass einer Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflegediensten auf. Gleichzeitig soll es einen Pflege-Bonus geben - eine einmalige steuerfreie Zahlung von bis zu 1000 Euro für Beschäftigte in der Altenpflege.
- Alten- und Pflegeheime: Die Ministerpräsidenten erklären: „Es ist erforderlich, dass bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist.“
- Wirtschaftshilfen: Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Runde heißt es dazu: „Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Er wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents und Weihnachtsmärkte entwickeln.“
Corona-Regeln in Deutschland: Am 9. Dezember kommt die Bund-Länder-Runde wieder zusammen
Ob die Maßnahmen und neuen Corona-Regeln auf das Infektionsgeschehen Wirkung zeigen, soll spätestens in einer nächsten Bund-Länder-Runde am 9. Dezember bewertet werden. Dann kommen die Ministerpräsidenten wieder mit der Bundesregierung zusammen - womöglich mit einem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz. Ohne Merkel. (pm)