Infektionsschutzgesetz: Instrumentenbaukasten soll erweitert werden - das bedeutet es

Beim Corona-Gipfel wurde beschlossen, dass das Infektionsschutzgesetz noch einmal angepasst wird. Vereinbart wurde, dass Schutzmaßnahmen über den 15. Dezember verlängert werden.
Berlin - Zwei Corona-Gipfel in einer Woche. Verhandelt wurde in diesen Tagen also reichlich. Eines der wohl wichtigsten Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens vom Donnerstag: Das umstrittene Infektionsschutzgesetz soll nachgeschärft werden. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern soll es um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen zusätzliche Maßnahmen zum Gegensteuern zur Verfügung haben. Als Beispiele genannt werden zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, ein Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, das Beschränken von Ansammlungen und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
Mit der von der künftigen Ampel-Koalition betriebenen Änderung und dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 25. November standen den Ländern einige der alten Instrumente zur Pandemiebekämpfung nicht mehr zu Verfügung. Dies stieß bei ihnen auf teils scharfe Kritik. Vereinbart wurde nun auch, dass die Übergangsfrist im Infektionsschutzgesetz für Schutzmaßnahmen, die bis zum 25. November in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus verlängert wird. Diese Maßnahmen können auch regional differenziert angeordnet werden.
Neues Infektionsschutzgesetz: Maßnahmen sollen auch regional differenziert angeordnet werden können
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte dazu nach dem Bund-Länder-Gipfel in Berlin: „Das ist ganz besonders wichtig für Regionen mit hohen Infektionszahlen.“ Für welchen Zeitraum die Frist verlängert werden soll, muss nun der Gesetzgeber festlegen, wie es in dem Beschlusspapier der Bund-Länder-Runde heißt. „Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können“, heißt es weiter.
Video: Bund und Länder beschließen schärfere Corona-Vorgaben
Schon im Laufe dieser Woche war das politische Bestreben bekannt geworden, das Infektionsschutzgesetz noch einmal anzupassen. In einer Beschlussvorlage vom 1. Dezember, die dem Münchner Merkur* vorliegt, heißt es dazu: „Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Neuinfektionen in einer Woche weiterhin einen angemessen Instrumentenkasten mit zusätzlichen Maßnahmen zur Verfügung haben.“ (AFP/dpa/fmü)