Ampel bringt Corona-Gesetz auf den Weg: Testpflicht für die Pflege - Impfpass-Fälschern drohen lange Haftstrafen

Angesichts der dramatisch steigenden Neuinfektionen soll ein neues Infektionsschutzgesetz im Bundestag beschlossen werden. Was das für uns bedeutet.
- Am Donnerstag (18. November) wird im Bundestag das neue Corona-Gesetz der möglichen Ampel-Koalition verabschiedetet. Alle aktuellen Infos dazu gibt es hier im News-Ticker.
- Es soll eine generelle Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung enthalten (siehe Update vom 16. November, 20.35 Uhr).
- Auch im öffentlichen Nahverkehr soll sich bei den Corona-Maßnahmen einiges tun (siehe Erstmeldung vom 16. November).
- Bis zu fünf Jahre Haft sollen Zertifikatsfälschern in Zukunft drohen - egal ob Test, Impfung oder Genesung (siehe Update vom 16. November, 20.35 Uhr)
Update vom 16. November, 20.35 Uhr: In dem Gesetz zur Corona-Pandemie, welches aktuell besprochen wird, soll es auch um eine Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung gehen. So will die mögliche Ampel-Koalition laut dpa-Informationen nur Personen in besagte Einrichtungen lassen, die einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen können. Diese Regelung soll sowohl für Besucher als auch für das Personal gelten.
Bei geimpftem und genesenem Personal soll hierfür ein Selbsttest ausreichen, der nicht unter Aufsicht gemacht werden muss. Wer einen PCR-Test durchführen lässt, muss diesen nur zweimal die Woche vorlegen. Der Gesetzesentwurf soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Eine Entscheidung zur generellen Impfpflicht in der Pflege ist bisher noch nicht gefallen, soll aber in den kommenden Wochen entschieden werden, heißt es in dem Papier.
Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Klinik: Kommt die Impfpflicht für die Pflege?
Ein weiterer Absatz sieht vor, strenger gegen Fälscher von Corona-Tests, Genesenen- und Impf-Zertifikaten vorzugehen. So soll diesen bei einer Verurteilung eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis drohen. Die Regelungen für diesen Fall werden in dem neuen Gesetzesentwurf differenzierte und detaillierter dargestellt. So ist nun nicht nur die Herstellung, sondern auch die wissentliche Nutzung eines gefälschten Nachweises für einen Test, eine Impfung und eine Genesung in dem Gesetzestext festgehalten.
Ampel bringt Corona-Gesetz auf den Weg: Testpflicht für die Pflege - Kommt bald die Impfpflicht?
Erstmeldung vom 16. November:
Berlin - Die Corona-Zahlen steigen und damit auch der Druck auf die Politik, etwas gegen die Pandemie zu unternehmen. Die Ausgangslage hat sich in den vergangenen Wochen rapide verschlechtert, die Inzidenz liegt (Stand 16. November) bei 312,4, ein Rekordwert. Die Gesamtzahl der Infektionen hat die Schwelle von fünf Millionen überschritten - die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.
Dennoch wollen SPD, Grüne und FDP die epidemische Notlage am 25. November auslaufen lassen. Die Rechtsbasis soll nun durch ein verändertes Infektionsschutzgesetz mitsamt Katalog an Corona-Maßnahmen geschaffen werden, weitere Verordnungen befinden sich in Planung.
Corona-Gipfel soll neue Regeln bringen: Infektionsschutzgesetz mit einigen Veränderungen
Den Bundesländern soll es weiter selbst überlassen werden, bestimmte Einschränkungen beizubehalten, wenn der Landtag das beschließt. Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen können eingeschränkt oder untersagt werden, Hochschulen geschlossen, der nächtliche Alkoholkonsum verboten werden. Auch Kontaktbeschränkungen können ergänzend aufgenommen werden. Details sind noch unklar, es wird aber wohl vor allem Ungeimpfte treffen.
Betriebsschließungen oder Ausgangsbeschränkungen sollen hingegen nicht mehr möglich sein, heißt es in der Vereinbarung. Auch einen Lockdown ohne Unterscheidung für Geimpfte und Ungeimpfte soll es nicht geben. Dafür war aber eine Zeitlang eine Impfpflicht im Gespräch, allerdings nicht für die Allgemeinheit, sondern für bestimmte, körpernahe Berufe. Dieses Thema ist aber noch nicht Bestandteil des neuen Infektionsschutzgesetzes. Die Verhandler sind sich wohl noch nicht abschließend einig.
Neues Infektionsschutzgesetz vor Bundestag: Arbeitsplatz und öffentlicher Nahverkehr vor Veränderungen
Für den öffentlichen Nahverkehr, Züge und Busse soll künftig neben der Maskenpflicht eine 3G-Regel greifen. Es gilt also: Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Die Deutsche Bahn hat bereits ihre Unterstützung signalisiert.
Auch am Arbeitsplatz soll es erneut Veränderungen geben. Auf Arbeitnehmer kommt wieder die Homeoffice-Pflicht zu. Auch eine 3G-Regel im Büro und anderen Arbeitsplätzen soll künftig gelten. Details sind hier aber noch unklar. Befristet sind die Maßnahmen zunächst bis zum 19. März. Eine einmalige Verlängerungsfrist greift für maximal drei weitere Monate.
Corona-Pläne der Ampel: Ungeimpfte dürfen wohl bald nur noch mit Test Bahn fahren
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden am vergangenen Donnerstag im Bundestag diskutiert. Änderungswünsche müssen nun zeitnah eingebracht werden. Denn am Donnerstag (18. November) soll bereits die finale Abstimmung erfolgen, am Freitag kommt der Bundesrat zusammen. (fmü)