Cytotec zur Geburtseinleitung: Bundesgesundheitsministerium waren Probleme lange vor der offiziellen Warnung bekannt

Bereits vor mehr als zehn Jahren war das Bundesgesundheitsministerium (BMG) darüber informiert, dass es im Umgang mit dem Medikament “Cytotec” bei der Geburtseinleitung Handlungsbedarf gibt. Das zeigen interne Unterlagen aus dem Gesundheitsministerium, die Ippen Investigativ und dem Bayerischen Rundfunk vorliegen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte das Gesundheitsministerium im März 2010 in einem Schreiben über Komplikationen im Zusammenhang mit dem Medikament. Anlass dafür war ein Sicherheitsbericht von Gesundheitsexperten der Europäischen Union. Aus diesem ging hervor, dass 80 Prozent der unerwünschten Arzneimittelwirkungen von Cytotec in einem Anwendungsgebiet auftreten, für die das Magenmittel gar nicht zugelassen ist: in der Geburtshilfe und der Gynäkologie.
Riskante Dosierungen und seltene schwere Komplikationen
Der Bayerische Rundfunk, die Süddeutsche Zeitung und später auch BuzzFeed News (jetzt Ippen Investigativ)* hatten im vergangenen Frühjahr über die Probleme beim Umgang von Cytotec in der Geburtshilfe berichtet. Der Wirkstoff Misoprostol, den die Tablette enthält, ist zwar gut untersucht und kann künstliche Wehen auslösen, Ärzt:innen hatten das Medikament aber häufig doppelt bis viermal so hoch dosiert wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder das unabhängige Cochrane-Institut empfehlen. In seltenen Fällen war es im Zusammenhang mit dem Medikament zu schweren Nebenwirkungen gekommen; Kinder kamen unter Sauerstoffmangel mit Hirnschaden zur Welt, Mütter erlitten einen Gebärmutterriss. Es kam zu Todesfällen von Mutter oder Kind im Zusammenhang mit dem Medikament, wie Gerichtsgutachten und Patientenakten zeigen. Schwangere waren oft nicht über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen von Cytotec aufgeklärt worden.
Überwachungsbehörde wollte “beobachtete Nebenwirkungen” reduzieren
Reporterinnen von Ippen Investigativ und dem Bayerischen Rundfunk haben nun über das Informationsfreiheitsgesetz interne Unterlagen des Gesundheitsministeriums erhalten. Darunter sind interne Mails zwischen Ministeriumsmitarbeitern und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), aber auch offizielle Vorlagen und Berichte.
Die Überwachungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt, man habe 2009 bereits versucht, die “Anwendungen außerhalb der Zulassung sowie beobachtete Nebenwirkungen zu reduzieren”. Damals habe man den Hersteller dazu aufgefordert, die Produktinformationen von Cytotec anzupassen, teilt die Behörde auf Anfrage mit. Zudem sei man mit einem Pharmahersteller in Kontakt getreten, um diesen davon zu überzeugen, das Medikament einem regulären Zulassungsverfahren zu unterziehen. Hersteller müssen dabei Studien vorlegen, die belegen, dass die Nebenwirkungen im Vergleich zum Nutzen vertretbar sind.
In Einzelfällen dürfen Ärzt:innen Medikamente auch dann für eine Anwendung verschreiben, wenn diese dafür nicht zugelassen sind. Man spricht dann vom sogenannten Off-Label-Use. Die Mediziner:innen müssen die Patient:innen über Risiken und Nebenwirkungen aufklären. Die Anwendung in der Therapiefreiheit ist zum Beispiel in der Krebshilfe oder Kindermedizin üblich, wo es manchmal keine zugelassenen gleichwertigen Alternativen gibt.
482 Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Nachdem BR, SZ und später Buzzfeed News Deutschland die Probleme beim Umgang mit dem Medikament im vergangenen Frühjahr öffentlich gemacht hatten, stieg die Zahl der Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen in der Geburtshilfe an. Inzwischen liegen der Überwachungsbehörde BfArM insgesamt 482 Verdachtsmeldungen von medizinischem Personal und Betroffenen vor. Zahlreiche Meldungen stammen von Müttern, die traumatische Geburten unter heftigen Wehen erlebten. In einzelnen Fällen wurden schwerwiegende Komplikationen wie einen Gebärmutterriss oder einen Schaden beim Kind mit der Gabe der Tablette in Zusammenhang gebracht, darunter sind auch neun Todesfälle. Die Überwachungsbehörde BfArM weist darauf hin, dass der Verdacht ausreicht, um Komplikationen zu melden, eine Kausalbeziehung der Fälle ist nicht bewiesen.
“Risiken sind insbesondere zu starke Wehen, die Mutter und Kind schaden können”, schreibt ein Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums
Das Bundesgesundheitsministerium hat mehrere Interviewanfragen zu dem Thema vom BR, BuzzFeed News und Ippen Investigativ abgelehnt. Die internen Unterlagen zeigen nun, dass man intern schnell zu einer klaren Bewertung des Medikamentes kam. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bat anlässlich der Debatte um die riskante Anwendung der Tablette sein Haus Mitte Februar 2020 persönlich um eine Einschätzung. Er brauche “dringend” eine Stellungnahme, schrieb der Minister. Grund dafür waren Anfragen von Journalisten bei öffentlichen Veranstaltungen. Noch am selben Tag versendete ein Mitarbeiter des Ministeriums eine Mail an den Gesundheitsminister: Der Einsatz in der Geburtshilfe sei umstritten, “insbesondere die richtige Dosierung ist bei der Off Label Therapie schwierig” heißt es in dem Schreiben. “Risiken sind insbesondere zu starke Wehen, die Mutter und Kind schaden können”. Die Weltgesundheitsorganisation zähle Misoprostol zwar zu den essentiellen Medikamenten, allerdings gelte das nur für die Anwendung unter bestimmten Bedingungen in einer “sehr niedrigen Dosierung” von 25 Mikrogramm. Das Fazit des BMG-Mitarbeiters: “Cytotec hat keine Zulassung für die Geburtseinleitung und auch keine Zulassungsstudie zur Dosierung und Nutzen-Risiko-Bewertung. Medizinisch überzeugende Gründe für den Einsatz in dieser Indikation liegen nicht vor.” Auch sei eine “informierte Einwilligung der Patientinnen in der Geburtsphase fraglich”. Man solle den Einsatz außerhalb der Zulassung beenden.
Offizielle Warnung und Importstopp kamen spät
Offiziell warnten die Behörden Ärzt:innen aber erst Wochen, nachdem Journalist:innen den riskanten Umgang und seltene schwere Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Cytotec aufgedeckt hatten. Das Bundesgesundheitsministerium teilt auf Anfrage mit, die Bewertung der Anwendung von Cytotec außerhalb der Zulassung habe man im sogenannten “Rote-Hand-Brief” zum Ausdruck gebracht. Dieser informiert Mediziner über bedeutende Arzneimittelrisiken und Maßnahmen und habe der “raschen Information der Fachkreise” gedient. In dem Schreiben werden Ärzt:innen vor dem “unsachgemäßen Teilen” der Tablette gewarnt, weil das zu einer ungenauen Dosierung führen kann. Auslöser dafür waren “zahlreiche, neue Berichte über schwere Nebenwirkungen”. Dieses Schreiben an Ärzte wurde allerdings erst etwa einen Monat nach Bekanntwerden der Probleme im Umgang mit Cytotec veröffentlicht.
Der Hersteller Pfizer lehnt grundsätzlich eine Anwendung von Cytotec in der Geburtshilfe ab. Auf Anfrage verweist das Unternehmen darauf, dass das Medikament seit 2006 nicht mehr von Pfizer in Deutschland vermarktet wurde. Ärzt:innen bezogen Cytotec in den vergangenen Jahren über Importunternehmen.
Es hat mehr als ein Jahr gedauert, bis das Bundesgesundheitsministerium den Import des Medikamentes unterbinden konnte. Erst im Frühjahr 2021 hat das Ministerium in Abstimmung mit dem BfArM darauf hingewirkt, dass die bisher aktiven Importfirmen Cytotec nicht mehr regulär in Deutschland vertreiben dürfen. Voraussichtlich von September an wird es in Deutschland mit dem Medikament Angusta eine niedrig dosierte wirkstoffgleiche zugelassene Alternative geben.
Medizinische Fachgesellschaft kann Empfehlungen aussprechen, kontrollieren müssen die Behörden
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hatte die Berichterstattung zum riskanten Umgang mit Cytotec anfänglich scharf kritisiert und den Wirkstoff in dem Medikament stets verteidigt. Den Rote-Hand-Brief begrüßte die Fachgesellschaft aber als “konsequent und richtig”. Die Dosis in der 200 Mikrogramm-Cytotec-Tablette sei zu hoch und eigne sich nicht zur Teilung. Der darin enthaltene Wirkstoff Misoprostol aber sei in der korrekten Dosis bei sachgerechter Zubereitung eine sichere Methode. Betroffene, die Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Tablette durch Ärzte vermuten, könnten die Fälle nicht nur an das BfArM melden, sondern sich auch an eine Schlichtungsstelle der Ärztekammern wenden. Der Erfahrung nach sei am Ende “nur in einem Teil der Fälle tatsächlich ein medizinischer Fehler ursächlich für den gemeldeten Schaden”. Als Fachgesellschaft könne man nur Empfehlungen aussprechen, die Kontrolle über die tatsächliche Anwendung in der Praxis sei Aufgabe der Überwachungsbehörden. Über die Bedenken, die vor mehr als zehn Jahren bereits im Gesundheitsministerium kursierten, sei man nicht informiert worden.
* Ippen Investigativ ist das Rechercheteam von IPPEN.MEDIA. Unsere Recherchen erscheinen unter anderem bei BuzzFeed News, der Frankfurter Rundschau, dem Münchner Merkur, der HNA, der FNP und rund zwei Dutzend weiteren Redaktionen bundesweit. Haben Sie Tipps oder Hinweise, denen wir nachgehen sollen? Dann erreichen Sie die unser Team unter recherche@ippen-investigativ.de. Mehr Informationen zu unseren Recherchen, unserem Team und Kontaktmöglichkeiten unter ippen-investigativ.de.