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Verfassungsgericht entscheidet: Parteien steht weniger Geld vom Staat zu - AfD scheitert mit Klage

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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht fällte ein Urteil zur Parteienfinanzierung. © Uli Deck/dpa/Symbolbild

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt.

Update vom 24. Januar, 14.30 Uhr: Am Bundesverfassungsgericht gab es nach dem Urteil am Vormittag (siehe Erstmeldung) noch eine zweite Entscheidung zur Parteienfinanzierung: Die AfD ist am Bundesverfassungsgericht mit ihrer separaten Klage gegen die Aufstockung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro gescheitert. Die gestellten Anträge seien unzulässig, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe in einem zweiten Urteil zu dem Komplex.

Unter anderem habe die AfD-Bundestagsfraktion nicht konkret genug dargelegt, warum ihre Rechte verletzt worden seien. Sie hatte kritisiert, die Große Koalition habe das Gesetz im Jahr 2018 in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei.

Hintergrund der Klage war, dass die AfD-Fraktion nicht genug Abgeordnete hatte, um die Aufstockung der Parteienfinanzierung wie FDP, Grüne und Linke grundsätzlich überprüfen zu lassen.

Erstmeldung: Verfassungsgericht entscheidet: Parteien steht weniger Geld vom Staat zu

Karlsruhe - Den Parteien steht weniger Geld vom Staat zu als bisher: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag (24. Januar) die Anhebung der Obergrenze von staatlichen Zuschüssen für verfassungswidrig und nichtig. Der Bundestag hatte die Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro im Jahr 2018 mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Grüne, FDP und Linke hielten Plus für Parteien für unverhältnismäßig

Mit der Entscheidung der Verfassungsrichter hatte ein Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei Erfolg - damals allesamt Oppositionsparteien. 216 Abgeordnete hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die satte Aufstockung beschlossen. Die Parteien begründeten das in erster Linie mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig. Diese Begründung sei aber nicht ausreichend. befand das höchste deutsche Gericht.

Trotz Urteil: Parteien müssen Geld nicht zwingend zurückzahlen

Trotzdem müssen die Parteien das bisher erhaltene Geld nach Einschätzung von Fachleuten nicht zwingend zurückzahlen. Die Entscheidung darüber obliege der Bundestagsverwaltung, erklärten Parteienforscherin Sophie Schönberger und Rechtswissenschaftler Joachim Wieland. Schönberger hatte in dem Verfahren die klagenden Abgeordneten von Grünen, FDP und Linkspartei vertreten, Wieland war Bevollmächtigter der Bundestags.

Schönberger sagte, es sei rechtlich nicht einfach, an bestandskräftigen Bescheiden über die Zahlungen der vergangenen Jahre zu rütteln. Das stehe im Ermessen der Bundestagsverwaltung. „Das ist eine Verwaltungsentscheidung, die die Bundestagsverwaltung vor gewisse Herausforderungen stellen würde“, sagte Wieland.

Urteil des Verfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung: Es ging um staatlichen Anteil

Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen, hängt vor allem davon ab, wie sie bei den letzten Wahlen abgeschnitten haben. Die staatlichen Mittel werden an die Teuerungsrate angepasst, steigen so regelmäßig. Andere Einnahmequellen sind etwa Mitgliederbeiträge und Spenden.

Eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung legt die Summe fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Hierum ging es in dem Verfahren in Karlsruhe. Im vergangenen Jahr waren das nach einer Anpassung um 2,5 Prozent 205.050.704 Euro.

Da aus dem Grundgesetz ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet wird, darf der staatliche Anteil aber nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften - etwa über Mitgliederbeiträge und Spenden. Das ist die relative Obergrenze.

Parteienfinanzierung: Auch AfD klagte - Urteil steht bevor

Die AfD hatte ebenfalls in Karlsruhe geklagt. Sie kritisiert, die Große Koalition habe das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei. Das Gericht will sein Urteil hierzu um 14 Uhr verkünden. (AFP/dpa)

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